Autor Thema: Anhänger Zuglast  (Gelesen 13413 mal)

Offline Carsten

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Anhänger Zuglast
« am: März 25, 2009, 18:15:07 Nachmittag »
Hallo Leute,

wollte mal von euch hören, was ihr so gebremst bzw. ungebremst ziehen dürft.

Bei mir in den Papieren steht: Anhängelast: gebremst 1200 kg / ungebremst ---

Kann es sein, dass ich mit meinem CF97300 wirklich keinen ungebremsten Anhänger ziehen darf? ???

Gruss
Carsten

Ps: Bitte um schnelle Antworten, da ich mir morgen im Laufe des Vormittags einen Anhänger ansehen wollte.

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #1 am: März 25, 2009, 19:49:23 Nachmittag »
Ungebremst 700kg-750kg, so ist es bei meinen eingetragen.

Rüdiger

Offline Leiche

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #2 am: März 25, 2009, 20:41:54 Nachmittag »
meiner darf laut brief 700 kg ungebremst und gebremst 1400 kg

Offline campino

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #3 am: März 25, 2009, 21:02:39 Nachmittag »
Hallo zusammen,
Grundsätzlich darf an jedes Kraftfahrzeug ein Anhänger bis 750kg zG angehängt werden ,theoretisch sogar an ein Smart,aber die zul.Gesamtmasse des Anhängers kann durch ein zu geringes Leergewicht des Zugfahrzeuges auf unter 750kg reduziert werden-d.h.beim Hymer mit einem Eigengewicht von ca 2300kg kann  jedenfalls ein 750kg zG Anhänger angehängt werden.
Gruss Campino
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Offline Leiche

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #4 am: März 25, 2009, 21:34:47 Nachmittag »
meiner darf laut brief 700 kg ungebremst und gebremst 1400 kg

upps man sollte auch genau lesen habe doch nen cf 97100  ;D

egon

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #5 am: März 26, 2009, 07:49:46 Vormittag »
SOweit ich mich erinnern kann, darf das halbe Eigengewicht des Zugfahrzeuges, maximal jedoch 750 Kg gezogen werden.
Bei uns in Ö. benörtigt man auch für alle Anhänger über 750 Kg der sog. Führerschein E zu B.
Mich hat vor Jahren eine STreife mit dem Bootsanhänger gestoppt ich dürfte theoretsch nur mehr bis zum nächsten Parkplatz fahren-das tat ich als die Eierköpfe weg waren-und der war 600 km weiter in Lignano-Hihi ;D
Als dann die STrafe über 500 Euro kam, hatten die zwei Amtdeppen doch tatsächlich die Kennzeichen von HÄnger und ZUgfahrzeug verwechselt, somit war die Verfügung ungültig und ich schaffte es in die Verjährung(6 Mon.)
Mit dem ERsparten habe ich dann den blöden Schein gemacht...

Offline kiteflyer

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #6 am: März 26, 2009, 09:01:45 Vormittag »
also meine oris 76/3 darf 2t ziehen, ich natürlich nicht weil ich auch keinen schein habe ;)

Peter und Monika

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #7 am: März 26, 2009, 09:45:48 Vormittag »
SOweit ich mich erinnern kann, darf das halbe Eigengewicht des Zugfahrzeuges, maximal jedoch 750 Kg gezogen werden.
Bei uns in Ö. benörtigt man auch für alle Anhänger über 750 Kg der sog. Führerschein E zu B.
Mich hat vor Jahren eine STreife mit dem Bootsanhänger gestoppt ich dürfte theoretsch nur mehr bis zum nächsten Parkplatz fahren-das tat ich als die Eierköpfe weg waren-und der war 600 km weiter in Lignano-Hihi ;D
Als dann die STrafe über 500 Euro kam, hatten die zwei Amtdeppen doch tatsächlich die Kennzeichen von HÄnger und ZUgfahrzeug verwechselt, somit war die Verfügung ungültig und ich schaffte es in die Verjährung(6 Mon.)
Mit dem ERsparten habe ich dann den blöden Schein gemacht...

