Autor Thema: Eintragung Hymer mit 2,4L Motor vom Omega  (Gelesen 11149 mal)

egon

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Re: Eintragung Hymer mit 2,4L Motor vom Omega
« Antwort #15 am: März 03, 2009, 02:25:25 Vormittag »
Klaus:
selbst wenn Du die Steuer nachzahlen musst und eine Strafe bekommst, sind dies "Peanuts" im Verhältnis zu den Beträgen, die ein nicht gedeckter Schaden kosten kann.
Was das Geld anbelangt-na , darüber muss man sich im Klaren sein,Spass geht nicht zum NUlltarif...... ;D

Offline halber

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Re: Eintragung Hymer mit 2,4L Motor vom Omega
« Antwort #16 am: März 03, 2009, 07:44:28 Vormittag »
versicherungstechnisch ist in deutschland solch "aufrüstung" mit anderen leistungssteigernden tuningmassnahmen gleichzusetzen (chiptuning oder "wirkliches" tuning) -> die sache muss in die papiere des fahrzeugs und der versicherer muss darüber informiert werden (und von dem sollte man sich die bestätigung über die kenntnisnahme gut abheften)

ansonsten: NICHTS geht über leistung, zumindest beim guten alten verbrennungsmotor ...


noch meinen senf zum "männlein mit den roten schuhen": der hat nicht mal seinen laden in rom im griff, von dem kann man sicherlich zu handfesten weltlichen dingen wenig erwarten (oder der typ bezweckt wirklich was er da so das eine oder andere mal lostritt ...)


jörg


"Wenn du tot bist, dann weisst du nicht, dass du tot bist.
Das ist nur schwer für die Anderen.

Genauso ist es, wenn du blöd bist."

Offline Wilk

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Re: Eintragung Hymer mit 2,4L Motor vom Omega
« Antwort #17 am: März 03, 2009, 11:15:29 Vormittag »
na, ich weiss ja nicht ob das peanuts sind wenn man mal so eben, wegen steuerhinterziehung, als vorbestrafter rumläuft. bei den oberen 10.000 ist das ja heutzutage anscheinend normal, aber bei uns kleinen leuten?...
gruss klaus....wilk
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Offline halber

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Re: Eintragung Hymer mit 2,4L Motor vom Omega
« Antwort #18 am: März 03, 2009, 11:47:25 Vormittag »
na, ich weiss ja nicht ob das peanuts sind wenn man mal so eben, wegen steuerhinterziehung, als vorbestrafter rumläuft. bei den oberen 10.000 ist das ja heutzutage anscheinend normal, aber bei uns kleinen leuten?...
gruss klaus....wilk


nur als ergänzung:
- nichtangabe eines grösseren hubraums bei der steuerbehörde dürfte nur "steuerverkürzung" sein = ordungswidrigkeit, kann mit bussgeld belegt werden (allerdings bussgeld bis 50.000 tacken), in dem fall dürfte nur die steuer nachgefordert werden (nichtigkeit), man ist bei einer ordungswidrigkeit nicht "vorbestarft"
- "steuerhinterziehung" ist dann natürlich eine straftat (bis 10 jahre "einfahren" und/oder geldbusse), tatbestand dürfte aber hier nicht erfüllt sein
(alle angaben treffen nur für D zu)

jörg
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