Autor Thema: ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam  (Gelesen 27344 mal)

Offline Wilk

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #30 am: Februar 29, 2012, 18:38:42 Nachmittag »
mmmh,
in diesen fall hätte ich garnicht bewertet..ist genauso gut wie schlecht bewertet...grins..  :bier:
gruss klaus...wilk
Lieber drei richtige Gegner, als einen falschen Freund.

Offline Ralf

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #31 am: Februar 29, 2012, 18:57:20 Nachmittag »
Das mit einigen Käufern ist schon komisch die haben manchmal viel Zeit. Ich verkaufe daher auch nicht viel über Ebay. Wenns aber zu dem Zeitproblem kam 2 mal angemahnt Ebay gemeldet und wieder rein. Verträge sind dazu da um eingehalten zu werden und man kann über vieles Reden aber es sollte klar sein wer sich wann regen muss das ist keine Einbahnstrasse. Die Nummer mit Rechtsanwalt würde ich nicht machen weil bei diesen Honks die nix zahlen und sich nnicht rühren eh nix zu holen ist. Gutes Geld hinter schlechtem herwerfen bringt nix.

Offline oldman

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #32 am: Februar 29, 2012, 19:19:37 Nachmittag »
Hallo
habe das ganze mit viel Interesse gelesen. Nach meiner Meinung ist es egal ob ich an Paypal zahle oder wenn der Verkäufer diese Plattform nicht nutzt dann an Ebay zahle. Beide Optionen haben doch eines gemeinsam, man hat etwas mehr Sicherheit denn der unseriöse Verkäufer kann sich das Geld nicht einfach ohne Lieferung einstreichen. Es ist doch gut wenn ich den Sendungserhalt bei Ebay melde und so das Geld frei gebe. Wenn ich jedoch bei der Packetannahme den Inhalt im beisein des Packetdienstes nicht überprüfe und es sind "Steine" drin, bin ich selber Schuld. Was viel ärgerlicher ist das ist das Bewertungssystem. Da man ja KEINE SCHLECHTE Bewertung abgeben darf wird der  Betrügern mit Hilfe von Ebay geschützt und der ehrliche Käufer fällt voll drauf rein. Ich bin jetzt aktuell betroffen und hänge auch mit Ebay im Klisch. Im konkreten Fall hatte ich etwas bei einem Händler gekauft. Als das Ding ankam und in Augenschein genommen wurde war es alles andere als gut worauf ich es dem Händler mit dessen Rücksendeformular zurück gesandt habe. Als ich mein Geld ca 40,00€ zurück verlangt habe teilte mir der Händler mit, dass er das Geld NICHT zurück erstattet, Ware weg, Geld weg. Habe dann die Angelegenheit dem Anwalt zur gerichtlichen Eintreibung übergeben. Den Verkäufer habe ich negatiev mit dem Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren bewertet. Ergebnis, Ebay hat mich verwarnt. Fazit, Was nutzt das Bewertungsystem wenn die Gängster von Ebay gedeckt werden,

Peter
Peter

Offline Radnor

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #33 am: Februar 29, 2012, 19:55:53 Nachmittag »
mmmh,
in diesen fall hätte ich garnicht bewertet..ist genauso gut wie schlecht bewertet...

ich habe bewusst geschrieben, dass ich ihn positiv bewerten musste! Ich wollte ihn auch lieber garnicht bewerten, dann kam eine Mitteilung von Ebay, dass die Bewertung aussteht ...mache ich das nicht, werde ich mit Verkaufsbeschränkungen belegt ...


Grüssle Klaus
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

egon

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #34 am: Februar 29, 2012, 20:49:16 Nachmittag »
Es wird kaum jemand geben, der nicht schon negative Erfahrungen mit ebay gemacht hat, trotzdem hat keiner gesagt: nie mehr!
Es sit eben sehr bequem vom Sessel aus Dinge loszuwerden, die man sonst auf einen Flohmarkttragen müsste-und dort gar nicht das paasende Publikum findet,Eine derartige PLattform mit Millionen, natürlich auch krimineller Teilnehmer ist eben nicht 100%-ig
Das ist KEINE Lanze für e-bay, aber mir ist längst klar"wo gehobelt wird, fallen Späne".
Mir ist halt noch immer lieber, ich falle mal um 20 Euro irgendwo durch den Rost, dafür holt dann Einer die alte , sauschwere, sperrige Waschmaschine ab-und gibt mir noch 30 Euro..
Für wilklich teue Sachen gibt es ja auch andere Wege..
G

Offline Radnor

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« Antwort #35 am: Februar 29, 2012, 20:59:07 Nachmittag »
hey, ich möchte mich nicht falsch verstanden wissen ...Ebay ist an und für sich eine tolle Sache, keine Frage. Eigentlich bin ich sogar Ebay "Fan" ...nur eben die jetzt geplanten Veränderungen gehen mir quer ...

