Autor Thema: H-Kennzeichen, neue Vorschriften  (Gelesen 19390 mal)

Offline Rohri

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #15 am: Mai 29, 2011, 09:54:18 Vormittag »
@ Bedford Blitzi

Die Zulassungsstelle ist der falsche Ansprechpartner,die werden einer gewerblichen Nutzung in jedem Fall widersprechen. Sowas musst du mit deiner Versicherung klären,die müssen ja Zahlen wenn was passiert. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten eine Bewegungsfahrt mit etwas nützlichen zu verbinden.



Gruss Werner

Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #16 am: Mai 29, 2011, 10:46:14 Vormittag »
zugegeben,
ich habe mich mit dieser materie, weil sie mich nicht betrifft, noch nicht auseinander gesetzt..kann also eigentlich nichts fundiertes darüber berichten.. meiner meinung nach steht aber nirgendwo geschrieben wie alt ein auto sein darf, um es gewerblich zu nutzen..es muss demnach also nur verkehrstüchtig sein..wegen den oldtimerstatus bezahlt man aber weniger steuern..das ist aber ne sache des finanzamtes..eigentlich könnten nur die sagen...entweder gewerblich, dann aber auch mehr steuern, oder als oldtimer für 193 €... wie gesagt, es ist nicht fundiert...habe nur mal so drüber nachgedacht..
gruss klaus...wilk
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Offline Rohri

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #17 am: Mai 29, 2011, 10:58:08 Vormittag »
Aus Sicht des Finanzamtes darf man ein Oldtimerfahrzeug nicht gewerblich nutzen,ausser eben im Zuge einer Bewegungsfahrt.Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Es kommt bei einer Kontrolle immer auf die Aussage des Fahrers an. Wenn sowas allerdings zu häufig passiert,wird dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt.


Gruss Werner

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #18 am: Mai 29, 2011, 12:39:03 Nachmittag »
@ Bedford Blitzi

Die Zulassungsstelle ist der falsche Ansprechpartner,die werden einer gewerblichen Nutzung in jedem Fall widersprechen. Sowas musst du mit deiner Versicherung klären,die müssen ja Zahlen wenn was passiert. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten eine Bewegungsfahrt mit etwas nützlichen zu verbinden.



Gruss Werner


der versicherung sollte es egal sein. das "h" im kennzeichen gehört nicht zum offizellen kennzeichen. ich gehe mal davon aus, dass die versicherersoftware das sowieso nicht erfassen kann.

der versicherer sollte bei gewerblicher nutzung wohl eher die fracht und frachtführerhaftung absichern. beides ist praktisch unabhängig vom fahrzeug (in der versichererrisikoermittlung und der prämienkalkulation).

aber wie auch immer: die diskussion ob gewerbliche nutzung ja oder nein, die gibts seit jahren ohne wirkliches ergebnis. die einen sagen und handeln so, die anderen anders. es gibt im www dazu UMFÄNGLICHE diskussionen.

ich gehe davon aus, dass der gewerblich benutzte kleintransporter mit h-kennzeichen nicht wirklich auffällt. diese wird wohl eher mal vom "normalen" polizisten kontrolliert (der eher keine ahnung vom "h" hat) und hat wenig kontakt mit der BAG. ein h-kennzeichen-sattelzug mit ladung sollte sich wohl eher nicht sonntags auf der autobahn erwischen lassen.

aber wie schon geschrieben, in berlin fahren einige ups-zusteller mit h-kennzeichen. und das ist wohl deutlich eine gewerbliche nutzung.

lg
jörg
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egon

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #19 am: Mai 29, 2011, 15:32:30 Nachmittag »
Wie gesagt, in erster Linie ein Versicherungsproblem, Nachbarschaftshilfe unter Oldtimer freunden kann wohl nicht verboten sein-wenn es eben keine Ennahmen gibt...
G

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #20 am: Mai 29, 2011, 17:52:41 Nachmittag »
gerald,

wie auch immer das versicherungsrecht in ö ist, in d ist das KEIN thema für die versicherung. es wird normal abgewickelt, egal ob das kennzeichen mit einem buchstaben endet oder nicht.

