Bedford Blitz Forum
Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: Gioz am Oktober 09, 2012, 12:35:15 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich habe auf einigen Bilder (hier im Forum als auch so im Inet) gesehen, dass einige Hymer beim Fahrer- und Beifaherersitz Sicherheitsgurte haben. Diese hat mein Dicker, BJ 1977, aber nicht...
Scheinbar werden die Gurte ja an der Aussenwand hinter dem Seitenfenster befestigt, da habe ich auch keine sichtbaren Punkte oder Löcher, es scheinen also auch nie welche verbaut gewesen zu sein.
Der Vorbesitzer hat den Hymer im Juni noch (fast) ohne Mängel (Motor verölt, sonst alles gut) durch die HU gebracht.
Im Internet habe ich nur die Info gefunden, dass bei PKW seit 1974 Gurte vorne verbaut und seit 1976 auch angelegt werden müssen.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass mein Wohnmobil als Kleinlaster (1992) oder Reisebus (1999) zählt...
Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr Sicherheitsgurte verbaut (nicht nachgerüstet)?
Und warum habe ich keine? :c024:
Gruss
André
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meiner, bj 1977, hat (vorn) gurte.
lg
jörg
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Hallo, im Hymer oder auch andere Bedfords wurde immer mit Gurten vorne ausgeliefert.
Vorne müssten welche sein. Man braucht sie aber nicht. Wohnmobile erst ab Bj. 92 pflicht.
Nur vorgeschrieben Gurte müssen anglegt werden, in Deinem Bj. sind keine vorgerschrieben.
Ich fahre auch immer ohne, nur auf längerer Autobahnfahrt lege ich an.
Rüdiger
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Vorne müssten welche sein. Man braucht sie aber nicht. Wohnmobile erst ab Bj. 92 pflicht.
Nur vorgeschrieben Gurte müssen anglegt werden,
:c024:
ich kenne das so: wenn wegen dem Bj. keine Gurte vorgeschrieben sind, braucht man natürlich auch keine anlegen...wurden aber trotzdem Gurte nachgerüstet, gilt die Gurtpflicht und sie müssen angelegt werden...soweit mein Kenntnisstand...
Gruss Klaus
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mit diesem Beitrag ist Egon wohl ins falsche Thema gerutscht, deshalb:
Wenn Du noch keine Gurten hast, angeblich hat da VW eine-wie namhafte Journalisten geschrieben haben sollen - verblüffende Lösung gefunden haben:
der VOLKSSICHERHEITSGURT- wie das funktioniert?
An der Rücklehne sind zwei haken montiert-da werden die Hosenträger eingehängt- :d050:
Nimms nicht ganz ernst!
G
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Weiss der -hier fehlt ein Smiley von dem unheiligen, Gehörnten-wieso das zum anderen Thema gerutscht ist-ich hatte versucht , die Striche zu korregieren..
G
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was klaus r schreibt ist absolut richtig.
wenn bei fahrzeugen, egal welches bj., gurte vorhanden sind, gilt für diese fahrzeuge natürlich auch automatisch die anschnallpflicht. es kann aber tatsächlich sein, dass in den besagten fahrzeug noch keine gurte verbaut wurden..ich hatte in meinem aller 1. beddy auch keine drin.
gruss klaus...wilk
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Meine Frage.
Mein Womo ist Bj 76. Wenn ich die Gurte ausbaue, kann mir niemand etwas wollen (zb Fahrzeugkontrolle, BAG).
Ist das richtig ?
Gruss Franz
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ja franz,
das ist richtig. es könnte höchstens möglich sein, dass du bei einer verkehrskontrolle die ja vorhandenen befestigungspunkte erklären müsstest..
kann aber muss nicht.. :a055:
abgesehen davon ist die bag für dich aber nicht zuständig..sie wird dich wohl kaum rauswinken..die abkürzung bedeutet nämlich,
....BUNDESAMT FÜR GÜTERVERKEHR...
gruss klaus...wilk
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Laut meinem TÜVer müssen auch Gurte die da sind nicht angelegt werden.
Es müssen vorgeschriebene Gurte angelegt werden, sind aber für Womos erst ab Bj. 92 vorgeschrieben.
