Autor Thema: H-Kennzeichen und Autogas  (Gelesen 9568 mal)

Offline muenchi

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H-Kennzeichen und Autogas
« am: August 19, 2009, 06:37:21 Vormittag »
Hier nun für uns Umrüster in NRW eine Verbindliche Aussage zu dem Thema, ausgebarbeitet vom ZDK-Arbeitskreis
(Event. bitte das Thema verschieben)

3.5 Was ist zu beachten, wenn Oldtimerfahrzeuge - mit H-Kennzeichen - mit einer Gasanlage nachgerüstet werden?
Antwort: Bei Oldtimern führt der Einbau von Gasnachrüstanlagen grundsätzlich zum Erlöschen der "Oldtimer-Anerkennung". Die
(Stand: 30.07.2009) - 13 -
Nachrüstung einer Gasanlage führt zu einer Veränderung des Originalzustands, so dass die Begriffsbestimmung eines Oldtimers "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen" gemäss § 2 Nr. 22 FZV nicht mehr eingehalten wird.
Fundstelle: § 2 Nr. 22 FZV § 23 StVZO Richtlinie für die Begutachtung von "Oldtimer-Fahrzeugen"


Das dieses manchmal anders gehandhabt wird mag dahingestellt sein, so ist die richtige Aussage zu dem Thema.

Offline Wilk

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #1 am: August 19, 2009, 08:04:39 Vormittag »
richtig muenchi,
danach wird auch hier bei uns gehandelt..allerdings ist es etwas am thema vorbei, denn in dem anderen thread ging es um die zulassung zum oldtimer mit schon eingebauter gasanlage..und da wird eben, wie man gelesen hat, in den verschiedenen ländern der brd auch verschieden gehandelt. hier bei uns sieht es so aus...Fahrzeug muss natürlich mindestens 30 j. alt sein, und die anlage muss spätestens in den folgenden 10 jahren nach erstzulassung verbaut und eingetragen worden sein. nur dann gilt sie hier bei uns als zeitgemässes zubehör. aber wie schon geschrieben, wird in anderen landesteilen auch anders gehandelt..
gruss klaus wilk
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Offline halber

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #2 am: August 19, 2009, 08:10:59 Vormittag »
ja, da ist viel unklarheit ...

grundsätzlich hat man sich wohl bei der richtlinie für h-kennzeichen nicht mit dem thema lpg-anlage beschäftigt. eigentlich sieht die richtlinie ja vor, dass zeitgemässe veränderungen unter umständen möglich sind. auch werden teilweise unzeitgemässe nachrüstungen voll anerkannt (sicherheitsgurte z.b.)

allein der tüv-süd steht auf dem standpunkt, dass eine nachrüstung einer lpg-anlage das h-kennzeichen NICHT verhindert. nun ist "gott sei dank" der tüv-süd praktisch bundesweit erreichbar und es gibt keinen zwang eine prüforganisation des zulassungsbezirkes zu nehmen ...

jörg
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Offline Bedford Blitzi

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #3 am: August 19, 2009, 10:22:03 Vormittag »
Bei uns im Lande gehts.

Rüdiger

Offline Reinhold

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #4 am: August 19, 2009, 10:44:27 Vormittag »
Hallo,
war gestern beim TÜV da ich in meinen Hymer mit H- Kennzeichen eine LPG Anlage einbauen will.Der Prüfer sagte mir das es bei richtigem Einbau keinerlei Probleme mit der Eintragung gibt. Habe  mir in meinen 2.4i Frontera vor 2 Jahren eine LPG Gasanlage in Polen für 490.- Euro einbauen lassen.Dann hier nochmal 170.- Euro für das Gutachten bezahlt und es gab absolut keine Probleme mit der Eintragung.Seitdem gabs mit der LPG null Problemo .
Werde deshalb in den nächsten Wochen einen Familienausflug nach Polen machen und mir dort die gleiche Anlage nochmal einbauen lassen.
R.G.
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Mit LPG Gasanlage. 350 Watt  Solaranlage auf dem Dach bin ich nicht mehr auf Fremdstrom angewiesen.90 AH Lichtmaschine und 240 AH Batterie.Sinuswechselrichter 1800 Watt . LCD TV und BAS 60 Antenne . Waeco Kompressor Kühlbox 40L. Und fast jeden Tag was zum Basteln - War eine gute Entscheidung vor 7 Jahren den Hymer zu kaufen. Bis heute 40 000 km ohne Panne

