Bedford Blitz Forum
Wohnmobile => Wohnmobile => Thema gestartet von: brunobaer am August 12, 2016, 10:11:42 Vormittag
-
Hallo,
ich möchte nächste Woche an meinen Hymer-Bedford eine Anhängerkupplung (Oris Typ G 10) montieren und eintragen lassen.
Die Kupplung habe ich von einem Schlachtfahrzeug, der Brief mit eingetragener 1200kg Anhängerlast des Spenderfahrzeugs ist auch vorhanden.
Muss ich mit Komplikationen bei der Eintragung rechnen (ABE, moderner E-Satz etc?)
Hat jemand ggfs. eine ABE, die er mir zur Verfügung stellen kann?
-
die prüforganisation sollte das teil in ihren daten haben.
wenn die montage ordentlich erfolgt ist, sollte das kein problem sein.
aber: ich dachte, dass ahk´s nicht mehr zwingend eintragungspflichtig sind bzw. es beim nächsten tüv ausreichend ist, diese vorzustellen (?, halbwissen ...)
lg
jörg
-
Dein 3.ter Satz lässt darauf schliessen, dass Du den Glauben an die Menschheit noch nicht ganz verloren hast.... :c007:
Anbei mal ein Foto vom Typenschild
-
berichte dann bitte mal, was der tüv dazu gesagt hat.
ich denke schon: ahk mit abe und zugelassen für das entsprechende fahrzeug -> keine eintragung in den fahrzeugpapieren
-
Anhängerkupplungen werden schon seit vielen Jahren nicht mehr eingetragen,
nur wenn ich bei der HU darauf hinweise das ich eine Ahk eingebaut habe wird
der Sachverständige eine Kontrolle der Beleuchtung und der Befestigung durchführen.
Gruss Charly
-
Hallo also heutzutage kommen alle neuen Anhängerkupplungen als Bauartgenehmigte Teile mit E- Prüfzeichem auf den Markt also dann muss nix mehr abgenommen werden vom Prüfer bzw dann von der Zulassungsstelle eingetragen werden.
Auf DeinemvTypschild steht jetz aber ein Hinweis auf die Technische Prüfstelle TP als Einzelabnaahme, also würde ich Deinem VersicherungsSchutz zuliebe schon noch mal beim Amtlich anerkannten Sachverständigen vorstellen werden :)
Gruss Sebastian
-
Hab Dienstag Termin beim Tüv; werde berichten, ob erfolgreich oder nicht.