Autor Thema: Gurte im Hymer  (Gelesen 25914 mal)

Offline halber

  • Bedford-Fahrer
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  • "Ausbau"-Stufe Januar 2009
Antw:Gurte im Hymer
« Antwort #15 am: Oktober 11, 2012, 09:30:00 Vormittag »
laut tüv-nord:
quelle: http://www.tuev-nord.de/de/Tuning_Anbau_Umbau_3058.htm

"...
Die Zahl der Sitzplätze, die während der Fahrt besetzt werden dürfen, richtet sich nach

    der möglichen Zuladung,
    dem zulässigen Gesamtgewicht und
    dem Erstzulassungsdatum des Wohnmobils sowie
    der sicherheitstechnischen Ausrüstung der einzelnen Sitze.


Für vor 1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt:
Sie brauchen an allen Sitzplätze geeignete Haltemöglichkeiten, beispielsweise

    bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit für Sitze, vor denen sich keine gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden,
    geeignete Abstützungen für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Plätze,
    Kopfstützen für Sitzplätze, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht sind.


Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals angemeldet wurden, benötigen

    bauartgenehmigte Sicherheitsgurte und geprüfte Verankerungspunkte für alle in Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätze. Für die Plätze vorn aussen brauchen Sie Dreipunktgurte, für die übrigen Sitze langen Beckengurte,
    bei allen weiteren Sitzplatzanordnungen gelten weiterhin die vorgenannten Anforderungen. Kennzeichnen Sie die Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen.


Bei Wohnmobilen, die nach dem 1. Januar 1992 erstmals gestartet wurden, benötigen Sie an allen Sitzplätzen in Fahrtrichtung bauartgenehmigte Sicherheitsgurte mit geprüften Verankerungspunkten und zwar

    vorn aussen Dreipunktgurte,
    an den übrigen Sitzen genügen Beckengurte.


Seit dem 1.Oktober.1999 benötigen neu zugelassene Wohnmobile:

    3-Punkt-Automatikgurte auf vorderen äusseren Sitzen in Fahrtrichtung
    3-Punkt-Automatikgurte auch auf hinteren äusseren Sitzen in Fahrtrichtung, falls das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils nicht über 2,5 t liegt,
    bauartgenehmigte Beckengurte an geprüften Verankerungspunkten auf allen anderen Sitzen in und gegen die Fahrtrichtung.
..."

also irgendwie geht der tüv wohl davon aus, dass ALLE womo mit anmeldung vor dem 01.01.92 gurte auf dem fahrer- und beifahrersitz haben müssen (diese sitze sind ja ohne "gepolsterte abstützmöglichkeit")
(wie der tüv mit eigenbauten aus den 30igern, 40igern und 50igern da umgehen möchte bleibt für mich im dunkeln. die fallzahl ist wohl aber auch nicht sehr hoch ...

lg
jörg

"Wenn du tot bist, dann weisst du nicht, dass du tot bist.
Das ist nur schwer für die Anderen.

Genauso ist es, wenn du blöd bist."

egon

  • Gast
Antw:Gurte im Hymer
« Antwort #16 am: Oktober 12, 2012, 17:56:45 Nachmittag »
Da gehen die Uhren in unseren Ländern wirklich anders-gut für uns-noch nie hat sich jemand bei der jährlichen Prüfung für Gurte oder die Gasanlae interessiert, nicht einmal die gestrenge NÖ-Landesregierung beim Achsumbau.
Das soll nicht heissen dass ich mich nicht daraum kümmere-aber so ist es eben angenehmer..
G