Autor Thema: Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!  (Gelesen 16537 mal)

Offline Ralf

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #15 am: Dezember 21, 2011, 17:41:33 Nachmittag »
Die C1E ist bei mir zeitlich befristet eingetragen bis, ähm irgendwann bald 

Kannst uns schon das genaue Datum geben wir machen und dann frei.  :c033:

egon

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« Antwort #16 am: Dezember 21, 2011, 18:02:35 Nachmittag »
Wir im ex K&K Österreich haben da eine klare LÖsung-eh?
Klasse B sind pkw und LKW bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und die dürfen einen "leichten" Anhänger bis max. 750 KG Gesamtgewicht ziehen.
Wenn ich ljetzt einen leeren Bootshänger, mit 1,5 to Gesamtgewicht (aber leer nur 450 Kg) ziehe ,machei ch mich schon strafbar.
Da muss ich noch  den E zu B Anhängerschein haben, dann könnte ich bis zu 3500 Kg Gesamtgewicht ziehen.
Das darf ich aber nur mit dem Grand Jeerokee, beim Hymer wären es nur 1200 Kg -na ja wären..
G

Offline armin0815

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« Antwort #17 am: Dezember 22, 2011, 13:30:52 Nachmittag »
Hauptsache euröpäischr Regelwut!! Aber die 3-Achs-Maschine schaut schon richtig Affengeil aus!
Ich bin nicht verrückt, sondern nur verhaltensoriginell !

egon

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« Antwort #18 am: Dezember 22, 2011, 15:31:55 Nachmittag »
Affengeil ist wirklich der richtige Asudruck, sehr gekonnt gemacht, glaube gerne das da so macher lange Zähne bekommt-
RÜDIGER, DU aber nicht! Erst wird der schöne alte LKW-(suche noch BIlder) fertig der staunenden Fan-Gemeinde vorgeführt...OK? :a115:

Offline michel051

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« Antwort #19 am: Dezember 22, 2011, 20:58:17 Nachmittag »
Wg Führerschein: das Stichwort heisst Besitzstandswahrung, d.h. wer die alte Klasse 3 hatte darf bis zum 50. Geburtstag im grossen und ganzen das gleiche fahren wie vorher: bis 7,5 to, Anhänger unbegrenzt bzw nur durch die Anhängelast des Zugfahrzeugs limitiert usw.

Mit B (neu) darf man nur bis 3,5 to fahren, Anhänger bis 750 kg bzw schwerere Anhänger, wenn sie nich schwerer als das Zugfahrzeug sind und die Gesamtmasse  des Gespanns nicht grösser als 3,5 to. Sprich Zugfahrzeug 2,0 to plus Anhänger 1,49 to geht.

Im übrigen gilt das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers, d.h. man darf einen Anhänger mit hohem ZuGG fahren, wenn sein tatsächliches Gewicht zum Zeitpunkt der Fahrt (leer oder teilbeladen) der FS-Klasse entspricht.

Sollte das in A anders sein????
Hi, habe mich länger hier nicht mehr blicken lassen, offenbar wird nach einiger Zeit der account gelöscht. Ihr werdet mich aber nicht so einfach los ;-)) Hier bin ich also wieder. Güsse an Manfred G aus S-L-R ;-)

Offline Softifex

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #20 am: Dezember 22, 2011, 21:09:00 Nachmittag »
Mit gebremsten Anhängern ist das in A anders. Da wird immer der zulässige Gesamtgewicht gerechnet, ob leer oder voll ist wurst.
Beim leichten Anhänger das tatsächliche Gewicht.
So darf ich mit meiner Skodaschüssel nur 450 kg ungebremst mitnehmen, aber mein Anhänger hat zul Gesg. von 750kg. Das geht, wenn ich nur 300kg draufhabe plus das Eigengewicht von 150kg.
Ich darf aber keinen Wohnwagen mit zul Gesg. von 1200kg leer mitnehmen, da der Skoda nur für 1000kg gebremst zugelassen ist.

lg Helmut

Offline ducati900

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« Antwort #21 am: Dezember 22, 2011, 22:06:54 Nachmittag »
@ michel können Leute in Deutschland ab 50 nicht gut mehr fahren?

