Autor Thema: Gasanlageneinbau Hymer / Doppelnutzung des LPG-Tankes LEIDER VERBOTEN  (Gelesen 4078 mal)

Offline halber

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Gasanlageneinbau Hymer / Doppelnutzung des LPG-Tankes LEIDER VERBOTEN
« am: Juni 11, 2008, 13:00:19 Nachmittag »
da die forumsoftware es mir gerade schwer macht, am anderen threat weiterzuschreiben:

hier nochmal der sachverhalt:
- ich will meinen hymer auf autogas umstellen
- in dem zusammenhang will ich den gaskasten überflüssig machen und die wohnmobilverbraucher an den lpg-tank anschliessen
- technisch ist dies kein problem, die firma  http://www.wynengas.de  hat entsprechende tanks
- es kam die diskussion auf, ob eine solche doppelnutzung zulässig ist


stand der dinge:


10.06.2008
ich habe beim adac und beim tüv nachgefragt, ob es irgendwelche einschränkungen gibt


10.06.2008
ich habe bei einem berliner lpg-anlageneinbauer ein angebot für den einbau einer solchen anlage erbeten


11.06.2008
die antwort vom adac liegt vor, es scheint verboten zu sein
hier die originalantwort:
"... Uns liegt zu diesem Thema folgende Information vor: Durch die Neufassung des § 41a StVZO (im Rahmen der 42. Verordnung zur Änderung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften) wurden die Vorschriften für die Zulassung und für den Betrieb von Druckgasanlagen neu geregelt. Die Anforderungen der ECE-Regelungen 67 und 115 sind jetzt verbindlich vorgeschrieben. Die Neuregelungen gelten seit 1. April 2006 und machen somit eine Doppelnutzung nicht mehr möglich. ..."

11.06.2008
ich habe mit der adac-antwort bei wynengas angefragt, ob die dazu was wissen


16.06.2008
heute ist die antwort vom tüv da, ein wenig kyptisch, in summe aber wohl ein "nein, geht nicht ..."   ;-((
hier die antwort: "... der Antrieb eines Fahrzeugmotors ist gemäss der ECE-Regelung R115 geregelt. Die Anlage arbeitet mit verflüssigtem Gas bei einem Druck von 8 bis 10 bar. Gasanlagen für Wohnen  und Heizen regelt sich nach der Vorschrift G607. Diese Anlagen arbeiten mit Gas bei einem Druck von 30 bzw. 50 mbar. Der Einbau eines Druckminderers in die Anlage nach ECE ist nicht zulässig, ausserdem gibt es keine geprüften Reduzierventile. Aus den o.g. Gründen ist der von Ihnen angefragte Betrieb nicht zulässig. ..."



17.06.2008
heute hat mich der mann vom tüv angerufen (!!!), es hat ihn wohl keine ruhe gelassen:
- also, es geht tatsächlich nicht (aus einer unterflurbeule den motor und die womo-verbraucher zu versorgen) - also laut gesetzeslage, technisch schon
- die begründung ist typisch deutsch: eine beule für den motor muss der eu-richtlinie xy entsprechen, diese eu-richtlinie enthält keine regelung für einen druckminderer, welcher für die womo-versorgung notwendig wäre, da die regelung keinen "druckminderer" kennt, darf auch keiner dran sein ...
- und umgekehrt: die regelung für eine gasbeule für den womo-teil regelt, dass zügig nach dem beulenausgang ein druckminderer kommen muss, also eine lange (unreduzierte) leitung wie es für den motorbetrieb notwendig ist, nicht erlaubt ist ....

jörg
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egon

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« Antwort #1 am: Juni 11, 2008, 15:56:30 Nachmittag »
Bei uns in Ö gehen die UHren ja etwas anders, aber an Deiner Stelle würde ich einfach einen zweiten kleineren Tank oder eine kleine Gasflasche für die Innenversorgung einbauen- muss ja nicht ewig drinnen bleiben und später weiss doch kein menschmehr wie und was.. :D

Offline halber

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Gasanlageneinbau Hymer / Doppelnutzung des LPG-Tankes LEIDER VERBOTEN
« Antwort #2 am: Juni 11, 2008, 16:00:29 Nachmittag »
das ist die reservevariante  ;-))
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Womo-Ed

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« Antwort #3 am: Juni 14, 2008, 21:42:15 Nachmittag »
Hallo,

das Ventil im Tank braucht dann 12 Volt Dauerstrom damit es offen bleibt und Du heizen und kochen kannst. Funzt aber.

Passende T-Stücke findest Du z. B, bei Reimo.

Ich hatte das auch so gemacht, rafft hinterher eh keiner mehr.

