Autor Thema: Kalter Schweiss  (Gelesen 12371 mal)

Wolfgang

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Kalter Schweiss
« Antwort #30 am: August 24, 2005, 21:10:08 Nachmittag »
Hi,

trotz Deinen Ausführungen glaube ich nicht dass Du da gute Karten haben wirst. Du hast das Auto sicher von privat gekauft weshalb Du wahrscheinlich nachweisen musst dass der Typ Dich arglistig getäuscht hat. Er hat ja nichts geschrieben was nicht stimmt, er hat höchstens "vergessen" alle Mängel anzugeben. Oder hast Du gezielt per mail nach weiteren Mängeln gefragt? Falls ja: Chancen auf Wandlung gegeben. Falls nein: wird wohl nix. Jeder Richter wird sich m.E. auf den Standpunkt stellen dass ein so altes Auto mängelbehaftet sein kann. Einsatzbereit war das Ding, fragt sich halt für was (300km hat er ja gehalten). Und der Motor mit Getriebe geht ja, oder? Bremsen tut er ja auch, er zieht halt einseitig (fällt bstimmt unter Rubrik Verschleiss - ebenso wie die Kupplung) Und nun beweis mal dass das alles beim Kauf NICHT funktioniert hat... Da hättest Du das Ding gleich vor Ort stehen lassen müssen.

Aber ich will Dir die Hoffnung nicht nehmen, probiers - wenn Du meinst. Ich jedenfalls rechne Dir da, realistisch gesehen,  wenig Chancen aus (leider).

Hast Du mal versucht beim Verkäufer eine Preisminderung durchzudrücken? Wäre die einfachste und schnellste Variante.   Zumindest soviel dass Du Teile dafür kaufen kannst. Und wenn er darauf eingeht ist das ja schon fast soviel wie ein Schuldeingeständnis. Wenn er dann doch nix zahlt hast Du möglicherweise bessere Chancen falls es doch zu einer Verhandlung kommt (entsprechende mails ausdrucken!).

Offline Softifex

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Kalter Schweiss
« Antwort #31 am: August 24, 2005, 21:22:08 Nachmittag »
Hallo,

!!!! Verkaufe den Artikel im Auftrag !!  steht dort.
Vielleicht ist das von rechtlicher Relevanz.

lg Helmut

dachfilter

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Kalter Schweiss
« Antwort #32 am: August 25, 2005, 17:40:04 Nachmittag »
Hallo Schorschi !  
Wie ich sehe hat dein Hymer 60PS, und meiner hat 80PS, und in der Zulassung stehen 100 km/h, die ich nach 4 - 5 km auch tatsächlich erreiche, aber nur einmal aus Neugierde.
Gruss Dieter

POGOCLEVER

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Kalter Schweiss
« Antwort #33 am: August 25, 2005, 19:43:30 Nachmittag »
...war die Hütte seit 3 Jahren Stillgelegt.
Ein Jahr Standzeit gilt lt.Rechtsprechung schon als schwerwiegender
Mangel bei Neufahrzeugen!Bei einem Gebrauchtwagen kann man
sich ja schon ausmalen,dass er in drei Jahren sich kaum selbst
verbessert.Nun,diesen Mangel(mit allem,was daraus erwächst)hat
der Verkäufer(der obendrein nach eigener Aussage nur Vermittler
ist)doch genannt.
Bin nach wie vor der Meinung,dass der E-bay Einsteller nicht
belangt werden kann.
Müsstest dann schon direkt an den tatsächlichen Verkäufer,falls der
überhaupt zu ermitteln ist.
Wenn RSV bei Verurteilung nicht zahlt,was ist dann bei einer
Abweisung der Klage durch Richterspruch?
In jedem Fall,falls Klage,dann würde ich mich lieber auf Abnahme
durch den E-bay-Heini verklagen lassen,als umgekehrt.
Es ist in jedem Fall unangenehm,was Dir da widerfahren ist,Claus,
nur bessert sich dadurch Deine Lage nicht wirklich.
Bei einem Fahrzeug in dem Alter muss man sich halt auf einiges
gefasst machen,wahrscheinlich wurde er deshalb die letzten Jahre
mit 07er gefahren?

