- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muss dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich). - Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muss es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muss. - Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. - In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
Hallo,kann man das Automatikgetriebe mit übernehmen. Wer würde einem sowas einbauen und was würde das wohl kosten.Bei ebay schmeissen die einen ja Tod mit den Motoren. Da ich schon H habe, glaube ich nicht mal, dass ein Prüfer das merken würde.Gruss
Was denn, die Damen alleine? Oder bist Du mit dabei?Kommt mir bekannt vor - allerdings haben wir den ersten Urlaub um ein Jahr verschoben...Drück Dir die Daumen, dass alles hin haut!Erik
die beschnittene achse sieht ja lebensgefährlich aus, oh mann,wenn man da den wagenheber in der mitte ansetzt biegt sie sich wahrscheinlich durch