Gruss Klaus
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

Offline Rainer

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #36 am: Februar 29, 2012, 23:20:15 Nachmittag »
Warum sollte ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht haben, im Laden hat er es auch nicht.

Nun, im Laden habe ich die Sache in der Hand. Da kann ich die Qualität besser prüfen. So gesehen ist das 14 tägige Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz ja auch etwas, was dem seriösen Verkäufer einen Vorteil gegenüber dem Unseriösen gibt.
Das gilt auch nur für gewerbliche Händler.

Offline bastl2

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Antw:ebay´s Kontrollwahn und mein ziviler Ungehorsam
« Antwort #37 am: März 01, 2012, 00:26:41 Vormittag »
Nun, im Laden habe ich die Sache in der Hand. Da kann ich die Qualität besser prüfen. So gesehen ist das 14 tägige Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz ja auch etwas, was dem seriösen Verkäufer einen Vorteil gegenüber dem Unseriösen gibt.
Das gilt auch nur für gewerbliche Händler.

Ich habe meinen Käufern schon ein Rückgaberecht eingeräumt, da hat es noch nicht mal eine Unterscheidung nach privat oder gewerblich gegeben. Dass ich im Geschäft einen Artikel in die Hand nehmen kann stimmt. Aber warum brauche ich zu dieser Prüfung 14 Tage, warum muss ich keine Gründe angeben? Warum muss der Verkäufer bei Artikeln über 40 Euro den Rückversand übernehmen? Es gibt viele Artikel, die man erwerben kann, im Zeitraum von 4 Wochen, wie die Gesetzeslage derzeit erlaubt, benutzt und dann ohne Angabe von Gründen zurück geben kann. Nein, Gleichbehandlung von Käufern und Verkäufern sieht anders aus.

Der durchschnittliche Verkäufer will seine Kunden behalten und der durchschnittliche Kunde will seinen Lieferanten behalten. Hier funktioniert alles ohne Regularien, einfach nur gesunder Menschenverstand und Anstand. Das Bewertungssystem war und ist der beste Gradmesser, ob ein Verkäufer was taugt oder nicht. Leider ist das bei den Käufern nicht mehr so. Als ebay noch eine comunity war und sich alle Mitglieder noch gedutzt haben, hat es alle diese Regularien nicht gebraucht und es hat wunderbar funktioniert. Sonst wären nicht so unglaublich viele Leute auf diesen Zug aufgesprungen.

Der Spruch "der Kunde ist König" bedeutet nicht, dass der Käufer sich wie ein A..... aufführen darf. Ein König hat seinen Untertanen gegenüber eine grosse Sorgepflicht. Und die Untertanen des König Kunden sind nun mal die Händler. Und ein Guter Händler behandelt seinen Kunden eben königlich!

Die neuesten Infos zeigen leider recht deutlich, dass es ebay nicht um den Schutz der Käufer geht. Hier geht es rein um Gewinnmaximierung. Ich hab hier nochmal zwei interessante Links:

http://www.heise.de/resale/artikel/eBay-zahlt-Geld-nicht-aus-1444279.html

und

http://www.wortfilter.de/news12Q1/4297-eBay-Preiserhoehung-wird-Existenzen-vernichten.php

LG, Winfried

VlG, Winfried

Offline halber

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« Antwort #38 am: März 01, 2012, 07:43:04 Vormittag »
na ja, aber letztendlich: willkommen im kapitalismus! man(n) muss ja nicht gleich marx lesen (nicht den mit der kutte, sondern den mit dem bart) um sich nicht wundern zu müssen ...

kleiner hoffnungsfunke: im gegensatzt zur strammen diktatur darf sich hier jeder aussuchen worauf er reinfallen möchte: ebay-verkäufer oder -kunden, magnetdeckenvertriebler, sterbeversicherungsverticker, politikerwahlversprechen ....

lg
jörg
"Wenn du tot bist, dann weisst du nicht, dass du tot bist.
Das ist nur schwer für die Anderen.

Genauso ist es, wenn du blöd bist."

Offline Radnor

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« Antwort #39 am: März 01, 2012, 07:53:46 Vormittag »
"der Kunde ist König"

wie sagte mein Lehrmeister immer: stimmt, der Kunde ist König ...aber ich bin der Kaiser  :c007:
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

egon

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« Antwort #40 am: März 01, 2012, 16:49:54 Nachmittag »
Eure Majestät, willkommen in unserere Kapuzinergruft die nur für gekrönte Häuter die letze Ruhestätte bietet. :a176:

Wilfried-aus der Sicht der Verkäfers ist die Portofrage natürlich ein THema, besonders wenn oft Waren zurückgehen.
Anderseits natürlich fragt man sich als KÄufer, wen man ein paar Schuh Gr. 44 odert und zwei linke 45-er bekommt, warum man dafür noch Porto zahlen soll.
Jedes Ding hat halt 2 Seiten, allerdings sollte MIssbrauch sanktioniert werden-das wäre Aufgabe von e-bay, hier gewisse Typen rauszufiltern.
G

Offline bastl2

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« Antwort #41 am: März 01, 2012, 19:36:02 Nachmittag »
Lieber Egon,

ich habe natürlich voraus gesetzt, dass die Ware als solche mängelfrei und auch die richtige ist.
Natürlich werde ich als Verkäufer für Fehler, die ich gemacht habe aufkommen. Nur find ich es nicht lustig,
wenn sich jemand etwas bestellt, und dann ohne Angabe von Gründen die Ware zurück geben darf, obwohl alles richtig gewesen ist, und der Verkäufer soll dann auch noch das Porto bezahlen.

Aber um zum Kern des Themas zurück zu kommen,

ich werde jetzt versuchen, die Kosten Von Amazon und ebay zu vergleichen. Mal sehen, ob Amazon, die ja das Treuhansystem schon lange betreiben, nicht günstiger sind. Mann könnte dann vieleicht..... ahh, doch lieber nicht.

Besser ich werde ebay bis zum Schluss möglichst viel nutzen und parallel meinen Hood Account aufbauen.

LG, Winfried
VlG, Winfried

Offline bastl2

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« Antwort #42 am: März 01, 2012, 19:52:49 Nachmittag »
Wer den Beitrag aus folgendem Link liest und dann immer noch bereit ist, diesem ebay-Schwachsinn zu zu stimmen, dem ist nicht zu helfen.

http://www.wortfilter.de/news12Q1/4298-Kritik-am-neuen-eBay-Zahlungsverfahren.php

Beste Grüsse, WInfried
VlG, Winfried

Offline Rainer

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« Antwort #43 am: März 01, 2012, 22:59:33 Nachmittag »
Es gibt viele Artikel, die man erwerben kann, im Zeitraum von 4 Wochen, wie die Gesetzeslage derzeit erlaubt, benutzt und dann ohne Angabe von Gründen zurück geben kann.

Auf welches Gesetz bezieht sich diese Aussage?
Ich weiss übrigens nicht, welcher Zusammenhang zwischen den neuen ebay Bezahlungsrichtlinien und den von dir in einem Zuge kritisierten Regeln nach Fernabsatzgesetz besteht. Das sind doch 2 Paar Schuhe.
Wenn du das Fernabsatzgesetz unfair findest, solltest du ein Ladengeschäft eröffnen. Dann hast du damit nichts mehr am Hut.

Offline bastl2

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« Antwort #44 am: März 02, 2012, 06:45:35 Vormittag »
Lieber Rainer,

es bezieht sich auf meine Meinung, dass wir in Deutschland unter der inzwischen weit verbreiteten Krankheit "Regelwut und Aufgabe der Eigenverantwortung" leiden. Steht etwas weiter vorne in dem Thread. Und da gehört auch der blinde ebay-Gehorsam dazu.

Hier noch mal die aktuelle Rechtslage im Onlinehandel - mit den 4 Wochen habe ich mich geirrt, es ist ein Monat:

Verkaufen Unternehmer ihre Waren über ein Online-Auktionshaus, insbesondere über die Ebay-Plattform, muss die Widerrufsbelehrung ebenfalls doppelt verwendet werden. Die Widerrufsbelehrung muss bereits auf der Angebotsseite erscheinen. Bereits hier ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht innerhalb einer Widerrufsfrist von einem Monat (nicht 4 Wochen) erforderlich.

Beste Grüsse, Winfried

Nachtrag: Ich habe ein gut gehendes Ladengeschäft und nutze den Onlinehandel.

Quellenangabe:

http://www.iyotta.de/index.php/geld-verdienen-im-internet/rahmenbedingungen/informationspflichten/418-widerrufsrecht-online-handel.html
VlG, Winfried