Gruss Jan

PS:versuch für die Schweissarbeiten einen Psoriatiker oder Neuro-
dermitiker zu finden,dann kannst Du ihm für die Schweissarbeiten
die er durchführt Bestrahlungstherapie berechnen. :D

Wolfgang

  • Gast
Kalter Schweiss
« Antwort #34 am: August 25, 2005, 20:40:39 Nachmittag »
Zitat:
"versuch für die Schweissarbeiten einen Psoriatiker oder Neuro-
dermitiker zu finden,dann kannst Du ihm für die Schweissarbeiten
die er durchführt Bestrahlungstherapie berechnen. :D"

Hihi, das ist gut. Dann kannste bei der Auktion im Nachhinein noch ein gutes Geschäft machen. Bedford-Sanierung auf Rezept, sozusagen.

Ne, mal ohne Scheiss, Jan hat da bestimmt nicht unrecht. Ich würde es Dir wünschen dass Du Recht bekommen würdest. Allein - mir fehlt der Glaube.

Bei so ner alten Kiste wird Dir niemand auch nur irgendwas garantieren, nimms hin, krempel die Ärmel hoch und fang an. Für 2000,-- EURO kriegst Du bei niemandem auf der Welt ein voll fahrtüchtiges Wohnmobil ohne Durchrostungen und mit völlig intakter Technik. An so was zu glauben ist reine Illusion. Guck Dich doch um was Du für 2000,-- bekommst.   Da hast Du im günstigsten Fall eine aufbaufähige Basis, mehr aber auch nicht. Fast alles verwanzte Kisten in dieser Preisliga, Ausnahmen sind eher selten.

Ich hab unlängst mit meinem Bruder zusammen einen VW Bus T2a geholt. Das Ding hat nen 1000er gekostet, hat Durchrostungen und ist dafür aber nicht komplett. Jetzt kam noch ein zweiter Bus hinzu der als Teilespender dient. Der hat auch wieder über 500,-- gekostet. So, und bei diesem Spielchen ist jetzt weder Anhängermiete, Sprit zum abholen des ganzen Klimbims oder sonst irgendwas mit eingerechnet.

Was ich damit sagen will: wenn Du ein einsatzfähiges Womo suchst, noch dazu in dieser Preislage, ist es unabdingbar sich den Karren vorher anzuschauen. Je günstiger der Preis umso mehr Mängel - diese Gleichung geht nahezu immer auf. Oder Du musst von vornherein ein neueres und damit teureres Fahrzeug suchen. Da ist die Wahrscheinlichkeit grösser dass Du was brauchbares erwischt. Und auch da gehts nicht ohne vorher mal das Objekt der Begierde gesehen zu haben.

Sorry, aber ich glaube nicht dass Du auch nur einen Knopf einklagen kannst. Versuchs mal wie ich`s Dir oben vorgeschlagen habe, knöre dem Verkäufer die Ohren voll von wegen der vielen Mängel die sich im Nachhinein herausgestellt haben, drohe erst mal nicht, versuchs auf die Mitleidstour (Kupplung kaputt = 4 Wochen keine feste Nahrung für 6-köpfige Familie, usw.). Solltest Du gleich mit dem Anwalt kommen hast Du Dir diese Möglichkeit von vornherein verbaut, dann schaltet der Verkäufer eh auf stur. Wenn Du meinst kannst Du bei Nichterfolg immer noch schwerere Geschütze auffahren. Auch wenn das vermutlich nix bringt.

Ach ja: ich denke dass es unerheblich ist ob das Auto im Auftrag oder von tatsächlichen Besitzer gekauft wurde. Derjenige dem Du die Kohle gegeben hast ist Dein Geschäftspartner, sonst niemand. Was steht denn überhaupt im Kaufvertrag (so es denn einen gibt)?

harley

  • Gast
Kalter Schweiss
« Antwort #35 am: August 25, 2005, 20:46:07 Nachmittag »
Hallo Dieter

Schorschi ?? wenn schon Claus, eventuell auch Harley :484:

Ne bei mir sind 58 KW eingetragen (müssten 80PS sein, habs nicht nachgerechnet) und eingetragen als unglaubliche Höchstgeschwindigkeit sind 103 km/h - so wie er noch mit Kupplung gelaufen ist, erreicht er die ganz locker (laut Tacho!!)

Grüsse

Harley

Wolfgang und Jan

Ich weiss das wirklich alles - und ich hab ja für 2000,-- Euronen kein perfektes Fhrzg erwartet. Ich wusste dass da viel Arbeit auf mich zukommt.
Aber ich dachte halt, dass ist eher die optische Verschönerungsarbeit. Vielleicht noch einen oder zwei Radkästen schweissen. Das eine oder ander Gerät in Gang bringen

Dass aber die Mehrheit der Ausstattung nicht funkt, dass quasi der komplette Unterboden und der Aufbau neu geschweisst werden muss, dass ich Motor und Getriebe ausbauen muss mit dem hätte ich bei der Beschreibung des Fhzgs nicht gerechnet.

