Bedford Blitz Forum

Die Gesetze => StVO und StVZO => Thema gestartet von: senator andy am September 12, 2006, 20:10:15 Nachmittag

Titel: endlich.........
Beitrag von: senator andy am September 12, 2006, 20:10:15 Nachmittag
gestern war gasprüfung ........ok, bestanden.  heute nachuntersuchung beim tüh (tüv hessen)........ohne mängel. *freu*

für was die prüfung jetzt letztendlich gut war, weiss ich bis heute nicht. brauchte eine prüfung für 07er kennzeichen.

2 tüv stationen wussten damit nichts anzufangen. erst die dritte (Tüv dillenburg) wusste was ich wollte.

das ergebnis : FRZ. wurde nach der 49. ausn. Verordnung auf verkehrssicherheit überprüft. FRZ. befindet sich im Orginal Zustand (lol). Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens wird befürwortet.

wenn das aas jetzt 30 wär , wäre das auch schön. also gibts erstmal 07er.


aber ich bin happy (http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/sonstige/kranke_20.gif) (http://www.world-of-smilies.com)

gruss andy
Titel: endlich.........
Beitrag von: Wolfgang am September 12, 2006, 20:38:41 Nachmittag
Na, die 07 ist doch schon mal besser als nix. Und die 30 schafft er auch noch. Viel Spass mit dem Teil.
Titel: endlich.........
Beitrag von: Krümel am September 12, 2006, 22:30:25 Nachmittag
Wie Andy auf der Heimfahrt von Anröchte hat dein Dach noch geflattert und jetzt hast du schon TÜV???
Da musst du ja richtig viel gewirbelt haben
Titel: endlich.........
Beitrag von: Dampflock am September 14, 2006, 05:34:48 Vormittag
Glückwunsch Andreas.

Das mit dem Tüv ist bei mir nicht der knackpunkt, sonder das mit der Zulassungsstelle.
Arbeite derzeit dran um meine Zulassungsstelle Paragraphen bei zu bringen.

Zitat
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass die erforderlichen Altersgrenzen sowohl für das historische als auch für das Wechselkennzeichen zu Beginn des Jahres erreicht werden, in dem ein Fahrzeug von seiner Zulassung her dass erforderliche Alter rein rechnerisch erlangen wird. Beispiel: Ein Fahrzeug mit Erstzulassung 15. September 1975 kann bereits ab dem 2. Januar 2005 mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden.


Die ist im §21c geschrieben. Hier heisst es ja auch: das JAHR der Erstzulassung.
Und nicht der Tag der Erstzulassung.
Dies wissen die gar nicht auf unsere Zulassungsstelle das es hier um das Jahr geht und nicht wie die wollen, am Tag der Zulassung.


Gruss
Stephan
Titel: endlich.........
Beitrag von: Schorschi am September 14, 2006, 06:48:21 Vormittag
Hi, was genau bringt mir denn rechnerisch unterm Strich die Zulassung auf Oldtimer??
Von den Steuern her wenn es bei der Regelung nach LKW bleiben sollte ja nicht die Welt oder??

Und von der Versicherung her welche nimmt denn Womo ueber 2.8 als Oldtimer??

Meine kleine Beddy is jez im moment 28 also waers ja doch schoen wenn se das H-Kennzeichen das naechste mal erlangen sollte.

Wielaeuft das genau mit dem 07er is ja ein bisschen problematisch oder?? So zwecks zweckgebundene fahrten? Aber das is dann ein Wechselkennzeichen das ich auch auf 2 Oldies nehmen kann??

Mann ich hab halt da im moment noch so gar keine Ahnung??
Titel: endlich.........
Beitrag von: Dampflock am September 14, 2006, 07:22:50 Vormittag
Hallo Georg,

Du hattest geschrieben:
Zitat
was genau bringt mir denn rechnerisch unterm Strich die Zulassung auf Oldtimer??
Von den Steuern her wenn es bei der Regelung nach LKW bleiben sollte ja nicht die Welt oder??

Es wird beim Oldtimer etwas teuer, statt Ca.174,-€ ueber 2,8T zahlst du dann als Oldtimer 192,-€.
Ist aber bei mir den Stolz ein Beddy als Wohnmobil zu fahren was ein Oldie Status hat.

Das mit dem Versicherung hatte ich schon mal in ein andere Betrag geschrieben das es hier nür eine Versicherung in Deutschland gibt, und das ist die Olasko in München. Diese versichert auch Wohnmobile die über 30 Jahren sind.


