Nach dem § 21 c StVZO werden Oldtimer, die ein H-Kennzeichen benutzen wollen, vom TÜV (oder in den östlichen Bundesländern von der DEKRA) überprüft. Die stellen dann fest, ob das vorgeführte Fahrzeug ein Oldtimer ist - oder nicht.
Der Sachverständige muss nach der Begutachtungsrichtlinie den Zustand des Fahrzeuges, die Ausrüstung, die Veränderungen würdigen, um dann eine Antwort auf die alles entscheidende Frage zu geben: "Kann das begutachtete Fahrzeug als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut betrachtet werden?"
Er muss dazu ein vorgeschriebenes Formular ausfüllen, in das einzutragen ist:
1. Name und Anschrift der ausführenden Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-Verkehr
2. Fahrzeugdaten
2.1. Fahrzeugart
2.2 Hersteller
2.3 Typ
2.4 Verkaufs- bzw. Handelsbezeichnung
2.5 Fahrzeugidentifizierungsnummer
2.6 Baujahr
2.7 Tag der 1.Zulassung bzw. der 1.Juli des geschätzten Baujahres
2.8 bisheriges amtliches Kennzeichen
3. Technische Beschreibung
3.1 Zustand der Hauptbaugruppen
Originalzustand: JA / NEIN
3.1.1 Rahmen / Fahrgestell
3.1.2 Aufbauten
3.1.3 Motor
3.1.4 Kraftübertragung
3.1.5 Radaufhängung und Achsen
3.1.6 Lenkanlage
3.2 Zustand folgender Teile
3.2.1 Reifen / Räder
3.2.2 Lampen und Leuchten
3.2.3 Elektrik
3.2.4 Verglasung
3.2.5 Ketten und Riemen (im Antriebsstrang)
3.2.6 Auspuffanlage
3.2.7 Sitze und Inneneinrichtung
3.3. Technische Besonderheiten von grosser Bedeutung
wie z.B. Wankelmotor, Flügeltüren, besonderes Modell
4.0 Zustand des Gesamtfahrzeuges
mit Original identisch bzw. nur geringe Abweichungen
authentisch restauriert z.B. Ledersitze, Tür, Lackierung neu
abweichend restauriert z.B. Schweller, Spoiler, neue Farbe
4.1 Erhaltungszustand des Fahrzeuges (Gesamtoptik)
4.2 Pflegezustand
5. Kommentar - Würdigung - Gesamtbild
6. Ergebnis der Begutachtung - Bestätigung nach § 21c StVZO
Das beschriebene Fahrzeug entspricht einem Oldtimer im Sinne des § 21c StVZO
JA / NEIN
7. Weitere Bestätigung
JA
Eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung wurde am ...... mit positivem Ergebnis durchgeführt
JA
Ein Gutachten nach § 21 StVZO wurde mit positivem Ergebnis erstellt
und das Ganze muss er dann mit Prüfstempel und Kennnummer unterschreiben!!!
Hin und wieder gibt es Diskussionen darüber, ob in der Begutachtung zum H-Kennzeichen nach § 21c StVZO auch ein Hauptuntersuchung (HU) enthalten ist.
Im § 21 c wurde vom Gesetzgeber klar geregelt, dass in der Begutachtung zum H-Kennzeichen eine Untersuchung im Rahmen einer HU enthalten sein muss. Bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer vergibt demnach dann auch die Zulassungsstelle eine neue HU-Plakette entsprechend dem Datum der §21c-Begutachtung. Eine "Rückdrehung" der HU-Plakette darf in einem solchen Falle nicht vorgenommen werden.
Häufig wird beim DEUVET beklagt, dass Prüfstellen im Rahmen der Begutachtung sowohl die Gebühren für die Untersuchung nach § 21c als auch für die Hauptuntersuchung fordern. Dies ist nicht zulässig. In Erläuterung 5 zum § 21c sagt der Gesetzgeber eindeutig, dass es sich um eine Untersuchung im Rahmen der Begutachtung handelt und der Aufwand für die Hauptuntersuchung in diesem Rahmen mit abgedeckt ist. Eine zusätzliche Gebühr darf daher nicht gefordert werden.
Ebenso darf die Zulassungsstelle nur die Gebühr von etwa 25,- Euro für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens verlangen. Eine zusätzliche Gebühr wie beispielsweise 10,- Euro zur Änderung der Schlüsselnummer in "98" ist nicht zulässig.
Als Richtlinie für die TÜV-Begutachtung zum H-Kennzeichen kann man von ca. 80,- Euro für eine Begutachtung nach §21c bei bereits zugelassenen Fahrzeugen und von ca. 91,-Euro für Fahrzeugen mit gültigem Brief ausgehen. Ohne gültigen Brief erhöht sich die Gebühr auf ca121,- Euro. (Motorrad ca. 46,-/. 51,-/. 69,- Euro)