Technik rund um den Bedford Blitz > Allgemeine Fragen zum Bedford Blitz

Zulassung als LKW oder PKW

(1/3) > >>

pascalts:
Moin!

[Info: es geht um dieses Fahrzeug] Ich schon wieder! Ich bin gerade mit dem TÜV in Korrespondenz wegen der Wiederzulassung meines CF97770. Ich habe dabei einige gute Nachrichten bekommen, aber auch ein paar schlechte:

1. Da alte Papiere vorhanden sind muss keine Vollabnahme zur erneuten Zulassung gemacht werden - es reicht eine HU/AU  :tumb:
2. Das in den Papieren die Fahrgestellnummer mit einem Zahlendreher eigetragen ist ist kein Problem, das wird einfach korrigiert  :tumb:
3. Umschlüsseln von Sonstige KFZ Wohnmobil zurück auf PKW oder LKW ist kein Problem  :tumb:

ABER:

4. Für eine PKW-Zulassung muss eine Diebstahlsperre vorhanden sein (Lenkradschloss, Gangsperre, Panzerspule oder Ähliches). Nichts davon habe ich, mein Zündschloss ist ohne Lenkradschloss (original). --> LKW-Zulassung oder Lenkradschloss Nachrüsten
5. Für eine LKW-Zulassung brauche ich, je nach Ermessen des Prüfers eine Trennwand.
6. Für eine LKW-Zulassung müsste ich mein (nachträglich irgendwann man eingebautes) Seitenfenster eventuell rausreissen (Prüfer-Abhängig).

Nun bin ich nicht ganz sicher, wie ich vorgehen soll. Ich habe zwar ein fast vollständiges Lenkradschloss als Ersatzteil liegen, aber eben ohne Schliesszylinder. Das wäre der Weg "schnell" zur PKW-Zulassung zu kommen. Alternativ könnte ich eine Holztrennwand bis Oberkante der Sitze einbauen (Ausreichend laut TÜV), mit dem Risiko, dass ich trotzdem keine LKW-Zulassung bekomme wegen des hinteren Seiten-Fensters...

Wie schätzt ihr das ein, welchen Weg sollte ich gehen? PKW oder LKW? LKW wäre auch ohne H in der Steuer recht preiswert, falls ich kein H bekomme (warum auch immer). Bei PKW stelle ich mit die Frage, ob die Nachrüstung des Lenkradschlossen mal eben möglich ist, oder ob da eventuell Dinge an meiner Lenkachse fehlen?

Zum Thema Diebstahlsicherung ein Zitat des TÜV Nord:

"Wenn das Fahrzeug als LKW oder als SO.KFZ Wohnmobil zugelassen wird ist keine Diebstahlsicherung im Sinne der StVZO erforderlich. Somit ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich."

Radnor:
warum nicht als Sonder KFZ Wohnmobil belassen?

pascalts:
Weil das Fahrzeug in den originalen Transporter-Zustand versetzt werden soll. Dann wäre Sonstige KFZ Wohnmobil (nicht "sonder", wie ich lernen durfte) schlichtweg Steuerhinterziehung.

Radnor:

--- Zitat von: pascalts am Juli 24, 2021, 11:29:57 Vormittag ---Weil das Fahrzeug in den originalen Transporter-Zustand versetzt werden soll. Dann wäre Sonstige KFZ Wohnmobil (nicht "sonder", wie ich lernen durfte) schlichtweg Steuerhinterziehung.

--- Ende Zitat ---

das mit der Steuerhinterziehung ist schon klar aber ich dachte vielleicht einfach die Mindestansprüche an ein Wohnmobil zu erfüllen und dann einfach alles so zu belassen wie es ist

pascalts:

--- Zitat von: Radnor am Juli 24, 2021, 11:31:55 Vormittag ---das mit der Steuerhinterziehung ist schon klar aber ich dachte vielleicht einfach die Mindestansprüche an ein Wohnmobil zu erfüllen und dann einfach alles so zu belassen wie es ist

--- Ende Zitat ---

Nein, kommt nicht in Frage. Ich bräuchte Tisch mit Sitzgelegenheit, Bett, Schrank und einen fest eingebauten Herd.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln