Moin Uwe, 8)
ich sag jetzt mal du darfst dort 80 km/h fahren........
Dazu zitier ich mal den § 3 der StVO :
.....danach darfst mit einem 40 Tonner ausserhalb geschlossener Ortschaften nur 60 km/h fahren ( § 3 Abs. 3 Satz 2b StVo ).
Diese Geschwindigkeitsbgrenzung gilt aber nicht, und jetzt zitier ich mal wörtlich ,auf Autobahnen ( Zeichen 330 ), sowie auf anderen Strassen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Strassen, die mindestens zwei durch Leitlinien ( Zeichen 340 ) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben ( § 3 Abs. 3 Satz 2c StVO ).
Sowie du mir das beschrieben hast könnte das ja so passen...
Also, Gute Fahrt......
Grüsse vom Elvis 8)