Autor Thema: Umrüstung  (Gelesen 29710 mal)

Offline muenchi

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« Antwort #75 am: Mai 17, 2011, 14:47:36 Nachmittag »
moment mal lieber klaus, bevor du immer wieder die leute angreifst, lese dir bitte auch durch was ich geschrieben habe. fakt ist, autogastanks die nach r67 und das sind eigentlich alle verbauten autogas !!!! tanks der letzten jahren, unterliegen nicht mehr der 10 jahresprüfung. ich habe extra geschrieben , nicht die tanks für heizung in womos. das ist nuneinmal fakt und da kannst auch du nicht dran rütteln. das ist auch eins der probleme warum trotz der aussage deiner angeführten firma es keine tanks auf dem markt gibt die für autogas UND heizung sind. ich bin gerne bereit mich in attendorn mit dir abends hinzusetzen und dir die unterlagen dafür mitzubringen. hier bringt das anscheind nicht weil wir anscheind aneinander vorbeireden . ich verbaue seit zig jahren gasanlagen gewerblich, bin gsp und gap berechtigt und es hat hier def. noch nie einer seinen autogas !!!tank ausgebaut weil er abgelaufen ist. und wenn ich von autogasrede ist die r67 und 115 für mich eine selbstverständlichkeit. also, ich bring nach attendorn die sachen mit, zusätzlich nen kasten reissdorf kölsch und wir setzen uns in eine ruhige ecke und klären das. ok?  :c033:

Offline Wilk

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« Antwort #76 am: Mai 17, 2011, 15:06:50 Nachmittag »
muenchi, vorweg erstmal...
wenn du dich angegriffen fühlst, dann sorry, das lag nicht in meiner absicht.
im übrigen hast du anscheinend übersehen, das es sich bei meinen tanks,  genau um die von dir gemeinten handelt nämlich für den fahrbetrieb..
ausserdem vergesse bitte nicht die vorangegangenen kommentare. die fa. wynen vertreibt sehr wohl auf anfrage tanks, die für beide sachen gleichzeitig ( also für fahrbetrieb und heizung ) geeignet sind. hast du aber wohl leider übersehen.. du brauchst ausser dem bier aber nichts weiter zum treffen mitbringen.. :c007:
fakt ist einfach, dass hier bei uns, die tanks nach 10 jahren gegen neue getauscht oder zu einer neuen überprüfung gebracht werden müssen.
ich denke, das da die von mir eingescannten unterlagen  auch hinreichend antwort geben. ob sich da  in den letzten 2 jahren etwas geändert hat entzieht sich meiner kenntnis..eine anfrage meinerseits an dich,  hast du ja leider nicht beantwortet.wenn du es getan hättest, wäre diese debatte vielleicht nicht entstanden.
wie schon geschrieben..ansonsten...bier ist ok..
gruss klaus...wilk
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Offline halber

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« Antwort #77 am: Mai 17, 2011, 15:16:47 Nachmittag »
klaus, es könnte sein, dass du irrst ...

ohne es jetzt wirklich mit §en bestätigen zu können ist mein wissenstand ungefähr der:

- bei der stvzo hat man den gastank für den fahrmotor schlicht vergessen, es gibt keine prüfregeln verbauter anlagen, die anlage ansich muss erstmalig abgenommen und eingetragen sein (zugelassene baugruppen, fachgerechter einbau, die ganze nummer halt ...)
- allerdings soll es wohl alte tanks geben, die von herstellerseite nur für 10 jahre ausgelegt wurden. hier ist wohl der ausbau und die überprüfung mal fällig
- anders die womo-gasanlage. hier hat der liebe gesetzgeber unfängliche regeln erlassen. 10-jahres-tankprüfung, irgedwie alle 10 jahre die schläuche wechseln etc.

(ein tankbauer baut mir als auftraggeber was ich will [wenn er es kann und ich bezahlen kann]. wie ich den tank dann nutze und eventuell gegen einbau- und betriebsvorschriften verstosse, dürfte den tannkbauer nicht mehr interessieren. ich glaube nur aus dieser situation heraus gibt es die beschrieben hypridtanks am markt)

lg
jörg
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Offline Wilk

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« Antwort #78 am: Mai 17, 2011, 15:31:26 Nachmittag »
jörg,
klar kann es sein dass ich mich irre..wer noch nie nen fehler gemacht hat, hat nach meinem wissen auch noch nie was gemacht.. aber hier geht es doch um folgendes..auf meinem tanks ist die prüffrist  per schlagzahlen eingeprägt. ausserdem führe ich oben abgebildete papiere im fahrzeug mit. ich komme jetzt zum tüv und der macht mich darauf aufmerksam, dass die frist der tanks abgelaufen ist und er mir keine plakette auf mein nummernschild klebt, bevor ich nicht die tanks habe überprüfen lassen.. und nun??? ich habe es gehabt..fahrzeug komplett ok, aber keine plakette wegen der tanks...
im übrigen ist wynen nicht nur tankbauer, sondern er verbaut auch die anlagen komplett..ich glaube nicht dass die sich mit dem tüv anlegen und einfach hybridtanks bauen und vertreiben wenn sie nicht zulässig sind..so habe ich es jedenfalls dem schreiben von wynen entnommen. es geht hier auch nicht um die stvo....gehe zur tankstelle und lese was dort sinngemäss neben rauchen verboten etwa so steht..tanken untersagt wenn die prüffrist der tanks abgelaufen ist...
gruss klaus..wilk
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Offline halber