(das thema oltimerwert und totalschaden lassen wir mal aussen vor)

lg
jörg
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egon

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #21 am: Mai 29, 2011, 18:48:31 Nachmittag »
Ja Jörg, so kann das bei uns laufen: ein guter Kunde hatte seinen VW mittels Chiptuning auf deutlich meh Leistung aufgeblasen-da gab es dann einen diskreten Sideletter, dass die Versicherung diese Änderung  nicht zum Anlass nehmen würde, um auszusteigen-was die Strafbehörde und ev. die Finanz sagen würde ist ein anderes Kapitel-aber beimHauptangelpunkt ist er aus den "Schneider"...
So was machen wir keinesfalls täglich-aber möglich ist es..
G

Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #22 am: Mai 29, 2011, 19:30:42 Nachmittag »
wenn du doch nur einmal beim eigentlichen thema bleiben könntest..
es geht hier nicht um austria, nicht um vw und schon garnicht um chiptuning..
die grundfragestellung ist  ...mit h-kennzeichen gewerblich, ja oder nein?
wenn ja, wie am besten ohne gegen das gesetz zu verstossen..? um nicht mehr und nicht weniger geht es hier.!!!
gruss klaus....wilk
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Offline Steely Dan

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« Antwort #23 am: Mai 30, 2011, 07:14:55 Vormittag »

...PS: wenn jemand probleme haben sollte mit der H- Abnahme, kann er sich hier bei mir melden. Mein Prüfer ist nicht so streng, fährt selbst mehrere alte Fahrzeuge, auch Privat.

Hi Rüdiger,

darauf komme ich gerne zurück, nächstes Jahr im April  :a115:
Gruss, Christian       

Offline Bedford Blitzi

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #24 am: Mai 30, 2011, 07:59:11 Vormittag »
Bei Deinem sollte es keine probleme geben. Der Motor ist schon lange genug eingetragen.
Sollange Du aussen wie innen das so belässt wie er war.

Rüdiger

Offline Steely Dan

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« Antwort #25 am: Mai 30, 2011, 08:27:34 Vormittag »
Und wie siehts mit der nachträglichen AHK aus? Kann die drunter bleiben? hat ne TP-Nummer.
Gruss, Christian       

Offline Wilk

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« Antwort #26 am: Mai 30, 2011, 08:46:31 Vormittag »
christian ,
ahk. macht heute keine probleme mehr..wird, soviel wie ich weiss, heut zu tage  nicht mehr eingetragen..ist nur noch tüv-relevant..das heisst...wenn se dran ist muss sie auch ok sein...
gruss klaus...wilk
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Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #27 am: Mai 30, 2011, 10:37:52 Vormittag »
"ahk", mein wissenstand:

so nicht selbst gebastelt muss sie nach dem anbau nicht vorgestellt werden. beim nächsten tüv wird sie in die papiere eingetragen (wenn der tüver nicht zu faul ist).

für das h-kennzeichen sollte für eine nachträgliche ahk ab dem 01.10.2011 gelten: wenn zeitgenössisch nachgerüstet dann kein h-hinderungsgrund.

da bei der h-vergabe praktisch ein vollgutachten gemacht wird, sollte die ahk danach in den papieren stehen.

lg
jörg
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Offline Wilk

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« Antwort #28 am: Mai 30, 2011, 11:01:05 Vormittag »
hi jörg,
mag sein das du recht hast..dann aber wird es unterschiedlich gehandhabt..
ein beispiel..
da auf meinem nummernschild das h  platzmässig nicht mehr draufpasste, bekam ich ein anderes kennzeichen...in diesen zusammenhang habe ich auch einen neuen kfz- schein bekommen..also den eu-schein wie man ihn heute bei ner neuanmeldung immer bekommt. in diesen schein wurde meine ahk sowie meine gasanlage nicht mehr mit eingetragen, obwohl diese sachen im originalbrief  drinstehen. ich hatte seinerzeit, weil ich später unannehmlichkeiten erwartete, extra darauf hingewiesen..bemerkung bei der zulassungsstelle....das braucht heute nicht mehr...bei interesse zeige ich dir gerne den alten sowie den neuen brief..
gruss klaus...wilk
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Offline muenchi

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« Antwort #29 am: Mai 30, 2011, 11:19:35 Vormittag »
das ist das problem mit diesem sche*** fahrzeugschein zulassungsbescheinigung teil 1.
meiner hat ja frisch das h bekommen. dabei wird automatisch eine neue hu gemacht. die deppen auf dem amt, machen neue papiere, neue schilder und datieren beides auf nächstes jahr. jetzt darf meine frau wieder hin und drauf bestehen das er 2 jahre bekommen hat. manchmal glaub ich die haben ihren kopf nur damit es nicht rein regnet....