Bedford Blitz Forum

Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: Opel am November 05, 2012, 22:16:28 Nachmittag

Titel: Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Opel am November 05, 2012, 22:16:28 Nachmittag
Hi,
ich habe schon ewig nach Infos gesucht, auch einiges gefunden aber leider hat sich nahezu alles wiedersprochen.
Einer sagt man kann die deutschen Kurzzeitkennzeichen in der Schweiz fahren, der andere sagt, geht nicht usw..

Hat einer von euch ne Ahnung was alles beachtet werden muss und welche Kosten auf mich zukommen wenn ich ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Deutschland einführen will?

Gruss Frank
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: ducati900 am November 05, 2012, 22:46:08 Nachmittag
Gestern war bei uns im Fernsehen ein Program und da wird gesagt das mann in Östereich un Dänemark mit Deutsche Kurszkenzeichen fahren durft.
Bei uns in die Niederlande nicht.
Von die Schweiz iist nichts gesagt, so Ich denke das das nicht geht.

Ben.
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Bedford Blitzi am November 05, 2012, 22:55:53 Nachmittag
Ich glaube auch nicht. Aber frag doch mal den Troll, er ist Schweizer und hat vor zwei Jahren einen Bedford von Deutschland in die Schweiz gebracht, mit Kurzzeitkennzeichen.

Rüdiger
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Wilk am November 05, 2012, 23:00:23 Nachmittag
meiner meinung nach ist zwecks überführung aus der schweiz nach deutschland mit kurzkennzeichen möglich..es ist, so glaube ich jedenfalls, dazu aber auch eine grüne versicherungskarte nötig.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
gruss klaus....wilk
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: ducati900 am November 05, 2012, 23:50:35 Nachmittag
Klaus das geht dann, weil mann in Deutschland wohn und den Wagen aus der Schweiz hohlt.
Bei Uns durft mann kein Fahrzeug mit ausländisches Kentzeigen fahren und Ich denke in der Schweiz auch nicht.
In Östereich und Dänmark anscheinend wohl.

Ben.
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Opel am November 06, 2012, 00:00:39 Vormittag
Es gibt auch "Einfuhrkennzeichen/Zollkennzeichen" irgendwie sowas in der Art, die haben einen roten Streifen statt den gelben, schon öfter welche in Frankreich und Luxemburg gesehen, aber da die Schweiz nicht in der EU ist wirds wohl etwas schwieriger...
In manchen Ländern darf man sogar einfach so mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren und in den meisten anderen wirds dann leider kompliziert...

Gruss Frank
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Wilk am November 06, 2012, 00:02:56 Vormittag
ben,
da will doch jemand ein fahrzeug aus der schweiz  nach deutschland einführen und fragt, ob das mit kurzkennzeichen möglich ist.
meine meinung ist immer noch ja.. :bier:
in den von mir eingefügten link steht auch was über fahrten im ausland..da ist die schweiz auch aufgeführt und  ich habe mich jetzt einfach danach gerichtet
vielleicht weiss es ja aber noch jemand genauer?
gruss klaus...wilk
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Opel am November 06, 2012, 00:21:03 Vormittag
Habe rausgefunden dass ein Kurzzeitkennzeichen sogar reicht und ich habe einen Beitrag gelesen wo sich jemand ein Auto in der Schweiz unter 500€ gekauft hat und das nicht mal verzollen musste weil der Mindestwert nicht erreicht wäre. Darüber muss ich mich auch noch Informieren, bis wieviel € diese Regelung gilt.

Was tut man nicht alles für einen Bedford Blitz...  :tonque:

Gruss Frank
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: troll am November 06, 2012, 14:14:03 Nachmittag
Hallo,
Mit Kurzkennzeichen kann man von Deutschland in die Schweiz fahren (Fahrzeug mit Deutschen Papieren). Wenn mich nicht alles täuscht gibt es da aber zwei Varianten: 1. Nur Deutschland und 2. etwas teuerer über die Grenze mit einer Liste ausgeschlossener Länder wo die Schweiz nicht drauf ist.
Wenn das Fahrzeug aber Schweizer Papiere hat, sieht das alles wahrscheinlich wieder ganz anders aus. Habe ich noch nie gemacht. Nehme aber nicht an, dass man Kurzkennzeichen auf ausländischen Fahrzeugen anwenden darf.
Bei uns gibt est die Kurzkennzeichen auch, aber nur bis zur Grenze und nur ein Tag lang wenn die letzte Prüfung länger als 2 Jahre her ist. Ist möglich dass es da noch unterschiede gibt je nach Kanton.
Wenn Frank auf den schwarzen CF350 schielt, sollte er sich beim Verkehrsamt des Kantons Vaadt schlau machen:
http://www.vd.ch/themes/mobilite/automobile/.
Mir hat der Verkäufer gesagt, dass das Fahrzeug keine Papiere hat, er jedoch ein Zettel hat mit welchem man die Papiere bekommt.
Also zuerst darauf bestehen, dass das Fahrzeug offizielle Papiere bekommt, oder abklären ob für den Export nach Deutschland dieser Zettel ausreicht.
Gruss
Boris
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: troll am November 06, 2012, 15:03:17 Nachmittag
Export Kurzkennzeichen Kanton Waadt, Schweiz:
http://www.vd.ch/themes/mobilite/automobile/plaques-dimmatriculation/plaques-dexportation/
gruss
boris
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: CF2V6 am November 06, 2012, 18:08:16 Nachmittag
Hallo,
ich hatte vor einigen Jahren einen Jaguar mit Kurzzeitkennzeichen aus Gross Britannien geholt. Hatte mir vom Verkäufer vorab ein Datenblatt schicken lassen. Damit bin ich zur Versicherung und dann zur Zulassungsstelle und habe mit denen alles besprochen. War dann kein Problem die Kurzzeitkennzeichen zu bekommen. Die Überführung lief dann auch vollkommen reibungslos.
Wüsste nicht warum dass nicht auch aus der Schweiz klappen sollte.