Ben.
Jetzt bin Ich Garelli KL 50

egon

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« Antwort #22 am: Dezember 22, 2011, 22:50:25 Nachmittag »
Diese interessante Diskussion lässt wieder die Frage aufkommen, gibt es andere EU-Staaten die das deutlich grosszügiger regeln?
Bei unds z.B gibt es Schlitzohren, die, sobald man ihnen den Führerschein wegen zu geringen Alkoholkonsumes entzieht, :a136: flugs nach Tschechien fahren und dort einen neuen lösen.
Hatte mal einen Arbeitskollegen, der hatte 7 Führerscheine, u.a. von LIberia, Elfenbeinküste usw.
ZUmindest der englische und der Schweizer waren bei uns sicher gültig..
G

Offline Wilk

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« Antwort #23 am: Dezember 22, 2011, 23:02:54 Nachmittag »
helmut,
ich weiss es nicht genau, aber ich glaube du verwechselst hier etwas..es geht hier nicht darum was du mit deinem skoda ziehen darfst, sondern um das  was die führerscheinklasse erlaubt.
zu ben...
natürlich tuen über 50 jährige im allgemeinen nicht schlechter fahren als jüngere..bekanntermassen lässt aber die sehkraft und evtl. die gesundheit im alter nach. deshalb müssen leute im güterkraftverkehr, und um solche handelt es sich ja wohl im allgemeinen wenn se mit über 7,5 t. unterwegs sind, in deutschland diese untersuchungen durchführen, wenn sie die 50 j. erreicht haben.
gruss klaus...wilk
Lieber drei richtige Gegner, als einen falschen Freund.

Offline michel051

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #24 am: Dezember 22, 2011, 23:33:22 Nachmittag »
Ja, wie Wilk schon geschrieben hat muss man zZ ab 50 alle 5 Jahre ein Gesundheitszeugnis vorlegen, dann wird wieder um 5 Jahre verlängert. Dies betrifft auch schon C1E, d.h. mehr als 3,5 to, weniger als 7,5 to. Betrifft natürlich auch CE = alte Klasse 2
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Offline Softifex

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« Antwort #25 am: Dezember 23, 2011, 06:31:59 Vormittag »
@wilk,

das war ja nur ein Beispiel für unsere Führerscheinklasse B (bis 3,5t).
Darüber ist bei uns C. Eure Zwischenklasse bis 7,5 gibt es hier nicht.

lg Helmut

egon

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #26 am: Dezember 23, 2011, 08:26:29 Vormittag »
Helmut Du hast in Prinzip recht, allerdings gibt es da noch eine Hürde:bei den sog. C-Scheinen, also eigentlich der uneingeschränkten ERlaubnis, alle LKW zu fahren,gibt es nach Berichten von Bekannten auch eine Einschränkung, nämlich wer die wirklich grossen Brummer weiter fahren will, wenn er schon älter ist, muss laufend zur Untersuchung, schaffter das nicht , bleiben ihm dann nur mehr LKW bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht..
Kann sein dass die die Limite nicht genau stimmen, aber die Tatsache bleibt bestehen.
Mit dem kleinen "C" kann er dann wie mit A und B ungeprüft bis zur Vergreisung fahren.;
Für mich macht das auch insoferne Sinn, als er ja unbedingt körperlich in der Lage sein muss, bei einem LW-ZUg z.B Reifen zu wechseln oder Schneeketten anzulegen
G

Offline armin0815

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #27 am: Dezember 26, 2011, 18:57:47 Nachmittag »
Egon, Schneeketten muss man nicht auflegen können - man muss sie nur dabei haben. Kostet sonst richtig böse Euronen, vor allem im LKW. Anwesenheit zählt; die Tauglichkeit interessiert auch in A keine S...! Genauso ist es mit dem Ersatzrad. Es gibt keine Vorschrift, dass man es wechseln können muss. Gibt ja auch noch so nette gelbe Menschen, deren Lebensberechtigung unterstützt werden muss, schliesslich verdient der Staat daran (z.B. Mehrwertsteuer). Die Gesetzgebung ist manchmal schon sehr verzwickt - von SINNVOLL möcht ich da noch gar nicht reden!!!! :c004:
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Offline CF2V6

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine! - Update
« Antwort #28 am: Dezember 26, 2011, 22:39:53 Nachmittag »
Hab noch ein paar weitere Bilder gefunden:





Das Teil steht offenbar zum Verkauf, leider in Neuseeland :-(

weiter Bilder gibt's hier

Peter

Offline Mantaschmiede

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Antw:Bedford CF 3-Achs Sattelzugmaschine!
« Antwort #29 am: Dezember 27, 2011, 07:48:24 Vormittag »
Mich würde mal interessieren, ob der auch was zum hinten dranhängen hat :c024: