@ Bedford BlitziDie Zulassungsstelle ist der falsche Ansprechpartner,die werden einer gewerblichen Nutzung in jedem Fall widersprechen. Sowas musst du mit deiner Versicherung klären,die müssen ja Zahlen wenn was passiert. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten eine Bewegungsfahrt mit etwas nützlichen zu verbinden. Gruss Werner
...PS: wenn jemand probleme haben sollte mit der H- Abnahme, kann er sich hier bei mir melden. Mein Prüfer ist nicht so streng, fährt selbst mehrere alte Fahrzeuge, auch Privat.