Hallo Klaus!
Hier musst Du aber bedenken, wann das Dokument ausgestellt wurde. Damals gab es noch keine PC's und man hat eben gerne mal mit der Schreibmaschine, etwas Tipex und einem Stempel gearbeitet. Genau das was Du beschreibst wurde ich ja auch gefragt, als ich alle Dokumente vorgelegt habe: " Der Wisch ist doch selbst gemacht!"
Das Gutachten des TÜV Stuttgart passt aber eben zum Oris Dokument 129-1. Leider reicht das Archiv des TÜV aber auch nicht mehr so weit zurück... Opel weiss von alledem sowieso nix, hat mir aber eben die Ausnahmegenehmigungen zugeschickt in der 1400kg für kurze und 1600 kg für lange Radstände drin stehen. Irgendwie muss das der TÜV Prüfer wohl übersehen haben...
Natürlich bringt Dir der Oris Wisch zunächst nix, aber der TÜV Prüfer bei dem ich war, war durchaus kooperativ als ich ihm ein kleines Buch mit Kopien, Gutachten, Eintragungen und Freigaben sauber abgeheftet auf den Tisch gelegt habe. Hierbei war eben auch das Oris Gutachten usw.
Hätte ich nix gehabt, hätte er mir bestimmt auch nix anderes eingetragen - das war jedenfalls seine erste Aussage: "Motor können wir eintragen, Anhängelast bleibt!"
Gruss
Erik