meiner darf laut brief 700 kg ungebremst und gebremst 1400 kg
SOweit ich mich erinnern kann, darf das halbe Eigengewicht des Zugfahrzeuges, maximal jedoch 750 Kg gezogen werden.Bei uns in Ö. benörtigt man auch für alle Anhänger über 750 Kg der sog. Führerschein E zu B.Mich hat vor Jahren eine STreife mit dem Bootsanhänger gestoppt ich dürfte theoretsch nur mehr bis zum nächsten Parkplatz fahren-das tat ich als die Eierköpfe weg waren-und der war 600 km weiter in Lignano-Hihi ;DAls dann die STrafe über 500 Euro kam, hatten die zwei Amtdeppen doch tatsächlich die Kennzeichen von HÄnger und ZUgfahrzeug verwechselt, somit war die Verfügung ungültig und ich schaffte es in die Verjährung(6 Mon.)Mit dem ERsparten habe ich dann den blöden Schein gemacht...