Autor Thema: H-Kennzeichen, neue Vorschriften  (Gelesen 19391 mal)

egon

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H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« am: Mai 28, 2011, 08:50:08 Vormittag »
Wie ich dem aktuellen Oldtimer-Markt entnehme, gibt es für Oldtimerbesitzer, die das H-kennzeichen anstreben, ab Oktober, neue, vereinfachte und entrümpelte
Bestimmungen.
Was besonders auffällt ist, dass jetzt auch Teile zu zum Zeitpunkt der ZUlassung bereist erhältlich waren, auch später aös 10 Jahre nach der Erstzulassung nachgerüstet werden können.
Es entfallen ausserdem einige unklare Regelungen, insgesamt hat der Prüfer weit mehr ermessensspielraum! :c007:
G

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #1 am: Mai 28, 2011, 08:56:45 Vormittag »
georg: für deutschland ist das ein alter hut (beschluss vom 01.04.2011, inkrafttretung 01.10.2011). die einzige neuerung ist die von dir benannte (zeitgenössische nachrüstung kann positiv begutachtet werden). in der realität hat das nur auf eintragungspflichtige teile auswirkungen (die anderen wurden nach erteilung des h-kennzeichens schon immer wild dazugebastelt) und hier reduziert sich das praktisch auf autogasanlagen (die nun erstmals benannt sind). über die suchfunktion hier im forum findest du mehr dazu

oder meinst du änderungen in österreich?

lg
jörg
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Offline michel051

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #2 am: Mai 28, 2011, 09:13:53 Vormittag »
Das Problem ist/war immer: die Ingenieure haben Ermessensspielraum. Den können sie so oder so nutzen. Ich kenne Prüfer, und da gehen die Meinungen teilweise extrem auseinander! Während der eine sagt ok, das hat man früher auch schon mal gemacht, das stört bei "H" nicht will das andere Extrem praktisch "Museumsqualität". Die H-Fahrzeuge seien ja nicht dazu da, dass man tägl damit herumfährt. Auf die Frage wo DAS denn stehe bekommst Du dann die Antwort: steht doch in den Vorschriften, dass niemand NUR einen Oldie zugelassen haben darf. Habe den persönlichen Eindruck, dass die Prüfer in den NBL bei Trabbis und Wartburgs da extrem verkniffen sind. Die andere Seite ist dann (nicht bei einem Oldie) "von ein paar Rostlöchern fällt doch ein Auto nicht gleich auseinander"====> Plakette (Wenn der Prüfer denn will) :a115:
Hi, habe mich länger hier nicht mehr blicken lassen, offenbar wird nach einiger Zeit der account gelöscht. Ihr werdet mich aber nicht so einfach los ;-)) Hier bin ich also wieder. Güsse an Manfred G aus S-L-R ;-)

Offline Bedford Blitzi

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #3 am: Mai 28, 2011, 09:21:26 Vormittag »
Man kann auch mitlerweile mit H-Kennzeichen Gewerblich nutzen. Mein Bekannter hat einen LKW mit H- kennzeichen auf das Geschäft angemeldet und nutz den Täglich für seine arbeit.
Ich habe die neuen änderungen auch da. Laut dem darf man auch von Benzin auf Diesel umbauen, wenn es den Diesel auch darmals in der Baureihe gab.

Rüdiger

PS: wenn jemand probleme haben sollte mit der H- Abnahme, kann er sich hier bei mir melden. Mein Prüfer ist nicht so streng, fährt selbst mehrere alte Fahrzeuge, auch Privat.

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #4 am: Mai 28, 2011, 09:36:13 Vormittag »
gewerbliche nutzung: hier in berlin fährt ups teilweise mit h-kennzeichen. nach meinem kenntnissstand war gewerbliche nutzung mit h-kennzeichen schon immer möglich (?).

hier nochmal der wortlaut der ab 01.10.2011 gültigen richtlinie zur begutachtung von oldtimern:

http://amicale-citroen.de/wp-content/uploads/2011/04/2011.vda_.vkbl-2011-seite257-oldtimerrichtlinie.pdf
(sinniger weise weder auf den seiten des zuständigen ministeriums noch beim adac schnell und einfach zu finden, deshalb dieser link ins sonstwo)

lg
jörg
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egon

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #5 am: Mai 28, 2011, 09:38:00 Vormittag »
Du hast inzwischen schon geschreiben , möchte aber nicht mehr ändern:
Nein Jörg, ich freue mich nur für Euch, so wie sich der Artikel in Europas grösster Oldtimerzeitschrift liest, soll das rundum deutliche Verbesserungen bringen.
Grundsatz dabei ist: die Fahrzeuge müssen in gutem Erhaltungszustand sein, also Rostlauben sollen nicht in den genuss der Ersparnis kommen-finde ich richtig, ein Oldtimer ist erhaltenswertes, technisches Kulturgut.- wer ihn nicht entsprechend in Schuss hält , ist wohl kaum Liebhaber und fährt eben Schrott...
Ich denke, je klarer die Trennung, desto leichter wird es für echte Oldtimer-das ist ja wohl der Sinn der Sache.
G

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #6 am: Mai 28, 2011, 09:44:18 Vormittag »
georg:

es ist eher so, dass die neue verordnung die regelungen der alten sehr lockert und deshalb zukünftig autos mit h-kennzeichen versorgt werden (können), die früher nie einen hauch von chance hatten. die alte regelung beinhaltete höhere hürden. insofern wird dein wunsch, dass nur erhaltenswertes kulturgut auf der strasse rumfährt nicht wirklich erfüllt.

lg
jörg
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Offline Bedford Blitzi

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« Antwort #7 am: Mai 28, 2011, 10:38:32 Vormittag »
Jörg, Du meinsst Gerald oder ? Georg hat hier doch nichts geschrieben.

Rüdiger

Offline halber

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #8 am: Mai 28, 2011, 12:22:06 Nachmittag »
jo, gerald

es gibt ja leider keine funktion im forum um im eigenen beitrag nachträglich fehler zu berichtigen. hab zumindest keine gefunden ...

lg
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Offline Wilk

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #9 am: Mai 28, 2011, 12:35:51 Nachmittag »
hallo jörg,
diese funktion gibt es schon, allerdings nur eine begrenzte zeit..ich glaube 10 min? früher konnten wir zu jeder zeit den beitrag korrigieren.. dieses wurde aber glücklicherweise abgeschafft..
grund?
es meinten einige, ihre meinung auch nachdem schon drauf geantwortet wurde, schnell ändern zu müssen bzw. passagen daraus zu löschen..dadurch wurden die bereits gegebenen antworten teilweise absolut absurdum geführt und es fühlten sich berechtigterweise die antwortgeber verarscht..
wie schon geschrieben..so wie es jetzt ist, finde ich persönlich es ok..geschrieben ist geschrieben..grammatikalische fehler kann man ja, in den ersten 10 min. noch unter ändern, beheben....
übrigens...achte bitte mal auf den punkt 3.2.7.2 aus deinen link...wenn der prüfer nicht drauf achtet, ok..ich erwähne es nur kurz, weil wir das thema unlängst hatten..möchte nicht, dass du dir unnötig arbeit machst ,die dann evtl. nicht toleriert wird..in diesen sinne..
gruss klaus...wilk
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egon

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #10 am: Mai 28, 2011, 13:13:00 Nachmittag »
Siehst Du Jörg, und darin besteht ja die eminente Gefahr, dass ein paar Grüngammler in POlitfunktionen sich auf die "Dreckschleudern und Rosthaufen"-also auf alles was älter als ein paar jahre ist, konzentrieren und damit billige Erfolge vermelden können.
Uns Ösis betrifft das zwar nur indirekt, aber man schielt mangels eigener Ideen gerne über den Zaun und das hat allem was über 3,% t wiegt  und älter als Bj. 91 ist, in drei Bundesländern ein Fahrverbot beschert.
Ich glaube die Crux liegt in dem Passus: gut erhalten und gepflegt, da könnte sich die Spreu vom Weizen scheiden.
G

Offline muenchi

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Antw:H-Kennzeichen, neue Vorschriften
« Antwort #11 am: Mai 28, 2011, 14:38:49 Nachmittag »
also das mit dem gewerblichen und h kennzeichen ist interessant. da würde ich mich über was schriftliches freuen. mir wurde gesagt, das ich meinen ople blitz (abschleppwagen) nicht im gewerbe benutzen dürfe. daraufhin hab ich ihn als werbeobjekt deklariert. problematisch wirds nur, wenn ich jetzt ein fahrzeug einschleppe und dabei passiert etwas. wenn also einer was genaueres weiss, bitte her damit.

Offline Bedford Blitzi

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« Antwort #12 am: Mai 28, 2011, 14:55:01 Nachmittag »
Das ist aber schon länger so. Frag doch einfach bei der Zulassungstelle.

Rüdiger

Offline muenchi

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« Antwort #13 am: Mai 28, 2011, 15:39:21 Nachmittag »
danke rüdiger, manchmal muss man nur den richtigen gedanken haben   :a065:

egon

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« Antwort #14 am: Mai 28, 2011, 16:28:37 Nachmittag »
Ich glaube dass dieser Weg nicht zum Ziel führen kann, weil Dir bestimmt kein Beamter schriftlich bestätigen wird, was Du darfst und nicht.
Der richtige Weg wäre einfach mit Deiner  Versicherung versuchen zu vereinbaren, dass das gelegentliche (nicht unwichtig) Schleppen von Reparaturfahrzeugen, meist Oldtimern (wer soll das kontrollieren?) im Rahmen der Tragfähigkeit mitversichert gilt.
Wir nennen sowas einen "Sideletter", d. er steht nicht in der Polizze, ist aber Vertragsbestandteil- das macht man , um nicht plötzlich hundert Bewerber  am Hals zu haben, eben  nur für bestimmte Kunden.
Was die POlizei sagt ist ein anderes Kapitel, aber das Hauptrisiko ist die Haftung bei Unfällen-und die bist Du los...
NS: eine Kopie dieser Vereinbarung , schön in Folie eingeschweisst kann ev auch den Krautkopf besänftigen..
G