Hallo Christof,
ich hoffe die Beantwortung zu deiner Frage kommt noch rechtzeitig.
Aus polizeilicher Sicht :
Der erste Monat bei der TÜV-Überziehung ist nicht bussgeldbewehrt, d.h. du bekommst im Falle einer Kontrolle durch die Polizei lediglich einen Mängelzettel ( Überschreitung der fälligen Hauptuntersuchung; § 29 Abs.1 Satz 1 i.V.m. Nr.2.1,2.2,2.7,2.8 Satz 2,3,Nr. 3.1.1,3.1.2,3.2.2 der Anlage VIII, § 69 a Abs.2 Nr. 14 StVZO ( nur wenn`s intressiert )).
Bei einer TÜV-Überziehung zwischen 2-4 Monaten kostet es 15 Euro + Mängelzettel.
Bei 4-8 Monaten 25 Euro + Mängelzettel.
Ab 8 Monaten 40 Euro + Ordnungswidrigkeitenanzeige für den Fz.-Führer ( ist der Fz.-Führer nicht gleich Halter gibt es zwei Anzeigen ( Führer + Halter ).Überziehst die Nachprüfungsfrist beim TÜV ( d.h. du warst schon mal da und dein Fz. hatte nicht nur geringe Mängel ) kostet dies 15 Ocken.
Das ist der ungefähre Inhalt aus dem sagenumwobenen Bussgeldkatalog.
Dazu muss aber noch gesagt werden, dass dein Fz., sollte es im Falle einer Kontrolle offensichtliche erhebliche Mängel aufweisen, jederzeit von der Rennleitung stillgelegt werden kann.
Aus versicherungstechnischer Sicht:
Bei einem Unfall ( hoffentlich nicht ) kann es dir passieren das du bei einer TÜV-Überschreitung eine Teilschuld bekommst- unabhängig davon ob du aus verkehrrechtlicher Sicht etwas dafür kannst oder nicht. Wie hoch diese Teilschuld wird liegt im Ermessen des Richters und ist abhängig von dem Gutachten über den technischen Zustand deines Fz.
Nichtsdestotrotz wird deine Versicherung den entstandenen Schaden zunächst übernehmen- diesen Betrag wird sie aber von dir zurückfordern, da du gegen Versicherungsauflagen verstossen hast.
Alles in allem kann das eine sehr teure Angelegenheit werden ( Fahrzeugschäden, Gutachten, Gerichtskosten, Abschleppkosten usw. ).
Zum TÜV selbst:
Kann ich noch nichts sagen- ich mach mich mal schlau .
Grüsse vom Elvis