Autor Thema: [ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?  (Gelesen 13958 mal)

Offline SaschaLotz

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #15 am: Januar 24, 2008, 00:50:49 Vormittag »
Von mir auch herzlichen Glückwunsch !

Werkzeug (in passender Grösse Zoll) und die ADAC Plus Karte sind definitiv ein muss um so ne Karre zu überführen  !

Viel Spass  :408:
Motorschadeninstandsetzung , Sattlerarbeiten


Wenn es nicht funktioniert , wende Gewalt an
Wenn es dabei kaputt geht : egal , es hat eh nicht funktioniert ...

helldancer

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #16 am: Januar 24, 2008, 00:51:55 Vormittag »
Für Wohnmobile gibt es im Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2006 eine eigenständige Fahrzeugkategorie. (Regelung bis Ende 2005: siehe Ende der Frage.)
 
Diese neue Kategorie umfasst alle Wohnmobile sowohl unter als auch über 2,8 Tonnen. Besteuert wird nach Emissionsverhalten und verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht.
 
Es gibt drei abgestufte Tarife. Sie lehnen sich an die bestehenden verkehrsrechtlichen Schadstoffklassen an und sollen einen Anreiz für möglichst emissionsreduzierte Fahrzeuge bieten.
 
Besteuert wird in Schritten von angefangenen 200 Kilogramm Gesamtgewicht.
 
a) Schadstoffklasse S 4: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil mindestens der Schadstoffklasse S 4 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm    16 Euro                              
über 2000 Kilogramm    10 Euro
Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 800 Euro pro Jahr.
 
b) Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S1: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm    24 Euro                            
über 2000 Kilogramm    10 Euro
Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 1000 Euro pro Jahr. Vom Jahr 2010 an gilt für die weniger anspruchsvolle Schadstoffklasse S 1 die nachfolgende tarifliche Zuordnung c).
 
c) Werden die Voraussetzungen für die oben genannten Schadstoffklassen nicht erfüllt, dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:
bis 2000 Kilogramm    40 Euro                          
zwischen 2000 und einschliesslich 5000 Kilogramm    10 Euro
zwischen 5000 und einschliesslich 12000 Kilogramm    15 Euro
über 12000 Kilogramm    25 Euro
Von 2010 an gilt dies auch für die Schadstoffklasse S 1.
 Bisherige Regelung für Zeiträume bis 31. Dezember 2005: Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2800 Kilogramm wird nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraumbesteuerung) besteuert, bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2800 Kilogramm nach § 8 Nr. 2 KraftStG (Gewichtsbesteuerung).
 Die Oberfinanzdirektion Hannover bietet ein Berechnungsprogramm für die Besteuerung von Wohnmobilen an:

  http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz_Womo.html

Offline Schrauber 69

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #17 am: Januar 24, 2008, 08:16:24 Vormittag »
Wegelagerei sag ich nur.Mfg Stephan.
Mfg Stephan.

egon

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #18 am: Januar 24, 2008, 21:15:33 Nachmittag »
Hallo Marco,
glücklicherweise haben wir in Ö die Wechselkennzeichenregelung und ich zahle für die 65 KW 231 Euro Steuer, die gilt aber gleichzeituig auch für den mitlaufenden VW P0lo aber trotzdem möchte ich Dir zu der tadellosen, umfassenden Information gratulieren.
Mit so etwas kann man etwas anfangen! :408:

Offline gibbi

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #19 am: Januar 25, 2008, 09:14:59 Vormittag »
soa... hab gestern mal meinen nachbarn angesprochen. Für samstag hab ich ein Rotes kennzeichen. Ich weis ja immernoch nicht was der typ eig macht, aber zumindest nebenbei handelt er mit Gebrauchtwagen. Er will mir helfen die sitzbank so einzubauen das die LKW zulassung bleibt. Da muss wohl 50% der fläche laderaum sein und eine räumliche trennung dazwischen. aber wie er meinte alles machbar.

wär natürlich optimal, 135€ steuern anstelle von 420 aufwärts. :-) dann noch das kennzeichen für ne kiste bier,.. günstig! :-)

was für werkzeug sollte ich mitnehmen? verschleisteile auswechseln kann ich unterwegs nicht, ich hab (noch) keine gängigen ersatzteile. welches werkzeug also für welche eventualitäten?

danke schon jetzt für die ganzen tipps .. ich bin ja echt blutiger neuling, das ist mein erster eigener wagen, erste zulassung .. vielerlei erste-male *g*

mal sehen wie die überführungsfahrt läuft,.. wir sehen uns im "mein bedford"-bereich ;-)

8usfahr0r

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #20 am: Januar 25, 2008, 09:38:01 Vormittag »
Alles was in 2304957 Werkzeugkisten passt ;-)

Ne Spass, wenn was kaputt geht und du nicht wirklich Ahnung davon hast kannst du eh nix besseres machen als den ADAC anzurufen (Mit einem Bedford ist eine Mitgliedschaft quasi Pflicht :-) )

Gruss
Stefan

Offline gibbi

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #21 am: Januar 25, 2008, 13:13:15 Nachmittag »
ahh mist,.. ich nochmal,.. wichtige frage: brauch ich bleiersatz?  8o

Offline SaschaLotz

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #22 am: Januar 25, 2008, 13:20:33 Nachmittag »
Kipp mal welchen mit rein schaden tuts nicht
In unsrem Hymer sind wir ohne gefahren !

Oder frag den verkäufer wenn das Auto welchen brauchen sollte ist sicherlich noch n Fläschchen drinnen  :408:
Motorschadeninstandsetzung , Sattlerarbeiten


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papabär

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[ultradringend!] Zulassung bei zusätzlichen sitzen?
« Antwort #23 am: Januar 25, 2008, 22:59:52 Nachmittag »
ein herzliches willkommen auch von mir und gratulation zu deinem kauf. ich hatte auch ein gespräch mit dem verkäufer deines schmuckstücks und denke dass das fahrzeug ein guter kauf war für den preis und du viel freude damit haben wirst. was den einbau der sitzbank angeht zwei drittel des fahrzeugs müssen abgetrennte ladefläche sein um die LKW zulassung aufrecht zu halten (aussage TÜV Bayern) aber bedenke das ein LKW mehr versicherung kostet als ein PKW also rechne um was günstiger ist. ich werde meinen beddy dieses jahr auf PKW umschreiben und eine sesson zulassung machen, weil ich damit billiger fahre als mit LKW zulassung da ich ihn als zweitwagen fahre. also noch mal viel spass mit deinem beddy und wilkommen im club der unverbesserlichen blitz und beddy fahrer