auch schön, wie sich der beamte den tag mit rechnenlernen zumacht:
"...
Zur Berechnung der wirklichen Zuladung des Wohnmobils
sollte man wie folgt vorgehen:
1.
Das Fahrzeug sollte trocken sein und es sollte beim Wiegen nicht regnen, sonst erhält man ein zu hohes gewicht.
2.
Bitte das Fahrzeug komplett ausräumen. Es bleiben darin das Bordwerkzeug, das Reserverad mit Wagenheber, ein serienmässiger Feuerlöscher und alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Zubehörteile (Zusatzausstattung laut Kaufvertrag und oder Zusatzvereinbarungen). Auch die Gasflaschen entnehmen (weil man nie genau weiss, wie viel Gas noch darin ist).
3.
Den wassertank, die Wasserleitungen, den WW-boiler und die externe Wasserversorgung für die toilette bitte randvoll machen. Die Abwassertanks müssen vollständig entleert werden. Dann den Dieseltank ganz voll tanken. Ist ein Gastank fest eingebaut, so ist dieser ebenfalls vollständig zu füllen.
4.
Anschliessend auf die geeichte Waage fahren. Ohne Insassen wiegen lassen, am besten drei Gewichte nehmen lassen:
Gesamtfahrzeug, Vorderachslast und Hinterachslast.
Zwischenergebnisse eintragen:
Vorderachslast: kg
Hinterachslast: kg
gewicht des Fahrzeuges: kg
5.
Dem ermittelten gewicht für das Fahrzeug nun wieder folgende Beträge hinzuaddieren bzw. abziehen:
Für den Fahrer 75 KG und für die beiden Gasflaschen 44 KG bitte hinzuzählen.
Da wir den Dieseltank vollgemacht haben, ist 10% des Diesel-Gewichtes wieder abzuziehen. Dazu dann 10% Tankvolumen (Tankgrösse gemäss Herstellerangabe) mit 0,84 multiplizieren und man hat den Kg-Wert, der abzuziehen ist. Bei den üblichen sprinter-Ducatos-usw. kann man auch pauschal 7 kg nehmen, es sei denn sie haben den 135 Liter Zusatztank.
Das ergibt das tatsächliches Leergewicht in fahrbereitem Zustand: kg. Dies müsste eigentlich streng nach StVZO als "Leergewicht" im Fahrzeugbrief stehen.
Hier kann man also schon einmal vergleichen, ob dieser Wert von dem eingetragenen Leergewicht im Fahrzeugbrief abweicht, was in 90 % aller Fälle so sein wird. So weiss man auch, welche theoretische Zuladung überhaupt noch möglich wäre. Sicher weniger, als der Blick in die Papiere Glauben machte.
6.
Um zu ermitteln, ob das Fahrzeug als Wohnmobil für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch geeignet ist und die zu erwartende Beschaffenheit im Sinne der kaufrechtlichen Vorschriften hat, ist zusätzlich und unter Berücksichtigung der DIN 1646-2 die so genannte persönliche Ausrüstung hinzuzurechnen
a) für alle weiteren zugelassenen Insassen (steht im Fahrzeugbrief/Schein) jeweils 75 kg.
b) je Meter Fahrzeuglänge 10 kg (also bei 7,20m 72 kg).
c) je berechtigtem Mitfahrer 10 kg, bei 4 berechtigten Insassen laut Fahrzeugbrief also 40 kg.
Alles zusammenzählen, nämlich:
gewicht in fahrbereitem Zustand war (siehe oben): kg
plus das gewicht der zugelassenen Mitfahrer: kg
plus persönliche Ausstattung nach Fahrzeuglänge (Länge x 10 kg): kg
plus persönliche Ausstattung nach Anzahl der Mitfahrer (Mitfahrerzahl x 10 kg): kg
ergibt das tatsächliches Gesamtgewicht bei DIN-gemässem Gebrauch: kg
Dieses gewicht darf nicht über dem im Fahrzeugbrief eingetragenen zul. Gesamtgewicht liegen. Sonst besteht eine "negative Zuladung", was permanent die Gefahr der Überlastung des Fahrzeuges nach sich zieht. In der Regel ist ein Fahrzeug mit einer negativen Zuladung mangelhaft, weil nicht zum vertraglich vorausgesetzten und üblichen Gebrauch geeignet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man eine geringere Zuladung ausdrücklich vereinbart hatte oder darauf hingewiesen wurde.
7.
Sollten die Achslasten überschritten sein, liegt ein weiterer Mangel vor. Um das genau festzustellen, ist aber etwas mehr Aufwand erforderlich. In diesem Fall macht es Sinn, die Kilos, die die Mitfahrer auf die Waage bringen, und das gewicht für das Gepäck tatsächlich verteilt auf die Sitzplätze und im übrigen Fahrzeug in das Fahrzeug zu bringen und dann erneut zu wiegen. Man könnte, wenn man keine Normgewichte hat, z.B. wasser oder Bierkisten nehmen. Dieser Aufwand macht natürlich nur Sinn, wenn man aus dem obigen Messergebnis bereits den Verdacht haben muss, dass es mit den Vorder- oder Hinterachslasten eng werden könnte. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn schon ohne diese im Fahrzeug befindlichen Gewichte die Achslasten bald erreicht werden.
8.
Nach der DIN 1646-2 ist zudem ein "Bordbuch" zu überreichen, dem sich alle wichtigen Gewichte, wie sie oben aufgelistet sind, zu entnehmen sind. Das Fehlen eines solchen Bordbuches ist ebenfalls ein Mangel der gekauften Sache. Hier bestehen zumindest Nachlieferungsansprüche gegen den Verkäufer.
Viel Spass. Insbesondere die 3,5 Tonner mit Luxusausstattung werden sich wundern....
..."
die quelle spar ich mir mal, soll ja weder eine dr-arbeit sein, noch will herr über die grüne gurkentruppe werden
jörg