Bedford Blitz Forum
Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: CF 280 am August 01, 2004, 13:49:23 Nachmittag
-
Hallo,
wo darf man eigentlich campieren?
Gibts Unterschiede zwischen Wohnwagengespann und Wohnmobil?
Gruss
Marcus
-
Hallo CF 280, 8)
tja, ich denke grundsätzlich darf man nur auf dafür ausgezeichneten Plätzen Campieren.
Wenn du jetzt wildes campen meinst solltest du aber darauf achten das du dies nicht auf Privatgrundstücken tust, da dies einem Unbefugten Betreten gleichkommen würde, das wiederum könnte dann eine Anzeige oder ein Bussgeld nach sich ziehen.
Ansonsten sollte man das glaube ich nach dem Grundsatz betrachten - Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich denke das in fast jeder Gemeindeordnung das wilde campen nicht erlaubt ist, aber wer will es denn jetzt ernsthaft kontrollieren?
Ich hoffe das reicht dir als Ausführung- ich bin auf dem Gebiet aber auch kein Experte- kommt einfach so wenig vor.
Schönen Gruss vom Elvis 8)
-
Hallo,
einfaches Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist auf allen öffentlichen Parkplätzen erlaubt, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen nicht kategorisch ausgeschlossen sind. Es darf allerdings kein campingähnliches Verhalten zu sehen sein, d.h. Markise raus, Grill an und und und...
Gruss,
Ed
-
Es darf allerdings kein campingähnliches Verhalten zu sehen sein, d.h. Markise raus, Grill an und und und...
MIST!! :D ;)
-
Original von CF 280
Es darf allerdings kein campingähnliches Verhalten zu sehen sein, d.h. Markise raus, Grill an und und und...
MIST!! :D ;)
wieso?
wenn du pause machst und hunger hast???
-
Hallo,
Wie willst Du denn der Rennleitung erklären, dass Du Hunger auf Deine Markise hast ?
:D :D :D :D
Gruss,
Ed
-
ich will doch keinen sonnenbrand beim essen bekommen :D :D :D :D
-
...und die Drinks sollten ja auch nicht unbedingt warm werden...... :D