Das mit dem 07er soll sich ändern. Ab den 03.03.07 soll es die 07er nur noch ab 30 Jahren geben, also SINNLOS.

Das mit dem
Zitat
Wechselkennzeichen das ich auch auf 2 Oldies nehmen kann??


Hier mal ein Auszug:
Die 07er-Nummer wird ab Frühjahr 2007 gesetzlich geregelt.

Die wichtigste Kernaussage lautet: Die Altersgrenze für Kraftfahrzeuge, die mit 07er-Kennzeichen bewegt werden können, wird auf 30 Jahre festgesetzt. Hinzu kommt , dass diese Fahrzeuge zukünftig von Organisationen, wie TÜV oder DEKRA, eine entsprechende Bescheinigung erhalten, analog zum H-Kennzeichen. Ob dies auch mit der beim H-Kennzeichen obligatorischen Hauptuntersuchung eihergeht, ist noch nicht bekannt..

Ein schwacher Trost: Die Willkür einiger weniger selbsternannter Oldtimer-Spezialisten auf wenigen Kfz-Zulassungsstellen wird damit unterbunden. Die Durchsetzung der Regelung wird man zukünftig ggf. auch erstreiten können

Da der DEUVET bereits eine Zusage zur Besitzstandswahrung erhalten hat, und er dies auch offiziell publik macht, ist es durchaus ratsam, sich noch eine 07er-Nummer zu beantragen, solange die bisherige Regelung noch Gültigkeit hat. Nachstehend daher auch nach wie vor die Informationen zu immer noch geltenden Regelung :

Die Möglichkeiten zur Zulassung von Kfz mit einem roten 07er Wechselkennzeichen regelt die 49. Ausnahmeverordnung der StVZO. Der Gesetzgeber ist damit zwar dem Ruf der Fahrzeugsammler nach einem Wechselkennzeichen gefolgt, gleichzeitig sieht er aber auch eine eingeschränkte Nutzung vor.

Mit dem roten 07er-Wechselkennzeichen dürfen Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Wartung des Fahrzeugs durchgeführt werden. Darüber hinaus darf man damit auch an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen.

Grundsätzlich ist ein Mindestalter der Fahrzeuge von 20 Jahren vorgesehen. Die Zulassungsstellen haben aber genügend Spielraum, ggf. auch jüngere Fahrzeuge bis hin zu Neuwagen (meist sind dies Fahrzeuge, die ebenso bewegt werden sollen, wie Oldtimer) auf die rote Nummer zuzulassen. Jegliche Alltagsnutzung ist untersagt und wird auch nicht selten kontrolliert.

Ein Hauptuntersuchung beim TÜV muss für diese Fahrzeuge (bis jetzt noch) nicht vorgenommen werden. Gleichwohl müssen die Fahrzeuge natürlich in verkehrssicherem Zustand, also letztendlich eben doch wenigstens "TÜV-fähig" sein. TÜV oder DEKRA sind schliesslich auch für die Ermittlung, ob ein Fahrzeug auf eine rotes 07er Wechselkennzeichen zugelassen werden darf, zuständig.

Der TÜV Süd beispielsweise sieht dazu vor, dass min. zwei der vier folgenden Kriterien erfüllt sein müssen:

   1. Der Tag der Erstzulassung liegt mindestens 20 Jahre zurück
   2. Das Kraftfahrzeug ist nur noch in eng begrenzter Stückzahl existent (max. 0,1 % der Gesamtproduktion)
   3. Das Kraftfahrzeug befindet sich in sehr gutem Erhaltungszustand (teil. oder voll- restauriert, mit dem Original identisch)
   4. Das Kraftfahrzeug ist in technischer Hinsicht von grosser Bedeutung

Um ein rotes 07er Wechselkennzeichen zugeteilt zu bekommen, benötigen die Zulassungsstellen neben den üblichen Unterlagen wie Personalausweis, Fahrzeug- und den o. g. TÜV-Bescheinigungen auch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Wer was davon zu besorgen hat, ist – wie leider so vieles bei der 07er-Nummer – von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich und daher am besten zuvor mit diesen abzuklären.

Nicht zu verwechseln mit dem roten 06er Händlerkennzeichen, das man an jedes Auto einfach anbringen kann, welches man gerade damit fahren will, dürfen nur solche Fahrzeuge mit dem roten 07er Wechselkennzeichen bewegt werden, die auf dieses auch zugelassen sind.

