hallo,
die Steuererhöhung für wohnmobile ist nicht gestaffelt (zumindest für die schlechteste emissionsklasse zu der du gehörst). Wenn du auflastest kostets grundsätzlich mehr, da nach gewicht und stinkerei besteuert wird.
Alles gilt aber nur wenn du ein wohnmobil nach neuen regeln hast, das bedeutet, dass du am Herd der vorhanden sein muss, eine stehhöhe von mindestens 1, 70 m brauchst.
Wenn LKW möglich ist, kommts auf jeden fall günstiger bei raus (bis zur nächsten rückwirkend ab 1920 gültigen steuererhöhung oder bundesweiten fahrverboten in öffentlichen gebäuden, privaten arbeitsplätzen, bussen, bahnen, schlafzimmern und gewölbekellern für fahrzeuge, die älter sind als 3 Monate, oder keine warnschutzstrickklopapierrollenverkleidung auf der Hutablage mit sich führen).