Hi egon,
stimmt so nicht ganz!!
Den E zu B brauchst in Österreich nur dann, wenn die Summe des zulässig höchsten Gesamtgewichtes aus Zugfahrzeug plus!!! Anhänger (z.B Wohnwagen) 3,5 to überschreitet.
ok, mit einem Klein-LKW als Zugfahrzeug bist bald mal drüber.
Aber mit einem PKW mit höchst zuslässigem Gesamtgewicht von 2 to darfst zB einen WoWa mit höchstzuslässigem Gesamtgewicht von 1,3 to ziehen (Gesamt 3,3 to)

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #8 am: März 26, 2009, 09:55:32 Vormittag »
Georg, was ist das für eine Kupplung ? aber nicht vom Bedford. Die für den Hymer heisst G10 von Oris.
Dann darfst Du keine 2000kg ziehen, die Kupplung ja, aber der Hymer nicht.
Meine Kupplung darf 3500kg ziehen, aber der Bedford nicht.
Dann geht es hier nur um ungebremste Hänger.

Rüdiger

Offline kiteflyer

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #9 am: März 26, 2009, 11:21:53 Vormittag »
hi rüdiger,
die AHK ist die oris G 10-3, also die darf 1600kg laut zettel und das hat der TÜV bei mir so abgeschrieben
was der hymer darf weiss ich nicht weisst du das?
der kugelkopf heisst D76/3

die frage nach den gewichten ist für mich eh fiktiv weil ich nur einen 450kg hänger habe und auch keinen hängerführerschein  ;)
obwohl, stimmt nicht ganz: theoretisch könnte sich da ein autoabschleppanhänger mit einem PKW drauf ausgehen: PKW 1300KG+300kg für hänger, cool. brauch ich dafür einen hangerführerschein in Ö? Keine ahnung.

tatsache ist, dassbei nachträglichem einbau die elektronik so sein muss , das es eine getrennte ausfallsanzeige der blinker für den hänger geben muss(EU-weites gesetz) d.h. ich musste einen neuen blinkgeber und entsprechende neue schaltung einbauen. ich habe jetzt für jede seite zwei blinkkontrollampen , eine leuchtet nur wenn der hänger dran ist.
war der volle stress die ganze sch** zusammenzuschliessen hat mich ca. 3 tage tüftelei gekostet (weil ich eine elektronik-nuss bin)
liebe grüsse georg

Offline kiteflyer

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #10 am: März 26, 2009, 11:42:14 Vormittag »

egon

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #11 am: März 26, 2009, 12:30:58 Nachmittag »
Peter und MOnika:
stimmt schon ,nur hier geht es immer um den Hymer 2,500 EIgengewicht und den Bootsanhänger leer 450, voll-na ja reden wir nicht drüber.
Auch beim Jeep mit 3,5 To Zuglast bewege ich mich im Grendzbereich..
Ein kleiner Trick. habe nio einenzweiten Hänger, da hole ich eine gute Fuhre  Sand lasse den wiegen und habe eine Bestätigung über so 1100.-

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #12 am: März 26, 2009, 13:32:05 Nachmittag »
Bei uns in Deutschland sind normal 1200kg eingetragen, mache haben 1400kg eingetragen, das ist aber das höchste was normal geht.

Rüdiger

Offline campino

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #13 am: März 26, 2009, 17:19:15 Nachmittag »
Hallo zusammen,
wer bis 1999 einen Führerschein der Klasse 3  in Deutschland erworben hat,darf Kfz bis 7,49to z Gg und einen einachsigen Anhänger bis 10to z Gg mitführen.
Ab 1999-wegen dem genauen  Datum müsste ich im Gesetz nachschauen- gab es die Klasse B eine leicht verrückte Regelung aus Brüssel,also die Klasse B ist begrenzt auf 3500 kg z Gg an dieses Zugfahrzeug darf ich noch einen Anhänger von 750kg z Gg anhängen und somit habe ich 4250kg z Gg.Wenn ich aber ein Kfz habe das ein Leergewicht von ca 900kg hat darf ich nur einen Anhänger von max 899kg z Gg anhängen das bedeutet weiter, habe ich ein kfz mit 1800kg Leermasse-  ein zul.Gesamtgewicht von 2500kg  darf ich nur noch ein Anhänger mitführen mit 1000kg z Gg da ich in dieser Kombination nur bis 3500kg z Gg fahren darf.Wenn man hier nicht aufpasst kann es leicht ein Bussgeld werden denn das wäre fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Gruss Campino
Gruss aus Hessen Charly jetzt ohne Bedford,dafür jetzt ein Fiat Modell 280 mit ""echter"" grüner Umweltplakette

Offline Carsten

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Re: Anhänger Zuglast
« Antwort #14 am: März 26, 2009, 18:14:31 Nachmittag »
Danke für die schnellen Antworten und besonderst an Rüdiger für die Kopie des Scheins. Werde Sa., mit der Kopie, mal zur Dekra fahren und den Prüfer interviewen und weiter berichten.

Gruss
Carsten