Hy,
wenn nix drin ist kann keiner Motzen, dass irgendetwas falsch ist,
schliesslich gelten in der EU immer die Zulassungsbestimmungen des Herkunftslandes,
es kann dir bei Reisen in der EU ja keiner Vorschreiben beim Überschreiten der Landesgrenze
dein Fahrzeug technisch komplett auf den Vorschriftsstand des Gastlandes umzubauen.....
jedoch musst du dich an abweichende Verkehrsregeln halten !!!
(und meistens kennen Die im Gastland nicht die Vorschriften des Herkunftslandes....)
wenn Du natürlich in Ö oder NL unterwegs bist musst Du bestimmte Sachen mitführen, die
woanders nicht vorgeschrieben sind - Beispiel Warnwesten, Ersatzbirnen usw -
oder wie in Italien - diese Rot / Weisse Tafel mit den Rückstrahlern - für alles was auch nur
minimalst hinten übersteht,
oder wie jetzt jüngst in der Schweitz die Befestigung für das Abreisseil der Hängerkupplung -
was nach EU vorschrift ab 2011 gilt aber keinen stört - die Eidgenossen kassieren
deutlich über 400€ ab - wenn Du das Seil wie früher einfach nur um die Kupplungskugel legst-
die wollen die Extra Befestigungslasche auch bei Altfahrzeugen nachgerüstet sehen -
sonst - Straftat !!! obwohl die nicht in der EU sind !!!
also vor Reiseantritt -googeln oder beim ÖTMAC fragen......
Grundsätlich gilt diese lästige Kindersitzvorschrift überall in der EU -
also vorsichtshalber besser die Kindersitzkissen in Verbindung mit den -
wie auch immer befestigten - Beckengurten benutzen - dann geht man Ärger aus dem Weg.
L.G.
Manfred