laut tüv-nord:
quelle:
http://www.tuev-nord.de/de/Tuning_Anbau_Umbau_3058.htm"...
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach
der möglichen Zuladung,
dem zulässigen Gesamtgewicht und
dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.
Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt:
Sie brauchen an allen Sitzplätze geeignete Haltemöglichkeiten, beispielsweise
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals angemeldet wurden, benötigen
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze. Für die Plätze vorn aussen brauchen Sie Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze langen Beckengurte,
bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Kennzeichnen Sie die Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen.
Bei Wohnmobilen, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals gestartet wurden, benötigen Sie an allen Sitzplätzen in Fahrtrichtung bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten und zwar
vorn aussen Dreipunktgurte,
an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.
Seit dem 1.Oktober.1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:
3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äusseren Sitzen in Fahrtrichtung
3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äusseren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
..."
also irgendwie geht der tüv wohl davon aus, dass ALLE womo mit anmeldung vor dem 01.01.92 gurte auf dem fahrer- und beifahrersitz haben müssen (diese sitze sind ja ohne "gepolsterte abstützmöglichkeit")
(wie der tüv mit eigenbauten aus den 30igern, 40igern und 50igern da umgehen möchte bleibt für mich im dunkeln. die fallzahl ist wohl aber auch nicht sehr hoch ...
lg
jörg