Die aktuelle pauschale Kfz-Steuer für ein rotes 07er Wechselkennzeichen liegt ebenfalls bei 192,00 €. Es ist nicht empfehlenswert, z. B. über Winter das Kennzeichen zurückzugeben, weil man dadurch evtl. ein wenig Kfz-Steuer sparen könnte, da meist bei der Wiederzulassung das Zuteilungsprozedere von neuem beginnt. Wenn man einmal gerade keine Fahrzeuge für die Zulassung auf das rote 07er Wechselkennzeichen hat, muss es deswegen nicht gleich zurück gegeben werden. Aber auch das sehen die Zulassungsstellen manchmal unterschiedlich.

Die Zulassung auf ein rotes 07er Wechselkennzeichen wird nicht im Fahrzeugbrief eingetragen. Der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, Fahrzeuge gleichzeitig auf ein schwarzes, z. B. Saison-Kennzeichen, und auf das rote 07er Wechselkennzeichen zuzulassen.

Gruss
Stephan
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 14, 2006, 10:52:33 Vormittag
Hallo Stefan,
es ist auch für mich wilden räuberischen Bewohner unzugänglicher
Bergregionen=Österreicher interessant, wie diese Dinge in Eurem Land laufen.
Ich kann nur sagen, such dir eine Tante oder einen Stiefzwilling in Österreich, und melde dort an, dann fährt das Womo gratis auf Wechselkennzeichen mit dem stärkeren PKW mit, statt TÜV und DEKRA
prüft der Dorfmechaniker der keine Ahnung von Bedford oder England hat, meiner kommt aus Anatolien..
Titel: endlich.........
Beitrag von: Softifex am September 14, 2006, 12:21:17 Nachmittag
Hallo Egon,
da hast schon recht mit dem Wechselkennzeichen. Bei mir läuft der kleinere PKW mit.

Aber in Punkto Motorumbau sind die Germanen wiederum im Schlaraffenland. Da geht bei uns gar nix.

lg Helmut
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 14, 2006, 15:21:33 Nachmittag
Hallo Landsmann,
schön aus der grünen Mark zu hören.Was Du hinsichtlich Motorumbaues schreibst, müsste man versuchen nachzuvollziehen, klar wenn ein  180 PS MONster rein soll, gibt es ZOff-ABER: es gibt ja Stellen die GUtachten anfertigen und damit geht dann allerhand.Bei mir war es die alte HInterachse, die laufend  Probleme bescherte, bis ich einen UMbau auf Mercedes machen liess.Rechnungen von Fachfirmen (Achs, Bremse) lagen vor, aber erst ein GUtachten vom TÜV war der Schlüssel.Das hat zwar etwa 300 Euro gekosten(1997), alle wichtigen Werte in Tabellenform aufgelistet aber das AUto ihatte keinen Kilometer mehr am Tacho...
Damit war alles OK-versuche doch einmal mit dem Amt der Steirischen Landesregierung zu klären, ob ein GUtachten Denem Vohaben zum DUrchbruch verhelfen kann.
Titel: endlich.........
Beitrag von: Wilk am September 14, 2006, 15:55:19 Nachmittag
na ja ed,
wenn man bedenkt, was einem so ein umbau schon evtl. kostet, dann sind 300 euronen, nur für ein gutachten,  ja wohl auch kein pappenstiel oder? dabei gehe ich davon aus, dass du die währung schon umgerechnet hast, denn 1997 gab es den € noch nicht..lächel
gruss klaus...wilk
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 14, 2006, 16:29:01 Nachmittag
Hallo KLaus, schon umgerechnet, aber trotzdem akzeptabel.Ich hatte 4 Achsschäden die insgesamt so an die 6-7000 Euro gekostet haben, glücklicherweise konnte ich von der Haftpflicht des Pannenhelfers, der ausdrücklich meinte, die Weiterfahrt mit plötzlich ohne Bremsvorgang glühendheisser HInterbremse sei ungefährlich-3 km weiter fuhr die Achse aus dem Gehäuse und das Rad streifte am Aufbau, Bremsteile lagen auf der Strasse , man konnte nicht mehrr verlangsamen usw.-und das Ganze am Sonntag abend im dichten Rückflutverkehr....das war Geisterbahn vom Feinsten..
also hier habe ich dann rund 5000 Euro zurückbekommen-tja, die Sachverständigenhaftung nach ABGB...
Also vom Geld her war es nicht so schlimm, aber die dauernde Unsicherheit, der Zeitverlust bei Reparaturen etc, so gesehen waren die 300 ein Klacks-heute wo der Spuk seit fast 10 jahren vorbei ist eine gute Investition.
Wenn ich jetzt   z.B einen stärkeren, besseren Motor einbaue und damit den Fahrspass und die Zuverlässigkeit  deutlich erhöhe, gibt es eben zwei Möglichkeiten:
a.)ich baue ein und fahre, wenn einer dahinterkommt zahle ich halt Strafe-
   aber irgendwann, vielleicht auch nie-einziges Problem ist die Versicherung
  aber auch da gibt es Wege, zumindest in Ö.
b.) ich zahle für ein Gutachten,betrachte das als eine Art Vergnügung-
    steuer und düse künftig völllig legal durch die Lande.
Jetzt muss man aber überlegen:was kann ein anderer Motor an wirklichem Schaden anrichten? Wohl kaum besonders Schlimmes ausser ich rase wie
ein Dobermann mit einem Pfefferoni im A...
Da war die Achse schon ein anderes Kaliber und schliesslich haftet der TÜV ja für sein Gutachten, also ich könnte, sollte das Ding zu einem UNfall führen, den TÜV an den Weichteilen packen, schliesslich hat er ja sachverständig für Geld sein ausdrückliches OK gegeben,so gesehen eine Art Versicherung.
Titel: endlich.........
Beitrag von: Softifex am September 14, 2006, 18:11:35 Nachmittag
Jede Änderungen von Sachen, die im Typenschein angegeben sind, sind amtlich einzutragen. Wenn nicht schon ein Gutachten vorliegt, wie bei den meisten Tuningteilen, geht der Weg über den Zivilingenieur zur Landesregierung. Das kostet dann.
Ich will ja eh nix umbauen, solange der Benziner schnurrt.

