hi jörg,mag sein das du recht hast..dann aber wird es unterschiedlich gehandhabt..ein beispiel..da auf meinem nummernschild das h platzmässig nicht mehr draufpasste, bekam ich ein anderes kennzeichen...in diesen zusammenhang habe ich auch einen neuen kfz- schein bekommen..also den eu-schein wie man ihn heute bei ner neuanmeldung immer bekommt. in diesen schein wurde meine ahk sowie meine gasanlage nicht mehr mit eingetragen, obwohl diese sachen im originalbrief drinstehen. ich hatte seinerzeit, weil ich später unannehmlichkeiten erwartete, extra darauf hingewiesen..bemerkung bei der zulassungsstelle....das braucht heute nicht mehr...bei interesse zeige ich dir gerne den alten sowie den neuen brief..gruss klaus...wilk
hatte gott sei dank in dieser zeit keine kontrolle sonst hätte ich mir noch 2 punkte eingehandelt.
hallo christian,laut richtlinie muss das kfz vor min 30 jahren "in verkehr" gebracht worden sein. was immer man daruter zu verstehen hat. das zulassungsdatum kann es nicht sein, da im weiteren text steht: "vor min 30 jahren erstmals in den verkehr gekommen sind, aber bezüglich der erstzulassung diese bedingungen nicht erfüllen ..." da bleibt dann eigentlich nur noch das produktionsdatum für "in den verkehr gebracht".saisinkennzeichen und h-kennzeichen passen nicht zusammen. mit h-kennzeichen kannst du die saisonermässigung nicht auch noch abgreifen.wenn du dieses jahr im september aktuellen tüv hast, die 30 jahre aber erst nächstes jahr rum sind, dann hast du echt pech. der ausweg wäre nur, die aktuelle saison vor ablauf der tüv-plakette zu beenden (ist rennerei, bringt aber vielleicht ein paar taler steuern und versichern zurück) und das gefährt dann ohne tüv bis zur h-abnahme nächstes jahr stehen zu lassen. (eine direkte fahrt ohne tüv zur abnahme ist möglich, oder halt rotes kennzeichen holen)lgjörg