Autor Thema: H-Kennzeichen, neue Vorschriften  (Gelesen 19392 mal)

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #30 am: Mai 30, 2011, 12:49:45 Nachmittag »
hi jörg,
mag sein das du recht hast..dann aber wird es unterschiedlich gehandhabt..
ein beispiel..
da auf meinem nummernschild das h  platzmässig nicht mehr draufpasste, bekam ich ein anderes kennzeichen...in diesen zusammenhang habe ich auch einen neuen kfz- schein bekommen..also den eu-schein wie man ihn heute bei ner neuanmeldung immer bekommt. in diesen schein wurde meine ahk sowie meine gasanlage nicht mehr mit eingetragen, obwohl diese sachen im originalbrief  drinstehen. ich hatte seinerzeit, weil ich später unannehmlichkeiten erwartete, extra darauf hingewiesen..bemerkung bei der zulassungsstelle....das braucht heute nicht mehr...bei interesse zeige ich dir gerne den alten sowie den neuen brief..
gruss klaus...wilk


ahhhh ...

klaus, du hast glaube ich recht. ich hinke da wohl ein paar jährich hinterher. in die neuen papiere wird ja fast nichts mehr eingetragen. zum leidwesen der gebrauchtwagenkäufer ja wohl auch keine vorbesitzer mehr ...

lg
jörg
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Offline lewando

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #31 am: Mai 30, 2011, 12:53:51 Nachmittag »
hallo liebe leute

es wird doch sehr unterschiedlich gehandhabt

hier in augsburg wollte eine anhängerkupplung nachträglich eintragen lassen

habe den tüv prüfer deswegen gefragt

er sagte zur der jetzigen zeit ist es nicht erlaubt bei vorhandener H zulassung

er sagte aber das es jetzt zu neuen angaben wegen der H zulassung rauskommen

und dann wäre es erlaubt

gruss Oliver

Offline Steely Dan

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #32 am: Mai 30, 2011, 14:12:28 Nachmittag »
Also dann bin ich ja mal gespannt,

habe mir diese neuen Richtlinien nochmal runtergeladen, danke für den Link.

Ich sehe das allerdings so, dass das H nicht nur abhängig vom EZ sondern auch vom Baujahr gegeben werden kann, lese ich das richtig.

Bei mir ist im September TÜV, dann ist ab November Saisonkennzeichenmässig erst mals Schicht und dann im April wieder komplett TÜV mit H ?

Schlechtes Timing.
Gruss, Christian       

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #33 am: Mai 30, 2011, 14:56:52 Nachmittag »
hallo christian,

laut richtlinie muss das kfz vor min 30 jahren "in verkehr" gebracht worden sein. was immer man daruter zu verstehen hat. das zulassungsdatum kann es nicht sein, da im weiteren text steht: "vor min 30 jahren erstmals in den verkehr gekommen sind, aber bezüglich der erstzulassung diese bedingungen nicht erfüllen ..." da bleibt dann eigentlich nur noch das produktionsdatum für "in den verkehr gebracht".

saisinkennzeichen und h-kennzeichen passen nicht zusammen. mit h-kennzeichen kannst du die saisonermässigung nicht auch noch abgreifen.

wenn du dieses jahr im september aktuellen tüv hast, die 30 jahre aber erst nächstes jahr rum sind, dann hast du echt pech. der ausweg wäre nur, die aktuelle saison vor ablauf der tüv-plakette zu beenden (ist rennerei, bringt aber vielleicht ein paar taler steuern und versichern zurück) und das gefährt dann ohne tüv bis zur h-abnahme nächstes jahr stehen zu lassen. (eine direkte fahrt ohne tüv zur abnahme ist möglich, oder halt rotes kennzeichen holen)

lg
jörg
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Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #34 am: Mai 30, 2011, 16:59:12 Nachmittag »
mmmmh,
auch hier scheint es von amt zu amt verschieden zu sein.
bei mir war es so... mein fahrzeug hatte im juni 1979 seine erstzulassung und hätte im februar zum tüv gemusst. frage beim strassenverkehrsamt und tüv, ob untersuchung zwecks h-kennzeichen möglich ist..antwort ja, aber erst im juni. damit ich die untersuchung incl. gebühren nicht doppelt machen musste, habe ich den tüv dann um 2 satte monate überzogen. hatte gott sei dank in dieser zeit keine kontrolle sonst hätte ich mir noch 2 punkte eingehandelt. habe dann im juni die hu auf h gemacht und alles war gut...also hier bei uns gilt nicht nur das jahr sondern auch tag und monat der erstzulassung.man verlangt also volle 30 jahre..
gruss klaus...wilk
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Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #35 am: Mai 30, 2011, 17:46:04 Nachmittag »
vielleicht sammeln wir hier einfach mal die erfahrungen.

ich hatte die tage ein kleines vorgespräch mit meinem tüver. da scheint wirklich viel luft und spielraum in den entscheidungen drin zu sein. hoffentlich immer öfter im sinne der erhaltenswerten kulturgüter. ich meine damit nicht die autos - ich meine die gute stimmung von uns alten herrn  :a063:

lg
jörg
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Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #36 am: Mai 30, 2011, 17:54:29 Nachmittag »
kein schlechter vorschlag für die, die das noch alles vor sich haben... :c024:
aber auch bei der zulassungstelle anfragen, nicht das du nachher alles hast und die schiessen quer... :a136:
ich bin ja gott sei dank damit durch... :c007:
gruss klaus...wilk
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Offline Radnor

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #37 am: Mai 30, 2011, 19:17:41 Nachmittag »
hatte gott sei dank in dieser zeit keine kontrolle sonst hätte ich mir noch 2 punkte eingehandelt.

