Hallo Leute,
vor einiger Zeit hatte ich ja geschrieben das ich die lieben Parteien X( zum Thema Pflanzenöl/Biokraftstoff-Besteuerung angeschrieben habe. Nun hatt die Spd geantwortet.
Sehr geehrter Herr Zehetner,
vielen Dank für Ihre eMail vom 16.03.2006.
Für Ihre Enttäuschung habe ich volles Verständnis. Den Vertrauensschutz für die ursprünglich bis 2009 geplante Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe sehe ich – und da spreche ich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Bundestagsfraktion – als ein hohes Gut an. Die Sorgen der Produzenten und auch der Verbraucher, die z.T. ihre Kfz-Motoren mit erheblichen Kosten umgerüstet haben, sind uns selbstverständlich bewusst. Dazu gehört auch die Sorge wegen einer möglichen Gefährdung von Arbeitsplätzen. All dies werden wir in den Gang der Gesetzgebung einbringen, der mit dem vorliegenden Kabinettsbeschluss begonnen hat.
Anderseits gibt es die zwingende Notwendigkeit, die Besteuerung von Energieerzeugnissen, darunter den Biokraftstoffen, zügig neu zu regeln. Gerne lege ich Ihnen die Gründe dar:
Die Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe, die seit dem 1 Januar 2004 sowohl für reine Biokraftstoffe als auch für Beimischungen zu fossilen Kraftstoffen gewährt wird, soll lediglich den Unterschied zwischen den Kosten für den Biokraftstoff und dem Preis für den entsprechenden fossilen Kraftstoff ausgleichen. Findet eine Begünstigung über diesen Ausgleich hinaus statt, sind die herstellungsbedingten Mehrkosten für den Biokraftstoff überkompensiert und der betreffende Biokraftstoff ist überfördert. Aus EU-rechtlichen Gründen ist das Vorliegen einer Überkompensation jährlich zu überprüfen. Wird eine Überkompensation festgestellt, besteht die ausdrückliche Verpflichtung, die Steuerbegünstigung gesetzlich anzupassen.
Nach dem Biokraftstoffbericht für das Jahr 2004, der im Juni 2005 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde (BT-DS 15/5816), war Biodiesel im Jahr 2004 in Höhe von 5 Cent je Liter Reinkraftstoff und 10 Cent je Liter Beimischung überfördert. Auf die Überprüfung einer Überförderung von Bioethanol und Pflanzenöl wurde auf Grund der bislang geringen Markteinführung dieser Biokraftstoffe und dementsprechend fehlender technischer Daten verzichtet.
Als Folge dieser Feststellungen soll der Einstieg in die Besteuerung der Biokraftstoffe vollzogen werden. Die vorgesehenen Steuersätze berücksichtigen neben der im Biokraftstoffbericht dargelegten Überförderung auch die seit dem 01.01.2005 angestiegenen Preise für fossilen Kraftstoff, die zu einem entsprechenden Anstieg der Überkompensation geführt haben. Aber auch die spezifischen Nachteile von Biokraftstoffen, wie etwa der geringere Energiegehalt, sind in die Berechnung eingeflossen.
Über die Berichtsempfehlung hinaus soll Pflanzenöl (mit Ausnahme der Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) ebenfalls besteuert werden, da hier seit dem 01.01.2005 ein starker Zuwachs bei der Verwendung als Kraftstoff zu beobachten ist und die Überkompensation abgebaut werden muss. Ausserdem soll eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Biodiesel vermieden werden.
Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Marktpreises für Rapsöl sowie der Kosten für den technischen Mehraufwand und den geringeren Energiegehalt schlägt das BMF eine Besteuerung von 15 Cent je Liter Pflanzenöl vor, um eine Überkompensation zu vermeiden.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Beimischungspflicht die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe aufheben soll. Dieser Schritt wird in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. Unabhängig davon muss der Einstieg in die Besteuerung der Biokraftstoffe unverzüglich erfolgen. EU-Recht macht dies zwingend notwendig. Bereits jetzt läuft gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 226 EG-Vertrag, weil Deutschland die Ende Oktober 2003 in Kraft getretene EG-Energiesteuerrichtlinie nicht pflichtgemäss bis zum 31. Dezember 2003 umgesetzt hat.
Weiter ist zu bedenken, dass die Beibehaltung der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe die Umstellungsprobleme mit jedem Tag vergrössern würde, denn der Markt wächst rasant.
Ein schnelles Inkrafttreten des Gesetzes ist auch aufgrund der Haushaltslage erforderlich. Wenn dies wie vorgesehen zum 1. August 2006 geschieht, erwartet das Bundesministerium für Finanzen für den Bundeshaushalt Mehreinnahmen von 50 Mill. Euro im Jahr 2006, 226 Mill. Euro im Jahr 2007 und 245 Mill. Euro im Jahr 2008. Dieses Geld wird dringend benötigt. Tragfähige Vorschläge für eine Gegenfinanzierung bei einem etwaigen Ausfall liegen von keiner Seite vor.
Mit freundlichen Grüssen
Sven Hätscher
SPD Parteivorstand
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