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« Antwort #79 am: Mai 17, 2011, 15:57:06 Nachmittag »
klaus, du hast hier (glaube ich) das pech, dass in deinem tank ein prüfzeitraum eingeschlagen ist.

s. mal hier:   http://www.lpgforum.de/gas-cafe/5250-google-page-rankingueffrist-fuer-autogastanks-2.html  und zwar den beitrag nr. 25

lg
jörg

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Offline Wilk

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« Antwort #80 am: Mai 17, 2011, 16:55:39 Nachmittag »
ja jörg,
da scheinst du recht zu haben..aber aus dem von dir empfohlenden beitrag habe ich auch dieses entnommen.

3. Fahrzeuge mit Druckgasbehältern, die nach Druckbehälterverordnung zugelassen sind.
Für diese Druckgasbehälter gilt eine Prüffrist von 3, 5 oder 10 Jahre abhängig von der behälterspezifischen Bauartzulassung (siehe eingeschlagener Verwendungszeitraum auf dem Behälter). Zur Prüfung wird der Druckgasbe- hälter ausgebaut und durch einen Sachverständigen überprüft. Dabei wird im Gegensatz zu Behältern mit einer Zulassung nach ECE R 110 u.a. eine innere Untersuchung und eine Druckprüfung durchgeführt.

dieses scheint bei mir wohl zuzutreffen..
somit sieht es so aus, dass wir wohl alle ein bischen recht haben...
muenchi...damit will ich aber nicht sagen, dass ich jetzt fairerweise auf das zugesagte bier verzichte... :c033:
gruss klaus...wilk


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Offline halber

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« Antwort #81 am: Mai 17, 2011, 17:48:58 Nachmittag »
ja, ich glaube du bist mit einem alten behälter geschlagen, der die 10-jahres-prüfung braucht. vielleicht rechnet es sich ja vor dem nächsten mal auf einen anderen behälter umzurüsten.

lg
jörg
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Offline Wilk

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« Antwort #82 am: Mai 17, 2011, 18:30:03 Nachmittag »
jörg,
aber wer glaubst du  hat einen anderen behälter, wenn die gasanlage wie vorgeschrieben schon über 20 j. verbaut ist, um das h-kennzeichen zu bekommen..? ich glaube es werden nicht so viele sein.. und deine bemerkung in bezug auf einen neueren behälter.. ich glaube nicht, dass sich dieses für mich 2019 noch rechnen würde. da dies ein bedfordforum ist, beziehe ich mich auch auf diese fahrzeuge und nicht auf andere neuere fahrzeuge, es sei denn ich weise extra drauf hin..damit sage ich nochmal sorry an muenchi, der dies evtl. nicht wusste..sein bier trinke ich aber trotzdem...  :c007:
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« Antwort #83 am: Mai 17, 2011, 18:44:33 Nachmittag »
ich habs mir schon gedacht, aber a: hab ich im moment sauviel zu tun, b: bin ich im schreiben nicht so gut wie dr. halber und c: wehe ich muss was von dem bier wieder mitnach hause nehmen.  :c033: obwohl, ich trink die 0,3 flaschen ja lieber, da ist so ein kasten ruckzuck leer.....   :a136:

Offline Wilk

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« Antwort #84 am: Mai 17, 2011, 18:51:20 Nachmittag »
mach dir da keinen kopf drüber,
ich bin nicht so der biertrinker..werde ich immer müde von..mein stammgetränk, wenn ich überhaupt alkohol trinke, ist charly....
gruss klaus...wilk
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Offline muenchi

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« Antwort #85 am: Mai 17, 2011, 18:52:10 Nachmittag »
nene du, aus der nummer kommste jetzt nicht mehr raus. aber dann bring ich die kleinen flaschen mit.  :bier:

Offline muenchi

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« Antwort #86 am: Mai 18, 2011, 06:12:58 Vormittag »
so, etwas mehr klarheit nach einigen recherchen. es gibt nichts schriftliches (off) das die tankprüfung gefallen ist aber es gibt auch nichts amtliches mehr DAS es vorgeschrieben ist. ausser in der gap, wie erwähnt, also der richtlinie zur überprüfung der anlage. in den GAP Vorgaben ist lediglich eine Sichtprüfung auf Korrosion erwähnt, und das der Tankhersteller im Gutachten vorschreiben kann wann der Tank zu prüfen ist. das ist halt deutschland.  :r010: