mmmh,in diesen fall hätte ich garnicht bewertet..ist genauso gut wie schlecht bewertet...
Warum sollte ein Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht haben, im Laden hat er es auch nicht.
Nun, im Laden habe ich die Sache in der Hand. Da kann ich die Qualität besser prüfen. So gesehen ist das 14 tägige Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz ja auch etwas, was dem seriösen Verkäufer einen Vorteil gegenüber dem Unseriösen gibt.Das gilt auch nur für gewerbliche Händler.
"der Kunde ist König"
Es gibt viele Artikel, die man erwerben kann, im Zeitraum von 4 Wochen, wie die Gesetzeslage derzeit erlaubt, benutzt und dann ohne Angabe von Gründen zurück geben kann.