Offline muenchi

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #5 am: August 19, 2009, 11:57:30 Vormittag »
@wilk: wieso am thema vorbei? habe deswegen ja extra ein neues aufgemacht um die infos weiterzugeben ;) ;)

@halber: das ist der einzige grund warum ich mich manchmal in den süden deutschlans wünsche :D :D

@reinhold: solange die anlage vernünftig eingebaut ist und du keine probleme hast, ist es ok. aber überleg mal, es gibt leute die nicht selber sm auto arbeiten und dann ist was an der gasanlage dran. dann fahren die durch die gegend und versuchen einen zu finden der dran arbeitet. ich pers. lege keine hand mehr an einer fremdeingebauten gasanlage.

Offline Wilk

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #6 am: August 19, 2009, 13:01:21 Nachmittag »
hallo reinhold,
die gleiche anlage wird wohl schlecht möglich sein..ich denke, dass du in deinen frontera schon ne geregelte drin hast..
zu muenchi,
ist schon ok, habe deshalb ja extra auf den anderen thread hingewiesen..lächel...
gruss klaus...wilk
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Offline Bedford Blitzi

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #7 am: August 19, 2009, 13:27:40 Nachmittag »
Klaus, er hat im Hymer den gleichen Motor wie im Frontera.

Rüdiger

Offline Wilk

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #8 am: August 19, 2009, 16:26:18 Nachmittag »
danke rüdiger,
habe ich nicht gewusst..dann klappt es natürlich doch... :)
gruss klaus...wilk
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Offline oldman

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #9 am: August 25, 2009, 15:25:45 Nachmittag »
Ichhabe mich aus gegebenem Anlass auch schon mit Gasanlage u. H beschäftigt. Meine Info ist, dass die Zubehörteile auch nachträglich verbaut werden dürfen, die zu der Zeit als das Auto auf den Markt kam, für dieses Auto angeboten wurden, und hierzu zählt auch die Gasanlage, denn die gibts es schon mindestens 50 Jahre, zuvor gab es die Holzvergaseranlage. Als ich 1960 in dr Lehre war kamen bei uns Spediteure mit Opel Blitz die nur mit Gas fuhren. Die hatten zwar keinen Tank sondern sie hatten die auch heute noch üblichen grossen Propangasflaschen die nur gewechselt wurden. ergo, also unsere Autos gebohren wurden gab es auch Gasanlagen die auch sicherlich in div Bedords oder Hymer verbaut wurden. Ich habe zumal noch in irgendeiner Ecke 2 Gastanks liegen, einer 60 und einer 80 Ltr, da steht ganz gross Opel drauf, ich müsste mal nachsehen welches Prüfdatum draufsteht, dann weis ich auch, wie alt die Dinger sind.Übrigens, der Gesetzgeber schreibt vor, das Behältnisse die der Druckkesselverordnung unterliegen, das sind unsere Tanks aber auch Feuerlöscher, alle 10 Jahre ihre Zulassung verlieren. Um die Zulassung zu erneuern müssen die Dinger neu ge-TÜV t werde. Darüber gibt es im Erfolgsfall ein Gutachten, wiedrum für 10 Jahre. Sollten die Dinger schlecht sein muss ein neuer Tank her der dann NEU in die Papiere eingetragen wird, der alte Eintrag ist dann weg. Also auch NEUE Tanks sind dann möglich.
Peter

Offline oldman

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Re: H-Kennzeichen und Autogas
« Antwort #10 am: August 25, 2009, 15:28:14 Nachmittag »
 Ich vergas im Vorbeitrag für den , den es interessiert, mein Hymer fährt mit einer Lambda geregelten Gasanlage
Peter