Gruss,

Guido

Offline Wilk

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Gasanlageneinbau Hymer / Doppelnutzung des LPG-Tankes LEIDER VERBOTEN
« Antwort #4 am: Juni 14, 2008, 22:31:15 Nachmittag »
hi guido,
schön mal wieder was von dir zu lesen...lächel..aber zurück zum thema.. habe ja grade die gasabnahme komplett, also für den fahrbetrieb und für den wohnbereich, hinter mir... wo soll der tüv denn feststellen ob die leitungen dicht sind? ich denke, man muss denen auch die möglichkeit geben, unabhängig von dem tank, da druck drauf zu geben und einen evtl. druckverlust zu messen..ohne diese messung bekommste hier bei uns keine gasabnahme. man sollte also auch einen schlauchanschluss mit einplanen, wo die ihre druckpumpe anschliessen können. kann aber auch sein, dass die vom tüv woanders auch anders verfahren.
gruss klaus...wilk
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egon

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« Antwort #5 am: Juni 15, 2008, 08:57:20 Vormittag »
Ich tendiere wegen des 3.Sitzes dazu den Gaskasten durch einen EInbautank -nur für den Wohnbereich-zu ersetzen.In diesem Fall würde ich-so wie jetzt bei den Flaschen- einen mechanischen Absperrhahn ev mit Fernbedienung einbauen(ein dauernd angezogenes Elektroventil könnte bei nächtlichem Heizbetrieb zu viel Strom brauchen-und so wie bisher nach dem Hahn ein Manometer einsetzen.Das müsste bei geschlossenen Hähnen noch tagelang Druck anzeigen, dann ist das Leitungssystem ok.

Offline halber

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« Antwort #6 am: Juni 16, 2008, 14:40:29 Nachmittag »
habe den startbeitrag überarbeitet
tüv hat geantwortet, die antwort habe ich eingefügt


habe den startbeitrag erneut überarbeitet
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Offline Wilk

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« Antwort #7 am: Juni 17, 2008, 10:22:09 Vormittag »
hallo jörg,
habe deinen editierten bericht gelesen..kann mich selber da aber nur wiederholen..habe vor jahren mal in nen fiat hymer reingeschaut der genau das aber hatte. auf meine frage, wer sowas macht, habe ich überhaupt erst was von der fa. wynen erfahren. kann aber sein, dass ich da beschwindelt wurde. es ist aber auch möglich, dass sich da in den jahren etwas in der verordnung geändert hat..glauben tue ich das aber nicht.
gruss klaus...wilk
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Offline halber

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« Antwort #8 am: Juni 17, 2008, 10:36:19 Vormittag »
hallo klaus,

wynen bietet solche tanks an (bzw. würde mir einen so zurechtmachen ...) --- technisch (und damit auch sicherheitsmässig) also kein problem

in den letzten jahren scheint sich allerdings zulassungstechnisch einiges geändert zu haben. ende der 90er musste eine lpg-anlage eigentlich nur mehr oder weniger dem prüfer gefallen, dann war man durch damit (das führte allerdings auch dazu, dass man erstmal einen prüfer finden musste, der sich damit beschäftigte)

jetzt gibts halt die schönen neuen regeln, damit hat jeder prüfer seinen leitfaden und kann mit rücken an der warmen wand sein tageswerk tun --- für SONDERanfertigungen ist aber halt kein platz mehr in der vorstellungswelt des tüv   ;-(((


was da planerisch gerade durch mein hirn läuft, kannst du dir sicherlich denken ...
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Offline Wilk

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« Antwort #9 am: Juni 17, 2008, 13:48:10 Nachmittag »
ja jörg,
kann ich mir gut vorstellen..bedenke jedoch, dass man das auch relativ schnell wieder entfernen können muss, also mit absperrhahn usw...desweiteren wollen die prüfer auf jeden fall die leitungen zu den verbrauchern abdrücken können. das ist meiner meinung nach das grösste problem, denn da brauchen sie den gasflaschenanschluss für...ich hatte diese chose auch schon mal im kopf, bin dann aber wegen dem aufwand wieder von abgekommen. ausserdem hat man dann auch  nicht mehr die verbrauchtswerte im fahrbetrieb..wenn man das fahrzeugl nur saisonmässig nutzt ist es egal..ich fahre aber mit meiner möhre im jahr so ca. 25000 km, da ist mir dieses schon wichtig..
gruss klaus....wilk
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Offline halber

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« Antwort #10 am: Juni 17, 2008, 14:02:59 Nachmittag »
hallo wilk,
genau, das sind so die probleme ...
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