Autor Thema: Zuglast / Anhängelast  (Gelesen 12772 mal)

Offline troll

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Zuglast / Anhängelast
« Antwort #15 am: Oktober 15, 2008, 21:46:43 Nachmittag »
finde die oris homepage nicht. finde nur uhren und andere aber nix mit anhängerkupplung.
kann mir jemand den link geben ?
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Zuglast / Anhängelast
« Antwort #16 am: Oktober 16, 2008, 04:59:33 Vormittag »
Das ist kein wunder, Oris gibt es nicht mehr, nur den Namen.
Hier die Homepage.

http://www.bosal-oris.de

Gruss Rüdiger

Offline troll

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Zuglast / Anhängelast
« Antwort #17 am: Oktober 16, 2008, 10:35:12 Vormittag »
hallo rüdiger,
danke für den link !
für den bedford gibt es dort zum download die anleitung zur bedford ahk no E 129 (1500kg) und E 129-1 (1800kg).

nasse grüsse aus fribourg CH
boris
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Offline ascona voyage

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« Antwort #18 am: Oktober 17, 2008, 08:31:56 Vormittag »
Ich hab mit der E 129 (hier gibt es Ausführung A und B /d.h. lang und kurz) 1600 kg eingetragen. Die E129-1 bezieht sich auf die Einzelabnahme des TÜV Stuttgart, die wiederum Rüdiger in einem seiner Fahrzeuge eingetragen hat. Jegliche Nachfrage, sowohl beim TÜV Stuttgart als auch bei Oris war erfolglos. Die bescheinigen heute nicht mehr, dass die E 129 für 1800 kg geeignet ist. Angeblich ist das eine andere Kupplung. Glaub ich aber nicht. Aber ist ja klar, dass man sich da bei Oris aus der Verantwortung zieht. Trotzdem interessant, dass die die Einzelabnahme auf der Homepage haben...
Erik

Offline Wilk

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Zuglast / Anhängelast
« Antwort #19 am: Oktober 17, 2008, 09:02:02 Vormittag »
ja erik,
da hast du wohl recht..die kupplungen scheinen identisch zu sein. was die in ihrer hompage aber veröffentlichen ist doch eh egal, solange da kein stempel mit unterschrift vom tüv drauf ist..grins..wenn du mit so einen schein rumfahren würdest, wird dir sicherlich untergeschoben, dass du den selber frisiert hast...was ich damit meine ist, dass es schon merkwürdig ist, dass oris anscheinent nicht das papier hatte, um eine ordnungsgemässe bescheinigung auszufüllen.
gruss klaus...wilk
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Offline ascona voyage

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Zuglast / Anhängelast
« Antwort #20 am: Oktober 17, 2008, 10:15:04 Vormittag »
Hallo Klaus!
Hier musst Du aber bedenken, wann das Dokument ausgestellt wurde. Damals gab es noch keine PC's und man hat eben gerne mal mit der Schreibmaschine, etwas Tipex und einem Stempel gearbeitet. Genau das was Du beschreibst wurde ich ja auch gefragt, als ich alle Dokumente vorgelegt habe: " Der Wisch ist doch selbst gemacht!"
Das Gutachten des TÜV Stuttgart passt aber eben zum Oris Dokument 129-1. Leider reicht das Archiv des TÜV aber auch nicht mehr so weit zurück... Opel weiss von alledem sowieso nix, hat mir aber eben die Ausnahmegenehmigungen zugeschickt in der 1400kg für kurze und 1600 kg für lange Radstände drin stehen. Irgendwie muss das der TÜV Prüfer wohl übersehen haben...

Natürlich bringt Dir der Oris Wisch zunächst nix, aber der TÜV Prüfer bei dem ich war, war durchaus kooperativ als ich ihm ein kleines Buch mit Kopien, Gutachten, Eintragungen und Freigaben sauber abgeheftet auf den Tisch gelegt habe. Hierbei war eben auch das Oris Gutachten usw.
Hätte ich nix gehabt, hätte er mir bestimmt auch nix anderes eingetragen - das war jedenfalls seine erste Aussage: "Motor können wir eintragen, Anhängelast bleibt!"

Gruss
Erik