Sehr geehrte Damen und Herren,mein Fahrzeug ist ein Hymer Wohnmobil aus dem Jahre 1978. Die zulässige Achslast beträgt vorn 1250 kg und hinten 1730 kg, das zulässige Gesamtgewicht 2810 kg. Im Fahrzeugschein ist folgende Bereifung eingetragen: 195R14 C6PR oder 195-14XC 6PR.Reifen der oben genannten Masse sind kaum noch neu zu finden, deswegen würde ich gern eine Bereifung mit 195R14 und einen Tragfähigkeitsindex von 106/104 aufziehen. Ist der Tragfähigkeitsindex ausreichend (insbesondere für die Hinterachse mit 1730 kg) und wenn ja, ist eine Eintragung in den Fahrzeugschein notwendig?Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung habe ich beigefügt.Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr T.,vielen Dank für Ihre Anfrage.Zuständigkeitshalber ist Ihre Anfrage an die TÜV NORD Mobilität geleitet worden.Zum Thema:Der Ersatz der Bereifung gegen 195R14C 106/104 ist möglich und zulässig. Die Bereifung muss nicht eingetragen werden.[...]Mit freundlichen Grüssen B. S.TÜV NORD Mobilitätwww.tuev-nord.de
es wäre gut gewesen, wenn man diesen thread gleich eröffnet und ihn nicht erst unter öeldruckschalter eingesetzt hätte. im übrigen hatte ich da schon meine meinung zu geschrieben. ist hier, wo es eigentlich hingehört, ja aber leider nicht zu lesen.gruss klaus....wilk
Ich habe eine Unbedenklichkeitserklärung von OPEL Rüsselsheim die ist halt von 1994