Die Gesetze > StVO und StVZO
Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Opel:
Hi,
ich habe schon ewig nach Infos gesucht, auch einiges gefunden aber leider hat sich nahezu alles wiedersprochen.
Einer sagt man kann die deutschen Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz fahren, der andere sagt, geht nicht usw..
Hat einer von euch ne Ahnung was alles beachtet werden muss und welche Kosten auf mich zukommen wenn ich ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland einführen will?
Gruss Frank
ducati900:
Gestern war bei uns im Fernsehen ein Program und da wird gesagt das mann in Östereich un Dänemark mit Deutsche Kurszkenzeichen fahren durft.
Bei uns in die Niederlande nicht.
Von die Schweiz iist nichts gesagt, so Ich denke das das nicht geht.
Ben.
Bedford Blitzi:
Ich glaube auch nicht. Aber frag doch mal den Troll, er ist Schweizer und hat vor zwei Jahren einen Bedford von Deutschland in die Schweiz gebracht, mit Kurzzeitkennzeichen.
Rüdiger
Wilk:
meiner meinung nach ist zwecks überführung aus der schweiz nach deutschland mit kurzkennzeichen möglich..es ist, so glaube ich jedenfalls, dazu aber auch eine grüne versicherungskarte nötig.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
gruss klaus....wilk
ducati900:
Klaus das geht dann, weil mann in Deutschland wohn und den Wagen aus der Schweiz hohlt.
Bei Uns durft mann kein Fahrzeug mit ausländisches Kentzeigen fahren und Ich denke in der Schweiz auch nicht.
In Östereich und Dänmark anscheinend wohl.
Ben.
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