@ Red Betty
hi Kai,
das mit dem Kennzeichen habe ich ja so oder so vor gehabt. Dann wird in Colbitz eine Ausgegeben.
Und das was Frank geschrieben hat, siehe den Link Oben.
Und hier noch ein Auszug:
Das gilt nun als Wohnmobil
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse „M“, worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind, dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:
* Tisch und Sitzgelegenheiten
* Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
* Kochgelegenheit
* Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
* Wohnteil mit einer Steh höhe von min destens 170 Zentimetern sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle.
Gruss
Stephan