Original von BlauerBlitzIch würde da eher die Finger von lassen, es sei den du bist Kfz-Spengler oder vergleichbares. Am besten wäre es auch das Auto komplett auf ne Rahmenrichtbank zu setzen (ich weiss Utopie), denn wenn du das Dach (die haben da nicht umsonst soviel Eisen reingepackt) abnimmst nimmst du der Karosse sehr viel an Ihrer Stabilität. Auch ist es nicht einfach das Ersatzdach verzug und wellenfrei einzuschweissen. Und da die Karrosse ja immer in Bewegung ist wird dir Spachtel da nicht halten.Ansonsten viel Glück.
Original von setras!!!!!!Achtung!!!!Stehhöhe im Bereich von Kocher und Spüle mind. 170 cm!!!!Sonst KEINE Zulassung/ bzw. Aberkennung vom WOMO Staus.Bei Umbau eventuell später Probleme/Nichtanerkennung als Oldtimer; also KEIN H -Kennzeichen.Ohne Gewähr, ist zur Zeit mein Wissensstand.
Original von WolfgangDie Frage ist: gilt die Sache mit der Stehhöhe von 1,70m auch im fahrfähigen Zustand des Womos oder muss die Höhe nur bei Campingbetrieb erreicht werden? Also: muss es nur möglich sein die 1,70m zu erreichen oder müssen die ständig vorhanden sein? Dann nämlich reicht u.U. ein ganz normales Campingklappdach aus. *weiterspinn an*: wie wäre es denn, wenn man den Boden aus dem Womo herausnehmen kann, dann steht man mit den Füssen auf der Wiese und erreicht die 1,70m Innenhöhe spielend... :D *weiterspinn aus*Unser lieber Staat will halt nur unser bestes -> unser GELD 8o ! Und das reichlich. Wäre die Frage ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Denn eigentlich sollte man ja annehmen, dass hier eine EU-weite Regelung getroffen werden muss (ich meine irgendeinen Sinn muss dieser ganze EU-Quatsch ja auch bringen). Kann ja wohl nicht angehen dass ein paar selbsternannte Hilfssheriffs schon wieder Regelungen erlassen für die ein normaler Arbeitnehmer die nächsten 20 Jahre in den Bau müsste...