Peter
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Rainer am November 06, 2012, 19:18:25 Nachmittag
Zu den Kosten:
da kommen ca. 22,5% Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf dich zu.
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: campino am November 07, 2012, 20:57:02 Nachmittag
kann nur empfehlen kein Auto aus der Schweiz zu holen,ich habe jetzt erlebt wie schwierig es ist ,ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen zu bekommen.
Diese Fahrzeuge werden einer Vollabnahme unterzogen und Bielefeld muss dann noch sein OK geben,was jede Menge Kosten bedeutet.
Im konkreten Fall hat allein das Datenblatt knapp 400,--€ gekostet es handelte sich um einen PKW Mercedes Benz--also ein gängiges Auto
Ohne Zoll hat mein Bekannter bis jetzt 800,--€ hingelegt.
Übrigens Fahrzeuge aus England zu holen ist dagegen ein Kinderspiel --vor 8 Jahren habe ich mir ein Rolls Royce aus London geholt mit normalen Kurzzeitkennzeichen habe das Fz normal über den TÜV gefahren und hier zugelassen.
Das einzige was nachträglich im Brief eingetragen wurde ---das Lenkrad ist rechts.
Aus der Schweiz würde ich mir nie ein Auto holen--aber das muss jeder für sich entscheiden.
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: ducati900 am November 07, 2012, 21:13:11 Nachmittag
Wenn es bei uns Probleme gibt, ein Brief zu bekommen (bei zb US Fahrzeuge) dann gehen die Leute nach
Belgien und lassen das Fahrzeug da zu, und danach gibt es kein Problem in die Niederlande eine Zulassung zu bekommen :klappefall:, da
Belgien ein bei den EU gehört.  :finger:

Ben
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Opel am November 07, 2012, 23:00:04 Nachmittag
Habe jetzt das hier gefunden http://www.kalag.de/eu-import.html

Ob das noch Aktuell ist ist die andere Frage, aber egal wo ich geguckt habe gabs 2007 die letzte relevante Änderung und die ist da schon berücksichtigt.

....

OK, hab weitergesucht und man muss noch Beantragen,:Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Datenblatt des Herstellers, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Nachweis der Verfügungsberechtigung(?) und dann noch eine Vollabnahme machen.
Zusätzlich muss ich das Fahrzeug noch abholen, dazu reicht ein normalen Kurzzeitkennzeichen.
Dann muss noch Zoll und irgendwelche Gebühren (auch beim Zoll) bezahlt werden.

Schon heftig  :c004:

Mal gucken ob ich irgendwo die genauen Kosten rausbekomme, ich werd morgen mal überall Anrufen.

Gruss Frank
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: ChristianR am April 16, 2019, 15:33:16 Nachmittag
Wenn ich aktuelle Informationen zum Verkehrsrecht brauche, ist mein erster Schritt im Internet nachsehen (https://www.fahrschultheorie.ch/). Dort kann man die Theorie für den Führerschein online machen. Mit Fragen des Strassenverkehrsamtes, so das man immer die aktuellesten Fragen hat. Eine Fahrstunden muss ich ja nicht mehr nehmen
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Wilk am April 16, 2019, 16:35:24 Nachmittag
nur mal ganz kurz zur information.
um zu erfahren, dass man im internet auch prüfungsübungsfragen zur erlangung des führerscheins findet, muss man nicht unbedingt einen thread von 2012 wieder aufmachen. noch dazu wo dein beitrag absolut nichts mit dem thema des threads an sich zu tun hat.
gruss klaus….wilk
Titel: Antw:Einfuhr eines Fahrzeugs aus der Schweiz
Beitrag von: Radnor am April 16, 2019, 18:22:02 Nachmittag
nur mal ganz kurz zur information.
um zu erfahren, dass man im internet auch prüfungsübungsfragen zur erlangung des führerscheins findet, muss man nicht unbedingt einen thread von 2012 wieder aufmachen. noch dazu wo dein beitrag absolut nichts mit dem thema des threads an sich zu tun hat.
gruss klaus….wilk

da bin ich bei Dir und bin der Meinung, dass wenn so ein sinnloser Beitrag der Foreneinstieg ist, dann hat man ausser Spam nichts zu erwarten... das Mitglied wurde entfernt