Autor Thema: Zulassung als LKW oder PKW  (Gelesen 12471 mal)

Offline pascalts

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Zulassung als LKW oder PKW
« am: Juli 24, 2021, 08:46:53 Vormittag »
Moin!

[Info: es geht um dieses Fahrzeug] Ich schon wieder! Ich bin gerade mit dem TÜV in Korrespondenz wegen der Wiederzulassung meines CF97770. Ich habe dabei einige gute Nachrichten bekommen, aber auch ein paar schlechte:

1. Da alte Papiere vorhanden sind muss keine Vollabnahme zur erneuten Zulassung gemacht werden - es reicht eine HU/AU  :tumb:
2. Das in den Papieren die Fahrgestellnummer mit einem Zahlendreher eigetragen ist ist kein Problem, das wird einfach korrigiert  :tumb:
3. Umschlüsseln von Sonstige KFZ Wohnmobil zurück auf PKW oder LKW ist kein Problem  :tumb:

ABER:

4. Für eine PKW-Zulassung muss eine Diebstahlsperre vorhanden sein (Lenkradschloss, Gangsperre, Panzerspule oder Ähliches). Nichts davon habe ich, mein Zündschloss ist ohne Lenkradschloss (original). --> LKW-Zulassung oder Lenkradschloss Nachrüsten
5. Für eine LKW-Zulassung brauche ich, je nach Ermessen des Prüfers eine Trennwand.
6. Für eine LKW-Zulassung müsste ich mein (nachträglich irgendwann man eingebautes) Seitenfenster eventuell rausreissen (Prüfer-Abhängig).

Nun bin ich nicht ganz sicher, wie ich vorgehen soll. Ich habe zwar ein fast vollständiges Lenkradschloss als Ersatzteil liegen, aber eben ohne Schliesszylinder. Das wäre der Weg "schnell" zur PKW-Zulassung zu kommen. Alternativ könnte ich eine Holztrennwand bis Oberkante der Sitze einbauen (Ausreichend laut TÜV), mit dem Risiko, dass ich trotzdem keine LKW-Zulassung bekomme wegen des hinteren Seiten-Fensters...

Wie schätzt ihr das ein, welchen Weg sollte ich gehen? PKW oder LKW? LKW wäre auch ohne H in der Steuer recht preiswert, falls ich kein H bekomme (warum auch immer). Bei PKW stelle ich mit die Frage, ob die Nachrüstung des Lenkradschlossen mal eben möglich ist, oder ob da eventuell Dinge an meiner Lenkachse fehlen?

Zum Thema Diebstahlsicherung ein Zitat des TÜV Nord:

"Wenn das Fahrzeug als LKW oder als SO.KFZ Wohnmobil zugelassen wird ist keine Diebstahlsicherung im Sinne der StVZO erforderlich. Somit ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich."
Gruss und Dank, Pascal

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Offline Radnor

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #1 am: Juli 24, 2021, 11:16:24 Vormittag »
warum nicht als Sonder KFZ Wohnmobil belassen?
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

Offline pascalts

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #2 am: Juli 24, 2021, 11:29:57 Vormittag »
Weil das Fahrzeug in den originalen Transporter-Zustand versetzt werden soll. Dann wäre Sonstige KFZ Wohnmobil (nicht "sonder", wie ich lernen durfte) schlichtweg Steuerhinterziehung.
Gruss und Dank, Pascal

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Offline Radnor

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« Antwort #3 am: Juli 24, 2021, 11:31:55 Vormittag »
Weil das Fahrzeug in den originalen Transporter-Zustand versetzt werden soll. Dann wäre Sonstige KFZ Wohnmobil (nicht "sonder", wie ich lernen durfte) schlichtweg Steuerhinterziehung.

das mit der Steuerhinterziehung ist schon klar aber ich dachte vielleicht einfach die Mindestansprüche an ein Wohnmobil zu erfüllen und dann einfach alles so zu belassen wie es ist
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #4 am: Juli 24, 2021, 11:50:10 Vormittag »
das mit der Steuerhinterziehung ist schon klar aber ich dachte vielleicht einfach die Mindestansprüche an ein Wohnmobil zu erfüllen und dann einfach alles so zu belassen wie es ist

Nein, kommt nicht in Frage. Ich bräuchte Tisch mit Sitzgelegenheit, Bett, Schrank und einen fest eingebauten Herd.
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Offline Radnor

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« Antwort #5 am: Juli 24, 2021, 11:54:31 Vormittag »
Nein, kommt nicht in Frage. Ich bräuchte Tisch mit Sitzgelegenheit, Bett, Schrank und einen fest eingebauten Herd.

es war ja auch nur eine Frage ...davon abgesehen ist das auch alles "Prüfer-Sache". Ein Feldbett oder ein Luftmatratze kann die Schlafgelegenheit sein, eine Holzkiste in der Ecke der Schrank und gleichzeitig Tisch und ein Hocker... Herd kann auch eine elektrische Kochplatte sein (so bei mir gerade aktuell abgenommen)
:hut:                                                                                                                                                                                                        :flitz:

Offline Bedford Blitzi

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #6 am: Juli 24, 2021, 17:34:16 Nachmittag »
warum hat der kein lenkradschloss ??? haben alle baujahre gehabt, dan ist kein bedford verbaut ? ist das alte abmontiert ?
lkw ist doch günstiger als pkw. egal ob die scheibe an der seite, was hast da für prüfer
mit h ist es eh egal ob pkw oder lkw, ich hab für mein 3,5er mit lkw 212 im jahr bezahlt steuer, h 192 pkw weis ich jetzt nicht aber teurer

Offline pascalts

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #7 am: Juli 24, 2021, 17:47:35 Nachmittag »
Ich habe hier das britische Handbuch, da steht drin, dass das Lenkradschloss optional ist. Meiner ist ja ein Import-Fahrzeug.

