Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass die erforderlichen Altersgrenzen sowohl für das historische als auch für das Wechselkennzeichen zu Beginn des Jahres erreicht werden, in dem ein Fahrzeug von seiner Zulassung her dass erforderliche Alter rein rechnerisch erlangen wird. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Erstzulassung 15. September 1975 kann bereits ab dem 2. Januar 2005 mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden.
was genau bringt mir denn rechnerisch unterm Strich die Zulassung auf Oldtimer??Von den Steuern her wenn es bei der Regelung nach LKW bleiben sollte ja nicht die Welt oder??
Wechselkennzeichen das ich auch auf 2 Oldies nehmen kann??