Egal ob da oder nicht.
Rüdiger
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da streiten sich wohl die experten..
was ich weiss ist, dass gurte die vorhanden, wie alle teile die zusätzlich angebaut sind auch funktionieren, bzw. angelegt werden müssen..ich kann mich zb. auch nicht damit herrausreden wenn die nebellampen nicht gehen, dass diese ja nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. da heisst es nur..nebellampen abbauen oder dafür sorgen, dass sie funktionieren. genauso sehe ich das mit den gurten in unseren möhren..entweder ausbauen oder eben anschnallen..ich persönlich tendiere zum anschnallen..da ich schonmal nen unfall, damals mit meinen wilk hatte, kann ich nur dazu raten. das lenkrad vom beddy, an dem man sich bei 30 km/h frontalunfall festhalten will zerbricht und du rauscht ohne gurt durch die scheibe.. ich war damals jedenfalls froh, dass ich angeschnallt war..
gruss klaus....wilk
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siehe wikipedia "gurtpflicht"
kurzform (brd)
wenn pkw, dann haben hersteller seit 1974 wohl gurte zu verbauen
anschnallpflicht pkw seit 1981
nicht angeschnallt = ordnungswidrigkeit = 30 tacken
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Es geht aber nicht um PKW, sondern um Sonder Kfz Wohnmobil und da gilt die Gutflicht erst ab 92.
Ich habe den Gesetzestext da liegen.
Vorgeschriebene Gurte müssen angelegt werden, und nicht verbaute Gurte müssen angelegt werden.
Ist auch egal, soll jeder machen wie er will. Klaus, natürlich ist es besser sich anzuschnallen, keine frage.
Muss jeder für ich selbst entscheiden.
Rüdiger
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Erinnere mich nuch gut an die Ferien mit elterlichem Passat Variant:
Gurte nur vorn für Fahrer & Beifahrer, hinten nix. Da passt echt ne Menge Mensch rein!
Eltern haben damals noch bei der Po-zei angerufen, wie das mit dem angurten wäre... :c024:
"Solange der Fahrer nicht bei der Fahrt behindert wird [...]"
Tja, das war eben damals - kurz nach den Pferdekutschen :d050:
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Es geht aber nicht um PKW, sondern um Sonder Kfz Wohnmobil und da gilt die Gutflicht erst ab 92.
Ich habe den Gesetzestext da liegen.
Hast du einen Tipp für mich wo ich das finde? Finde überall nur PKW, Kleinlaster etc.
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laut tüv-nord:
quelle: http://www.tuev-nord.de/de/Tuning_Anbau_Umbau_3058.htm
"...
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach
der möglichen Zuladung,
dem zulässigen Gesamtgewicht und
dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.
Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt:
Sie brauchen an allen Sitzplätze geeignete Haltemöglichkeiten, beispielsweise
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.
Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals angemeldet wurden, benötigen
bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze. Für die Plätze vorn aussen brauchen Sie Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze langen Beckengurte,
bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Kennzeichnen Sie die Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen.
Bei Wohnmobilen, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals gestartet wurden, benötigen Sie an allen Sitzplätzen in Fahrtrichtung bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten und zwar
vorn aussen Dreipunktgurte,
an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.
Seit dem 1.Oktober.1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:
3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äusseren Sitzen in Fahrtrichtung
3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äusseren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
..."
also irgendwie geht der tüv wohl davon aus, dass ALLE womo mit anmeldung vor dem 01.01.92 gurte auf dem fahrer- und beifahrersitz haben müssen (diese sitze sind ja ohne "gepolsterte abstützmöglichkeit")
(wie der tüv mit eigenbauten aus den 30igern, 40igern und 50igern da umgehen möchte bleibt für mich im dunkeln. die fallzahl ist wohl aber auch nicht sehr hoch ...
lg
jörg
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Da gehen die Uhren in unseren Ländern wirklich anders-gut für uns-noch nie hat sich jemand bei der jährlichen Prüfung für Gurte oder die Gasanlae interessiert, nicht einmal die gestrenge NÖ-Landesregierung beim Achsumbau.
Das soll nicht heissen dass ich mich nicht daraum kümmere-aber so ist es eben angenehmer..
G