Da der originale Bedford-Schlüssel hinten bei der Tür und im Zündschloss passt, Denke ich dass das schon immer so war. (Fahrertür ist ja das Schloss defekt wegen Einbruch) Sehe auch keine Anzeichen, dass da was manipuliert wurde...

(Siehe Anhang, unterer Absatz): "The steering column lock is an optional extra" --> "Die Lenksäulenverriegelung ist eine Sonderausstattung"
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« Antwort #8 am: Juli 24, 2021, 18:31:38 Nachmittag »
lenksäulen hab ich noch ein paar, ich kenne nur mit, ok wenn es das gab, der war doch schon mal in deutschland zugelassen, oder ?  glaube nicht das ein normaler prüft, bei so einem altem fahrzeug, meiner nicht

Offline Albabooty

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #9 am: Juli 28, 2021, 17:36:27 Nachmittag »
Ein andere Lösung gibt es aber-
Fzg als LKW zulassen und alle Wohnmobil gegenstände als Zuladung.

Es Heisst für ein Umbau zu Wohnmobil müssen die Erforderliche Teile sprich Bett, Kocher u.s.w. nur mit anwendung von Werkzeugen entfernbar sein. Das heisst wenn du alles mit Schnellverschlüssen oder gar versteckte Spanngurte befestigst, sprich entfernbar ohne Werkzeug dann ist das zuladung in LKW und keine Wohnmobil. Hab Ich 6 Jahre lang mit ein Ducato gemacht.

Stimme Ich Rüdiger zu, wenn der Prüfer wegen scheiben meckert dann sucht ein andere, auch  Scheiben in Schiebetür und Hecktüren waren bei mir vorhanden hat keine Interessiert.

Trennwand ist ja so ne Sache. Der TÜV interessiert, wenn Überhaupt das nichts von hinten dir ins Kreuz fliegt. Wie der Trennwand gestaltet ist ( Halb hoch, links und rechts hinter den sitzen) ist eher eine Sache das der Finanzamt gerne fest legt.

Sucht ne andere Prüfer, Trennwand gibts nicht mehr für das auto, schöne Augen machen und Blumen mitnehmen.  :c007:

Gruss

Stewart

Offline Bedford Blitzi

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Antw:Zulassung als LKW oder PKW
« Antwort #10 am: Juli 28, 2021, 19:48:02 Nachmittag »
hatte mal einen zum zeitungs fahren, der hatte eine originale und die war auch nur aus holz

Offline michel051

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« Antwort #11 am: August 01, 2021, 05:54:45 Vormittag »
Warum nicht so eine Verbindung zwischen Lenkrad und Kupplungspedal- oder Bremspedal mitführen. Wird bei Bedarf eingehängt und mir einem Schloss verschlossen. Ist zulässig.
Im Prinzip solle auch eine Kette mit Schloss gehen. Wichtig ist nur, dass das Lenkrad nicht gedreht werden kann.
Hi, habe mich länger hier nicht mehr blicken lassen, offenbar wird nach einiger Zeit der account gelöscht. Ihr werdet mich aber nicht so einfach los ;-)) Hier bin ich also wieder. Güsse an Manfred G aus S-L-R ;-)

Offline Bedford Blitzi

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« Antwort #12 am: August 01, 2021, 20:47:42 Nachmittag »
ich weis nicht, aber kein normaler tüv prüfer prüft das lenkradschloss, hatte ich noch nie, egal

Offline michel051

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« Antwort #13 am: August 02, 2021, 15:25:18 Nachmittag »
Ich vermute mal, dass der dann „anders“ gestartet, zB mit einem Knopf. Da das aussergewöhnlich ist werden die meisten Prüfer nach dem lenkradschloss gucken. Dann fällt es auf, dass es nicht da ist.
Hi, habe mich länger hier nicht mehr blicken lassen, offenbar wird nach einiger Zeit der account gelöscht. Ihr werdet mich aber nicht so einfach los ;-)) Hier bin ich also wieder. Güsse an Manfred G aus S-L-R ;-)

Offline pascalts

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« Antwort #14 am: August 02, 2021, 16:46:51 Nachmittag »
Ich vermute mal, dass der dann „anders“ gestartet, zB mit einem Knopf. Da das aussergewöhnlich ist werden die meisten Prüfer nach dem lenkradschloss gucken. Dann fällt es auf, dass es nicht da ist.

Nein. Siehe meinen Post [hier], da hängt ein Bild dran. Im oberen Bereich ist mein Zündschloss beschrieben, im unteren jenes, dass wohl alle anderen haben (auch mein Hymer). Da steht im ersten Satz drin  "The steering column lock is an optional extra" --> "Die Lenksäulenverriegelung ist eine Sonderausstattung". Diese Lenksäulenverriegelung habe ich nicht eingebaut, weil ein Extra.

Ich denke ich werde jetzt eine LKW-Zulassung anpeilen, da ist ja diese Diebstahlsperre nicht vorgeschrieben. Wenn der Prüfer dann ernsthaft wegen des Seitenfensters meckert, such ich mir nen anderen oder sage es gilt der Sicherheit, weil ich sonst beim Abbiegen nichts sehe...

PS: Wir waren dieses Wochenende mit dem Hymer in Erfurt zur Bundesgartenschau. Lohnt sich! Camping-Tipp: "ThürKies-See-Camping". Ganz ruhig, hat ne Bar mit Bier und mit der Bahn ist man in 15 min mitten in Erfurt.
Gruss und Dank, Pascal

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