Autor Thema: Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb  (Gelesen 5236 mal)

setras

  • Gast
Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb
« am: Dezember 14, 2006, 20:56:08 Nachmittag »
Hallo Freunde!

Nächstes Jahr wird mein "Uschimobil" 30 Jahre alt.
Dann würde ich, nach H - Zulassung endlich wieder weniger Steuern zahlen müssen.
Derzeit sind es knapp 600 Euro.

Ob ich die H - Zulassung bekomme, steht derzeit in den Sternen.
Kommt drau an, welche Kriterien die Herren " dort oben in der Regierung" sich noch einfallen lassen. X(

Nun kam mir die tolle Idee, einen Kaltlaufreiniger einbauen zu lassen.
Bringt doch auch eine Steuerermässigung, oder?

Die Daten:
2,3 Liter benziner.
ohne alles, ohne Kat oder sonstürgendwas.

Weiss jemand von Euch....hat jemand von Euch????

Die andere Möglichkeit, Geld zu sparen,  wäre:

Umbau auf Gasbetrieb,
Da ist meine Frage:

Hat jemand von Euch eine H - Zulassung, trotz nachträglichem Umbau auf Gas, der dann ja auch noch keine 20 Jahre vergangen wäre?????

Offline Carsten

  • Bedford-Fahrer
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Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb
« Antwort #1 am: Dezember 14, 2006, 21:35:26 Nachmittag »
Hallo Dieter,

mein Betty wird nächstes Jahr auch 30 und ich hole mir im Juni auch ein H-Kennzeichen.

Zitat
Nun kam mir die tolle Idee, einen Kaltlaufreiniger einbauen zu lassen.
Bringt doch auch eine Steuerermässigung, oder?

Soweit mein Informationsstand ist, gibt es auf einen Kaltlaufregler keine Steuerermässigung mehr.

Zitat
Hat jemand von Euch eine H - Zulassung, trotz nachträglichem Umbau auf Gas, der dann ja auch noch keine 20 Jahre vergangen wäre?????

Ist es nicht so, das Umbauten, die der Umwelt zu Gute kommen, erlaubt sind? Ebenso verhält sich sich doch mit sicherheitsrelevanten Umbauten. Denn das Erscheinungsbild des Fahrzeugs wird ja nicht verändert.

siehe auch: http://www.tuev-nord.de/20674.asp

Gruss
Carsten

Offline Wilk

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Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb
« Antwort #2 am: Dezember 14, 2006, 22:38:07 Nachmittag »
hallo dieter,
ich fahre zwar auch auf gas aber mein fahrzeug ist noch keine 30 j. alt. kann dir da also nicht wirklich weiterhelfen. meine meinung ist allerdings, dass es sich hier immer noch um einen 2,3l. benziner handelt. ich denke, wenn es sich zb. um einen diesel handeln würde  könnte man das h-kennzeichen doch auch nicht verwehren, nur weil da ne vorheizung eingebaut wurde um im winter auch biodiesel  zu tanken. im übrigen ist das gasfahren schon fast so alt wie das auto selber. in meiner kindszeit ist der opel blitz von unserem kohlenhändler schon auf gas gedüst..
liegt wohl alles auch ein wenig im ermessensspielraum des prüfers.
gruss klaus...wilk
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Offline Uli aus Anröchte

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Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb
« Antwort #3 am: Dezember 15, 2006, 00:32:11 Vormittag »
Was ist denn ein Kaltlaufreiniger???

Für einen Kaltlaufregler müsste deine Betty einen geregelten KAT haben. Ich hab so ein Ding bei mir in meinen BMW 525i eingebaut. Hat nun Abgasnorm E2. Damit wird die Drehzahl in der Kaltlaufphase angehoben um den Kat schneller auf Temperatur zu bekommen.

Wie gesagt, ohne KAT keinen Regler....

Offline SaschaLotz

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Kaltlaufregler/ H-Zulassung H- Zulassung trotz Gasbetrieb
« Antwort #4 am: Dezember 15, 2006, 01:55:52 Vormittag »
Hey Dieter

Der Kaltlaufregle bringt Dir wie schon gesagt nur was wenn Du nen GKat hast !!

Falls Du Probleme mit der H Abnahme hst kannst Du Dich gerne bei Mir melden mein Tüv Mann macht Dir die H Abnahme ob Deine Zulassungsstelle sie Dir dann auch zuteilt kann Dir leider keiner Garantieren !!

Bei meinem Blitz hat er sie Mir gegeben und die Zulassungsstelle hat sie Mir wegen des neueren Aufbaus nicht erteilt !

Naja ein Gasumbau ist bei Mir uch noch geplant aber Ich mach das auf die Unkompliziete Art .... :D



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Motorschadeninstandsetzung , Sattlerarbeiten


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