Ich muss wirklich in mich gehen und gut überlegen, wie das weitergeht, das Ganze. - Wenn da nur nicht der innere Schweinehund immer wieder vorkäme, der sagt, he Du bist ganz schön übern Tisch gezogen worden, lässt Du Dir das Gefallen?

POGOCLEVER

  • Gast
Kalter Schweiss
« Antwort #36 am: August 25, 2005, 20:57:10 Nachmittag »
...aber das Gesetz kennt nur Verkäufer und Käufer.
Und der E-bay-Hase hat in der Anzeige ja geschrieben,dass er nicht
der Verkäufer ist.
Die Kfz-Vermittlung ist ein beliebter Trick bei GW-Hökern die gesetz-
liche Sachmangelhaftung auszuschliessen und bei der Steuer zu
besch..... .
Der Vermittler ist in keinem Fall haftbar zu machen,ausser Du kannst ihm
nachweisen,dass er nicht der Vermittler,sondern der tatsächliche
Verkäufer ist.Das ist schon ein ordentlicher Happen!
Dann musst ihm auch noch nachweisen,dass er von den Mängeln Kenntnis
hatte und diese vorsätzlich verschwiegen hat,bzw.wider besseren
Wissens den Kaufgegenstand über den Klee hinausgelobt hat.
Und wenn Verkäufer/Vermittler nicht aufgrund ihres Berufs als
Sachkundig eingestuft werden können,ist spätestens hier Schluss.
Ein Bäcker muss sich halt mit den Tücken eines Gebrauchtwagens nicht
auskennen.

Gruss Jan

Offline Schorschi

  • Bedford-Fahrer
  • Beiträge: 253
  • Opel Bedford Blitz ( Hymer 60 PS) fahren ist angewandte Psychologie!!!! :-)
Kalter Schweiss
« Antwort #37 am: August 25, 2005, 21:15:11 Nachmittag »
Zitat
Original von dachfilter
Hallo Schorschi !  
Wie ich sehe hat dein Hymer 60PS, und meiner hat 80PS, und in der Zulassung stehen 100 km/h, die ich nach 4 - 5 km auch tatsächlich erreiche, aber nur einmal aus Neugierde.
Gruss Dieter

Hallo Dieter, ja mein Hymer hat 60 PS Diesel, den Opel Rekord Motor!!
In der Zulassung stehen 90 km/h, die er obwohl Dachgepäckträger auch wirklich erreicht, aber nur selten zu sehen kriegt, wir wollen das alte Mädel doch nicht hetzen ;)

Aber was wolltest Du aus Neugierde eigentlich wirklich wissen???

Wolfgang

  • Gast
Kalter Schweiss
« Antwort #38 am: August 26, 2005, 21:00:54 Nachmittag »
@Jan: Ja, stimmt, da hast Du wohl (leider) recht. Nicht ohne Grund steht in vielen Autoanzeigen "im Auftrag". Hat schon seinen Grund...

@Harley: Klar, nachdem Du Dich sicher eingehend mit Deiner Neuerwerbung befasst hast kennst Du sie wohl besser als wir, auch wenn Du es noch so gut beschreibst. Wenn Du der Meinung bist Du wurdest betrogen, dann prüfe rechtliche Schritte. Was ich sagen wollte ist nur, dass ich wenig Hoffnung für Dich habe dass Du tatsächlich was nennensertes erreichst. Was Du letzten Endes machst ist logischerweise Deine Entscheidung.

Ich selbst habe nach meinem Bedford-Kauf auf rechtliche Schritte verzichtet, ich bin dem Verkäufer solange auf die Nerven gegangen bis er mir einen (kleinen) Teil des Kaufpreises zurücküberwiesen hat, das erschien mir vielversprechender als ein ewig währender Rechtsstreit wegen nichts und wieder nichts. Auch wollte ich mir für meine eigene Dummheit (Auto gekauft ohne vorher anzusehen, auf vage Beschreibungen verlassen, und das bei einem 25 Jahre alten Auto) nicht noch ein amtliches Zeugnis ausstellen lassen. Lehrgeld eben... so seh ich das.

P.S. mein Bedford nimmt inzwischen langsam wieder Formen an, ich habe berechtigte Hoffnungen dass das Ding demnächst wieder läuft  :). Ich habe allerdings nur repariert - nicht restauriert!