Bedford Blitz Forum
Technik rund um den Bedford Blitz => Innenraum => Thema gestartet von: Ollie am Juli 20, 2019, 08:30:12 Vormittag
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Hi, gestern wollte ich die Gasanlage vom Blitz abnehmen lassen. Da wurde mir gesagt das ich noch eine alte 50bar Anlage drin hätte. Es müsste die gesamte Anlage samt Leitungen und Gräten getauscht werden. Die bekäme keinen TÜV mehr. Allerdings hatte der Vorbesitzer damit scheinbar keine Probleme.
Was sagt ihr dazu?
Grüsse Oli
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das ist Quatsch
alte 50mBar Anlagen haben Bestandschutz und dürfen natürlich weiterhin betrieben werden. Die Schläuche sowie der Druckminderer müssen natürlich noch "haltbar" sein. Wenn zu alt, dann diese Sachen neu, der Rest kann bleiben wie es ist.
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Schläuche max. 10 Jahre (steht glaube ich drauf).
Die Prüfer (ich lasse immer einen mobilen kommen) haben das im Handgepäck und verkaufen es gern.
Der TÜV guckt dann nur noch nach der Prüfplakette (eventuell noch nach dem gelben Heft). Die Anlage selbst gucken die sich eher nicht an.
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Die Anlage selbst gucken die sich eher nicht an.
was habe ihr für Prüfer? :a136:
Bei uns werden die Gerätschaften selbst einzeln und genau geprüft, was ja auch wirklich Sinn macht. So werden beim Herd von jedem Brenner die Zündsicherungen/automatischer Gasstopp geprüft und alle Gerätschaften wie Kühlschrank und Heizung auf Funktion geprüft. Dann natürlich noch der obligatorische Drucktest...
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Bisher haben bei mir die TÜVer auf die Richtigkeit der frischen Gasprüfung vertraut.
Wenn man den TüVer auch die Gasprüfung machen lässt, guckt er sich das natürlich entsprechend an (denk ich mal)
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Bisher haben bei mir die TÜVer auf die Richtigkeit der frischen Gasprüfung vertraut.
Wenn man den TüVer auch die Gasprüfung machen lässt, guckt er sich das natürlich entsprechend an (denk ich mal)
achso meinst Du das :tumb:
Ollie schreibt ja hier aber von der Gasabnahme/Gasprüfung und nicht von der HU
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ok.
das hatte ich so nicht herausgelesen.
dann nochmal in reinform ;-)
gasanlage von jemandem abnehmen lassen, dessen täglich job das ist (google: mobile gasabnahme).
zum fahrzeug-TÜV dann mit frischer "gasplakette" fahren.
der mobile gasprüfer hat als nebenerwerb die vor-ort-instandsetzung und den ersatzteilverkauf. beides führt zur bestandenen abnahme.
der TÜVer hat als "nebenerwerb" das durchfallen lassen. das führt zur kostenpflichtigen neuvorstellung.