um das thema mal wieder aufzuwärmen :a063:
am 01.04. ist eine neue verordnung zur begutachtung von oldtimern veröfentlicht woden. zum 01.10.2011 tritt diese in kraft.
zu lpg-anlagen steht da sinngemäss drin, dass eine positive begutachtung einer aktuell jetzt erst nachgerüsteten lpg-anlage möglich ist, wenn diese altersgerecht ist (ohne es zu benennen dürften aktuell damit alte ungeregelte venturi gemeint sein)
ich hab das heute meine tüv-prüfer vorgelegt. es war neu für ihn. er folgt erstmal meiner interpretation wird sich aber intern nochmal absichern.
wenn ich was weiteres höre, werde ich es vermelden!
lg
jörg