Punkte gibts dafür erst ab 4 Monaten...  :c033:
...nächsten Monat kann ich auch H-KZ  :a063:
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

Offline muenchi

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #38 am: Mai 30, 2011, 19:22:13 Nachmittag »
4 - 8 monate überzogen = 1 punkt
über 8 monate  = 2 punkte

egon

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #39 am: Mai 30, 2011, 19:37:27 Nachmittag »
Achtung, nicht für Puristen, ein nicht ganz ernst gemeinter Typ-oder doch?
Wettet doch einfach mit dem TÜV-Prüfer um 500 Euro, dass Ihr die Prüfung nie schafft...
Wie kann sonst bei uns in Ö. ein 581-er hymer mit 2020 KG Leergewicht zugealssen werden-war der mit Helium gefüllt?
G

Offline Steely Dan

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #40 am: Mai 31, 2011, 06:26:39 Vormittag »
hallo christian,

laut richtlinie muss das kfz vor min 30 jahren "in verkehr" gebracht worden sein. was immer man daruter zu verstehen hat. das zulassungsdatum kann es nicht sein, da im weiteren text steht: "vor min 30 jahren erstmals in den verkehr gekommen sind, aber bezüglich der erstzulassung diese bedingungen nicht erfüllen ..." da bleibt dann eigentlich nur noch das produktionsdatum für "in den verkehr gebracht".

saisinkennzeichen und h-kennzeichen passen nicht zusammen. mit h-kennzeichen kannst du die saisonermässigung nicht auch noch abgreifen.

wenn du dieses jahr im september aktuellen tüv hast, die 30 jahre aber erst nächstes jahr rum sind, dann hast du echt pech. der ausweg wäre nur, die aktuelle saison vor ablauf der tüv-plakette zu beenden (ist rennerei, bringt aber vielleicht ein paar taler steuern und versichern zurück) und das gefährt dann ohne tüv bis zur h-abnahme nächstes jahr stehen zu lassen. (eine direkte fahrt ohne tüv zur abnahme ist möglich, oder halt rotes kennzeichen holen)

lg
jörg

Hallo Jörg,

so wie in Deinem ersten Absatz geschrieben, lese ich das auch, dann müsste ich nur das Produktionsdatum erfahren, z.B. bei Hymer anhand der Aufbaunummer nachfragen, das Auto ist ja dann automatisch älter. Überführungskennzeichen kosten allerdings auch ein paar Taler, dann bleibt nicht mehr die grosse Ersparnis übrig. Ansonsten würde das bedeuten, bis Saisonanfang 2012 7Monate überziehen, das wäre mir zu haarig. Dass S-Kennzeichen und H-Kennzeichen nicht kombinierbar sind ist allerdings klar.


Ich denke, ich mache den TÜV wie gehabt und frage bei der Gelegenheit nach, vielleicht machen die das mit dem H direkt (glaub ich aber nicht). Dann habe ich auch die Chanche, direkt nachzuarbeiten, falls was ist.

Un dann im April eben nochmal, wass solls. :c024:
Gruss, Christian       

Offline High Speed Traveler

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #41 am: Mai 31, 2011, 17:14:29 Nachmittag »
Hallo,

nur mal so zur Info:

Für die direkte Fahrt zum TÜV oder zur Zulassung darf man laut HUK(meine Versicherung) mit ungestempelten Kennzeichen fahren.
Jedesmal wenn ich das Womo abmelde bekomme ich so einen Info-Brief in dem das unter anderem erwähnt wird.

Gruss
Bernd

Offline Steely Dan

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #42 am: Mai 31, 2011, 20:33:04 Nachmittag »
Hallo Bernd,

da liegt allerdings die Betonung wahrscheinlich auf "direkte Fahrt"

Ich habe bisher geplant, "direkt" zum TÜV- und H-Prüfer von Rüdiger zu fahren, das sind ziemlich genau so ungefähr beinahe 300km. :a136:
Gruss, Christian       

Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #43 am: Juni 01, 2011, 09:57:12 Vormittag »
ich habe mir das mit den papieren und eintragen nochmal so durch den kopf gehen lassen..
es betrifft mich zwar nicht mehr, habe da aber trotzdem mal ne frage.. es wird ja in den neuen eu-papieren fast nichts mehr eingetragen..wenn jetzt jemand sein fahrzeug neu anmeldet bekommt er  ja genau diese papiere. was hindert ihn eigentlich daran, jetzt ne hängerkupplung oder sogar ne gasanlage anzubauen? man kann ja jetzt behaupten, diese sachen wären schon 20 jahre drin, oder werden die alten papiere, die man ja entwertet mitbekommt,  irgendwo dokumentiert?.
wie schon geschrieben...nur ne frage.....KEINE ANREGUNG...!!!
gruss klaus...wilk
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Offline Rohri

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #44 am: Juni 01, 2011, 10:04:30 Vormittag »
Den Nachweis über den Zeitpunkt eines Umbaus musst du als Halter erbringen. Wenn du das nicht kannst muss du es erneut abnehmen lassen. Ich verstehe allerdings nicht wo das Problem beim eintragen sein soll. Hab meine AHK auch ein halbes Jahr nach der H-Abnahme eintragen lassen. Irgendwie habt ihr alle Vollidioten als Tüv-Prüfer.



Gruss Werner