lg Helmut
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 14, 2006, 18:45:06 Nachmittag
Was mich reizen würde, wäre ein 5-Gang-Getriebe, das bei 100-110 die Drehzahl wohltuend senkt.Sonst ist meiner weitgehend OK.
Titel: endlich.........
Beitrag von: peter ebrecht am September 14, 2006, 22:31:04 Nachmittag
hallo egon!

ich hab meinen langen hymer mit 60 ps dieselmotor auf omega turbodiesel ( 90 ps ) und rekord 5-gang getriebe umgebaut.die eintragung steht noch aus. ich hab ne unbedenklichkeitsbescheinigung von opel, damit solte es keine probleme geben.

der umbau hat sich auf jeden fall gelohnt: früher reisedurchschnittsgeschwindigkeit über die alpen in die toskana 65 kmh, ( mit gehörschutz) jetzt 90kmh !!! und ich kann zum ersten mal beim fahren radio hören und mich dabei auch noch unterhalten.
früher verbrauch 13-15 liter diesel, jetzt knapp 12 liter !!!! und dabei viel schneller (gemessen über 5000 km)
der vierte gang geht bis etwa 130 kmh. der fünfte schafft 110 relativ zu windgeschwindigkeit. der dritte geht bis knapp 90 kmh, damit fährt man jede autobahnsteigung richtig schnell rauf.
als hinteachsüberetzung hab ich 4,45 :1 also die schnellere bedfordachse.

viele grüsse peter
Titel: endlich.........
Beitrag von: senator andy am September 15, 2006, 05:36:34 Vormittag
hi,

@krümel : ja, hab vorher noch 21 meter vierkantrohr reingebrutzelt und hinter isolierung verstecken müssen :). 1 x bauschaum und 6 x dach-flex jetzt ist es schön ruhig geworden. als der rohrrahmen drin war, hat das doch sehr an einen überollkäfig erinnert  :).
leer wiegt das teil nun 2340 kg...also noch im rahmen.

zum 07er: damit kann man neben der betty noch 19 andere fahrzeuge fahren, sofern man die eintragen lässt.

gruss andy
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 15, 2006, 07:48:04 Vormittag
Hallo Peter, das klingt wirklich interessant, werde mit im ruhigeren Winter
einmal damit näher befassen, wobei mir eher ein Benzinmotor vorschwebt,das hat steuerliche Gründe weil alle meine Firmenfahrzeuge und mein Boot mit Benzin fahren...
Aber wenn der Omega Diesel so gut einzubauen  ist, müsste es ja mit dem Benziner ähnlich gehen-wäre schon toll, so mit 110 leise schnurrend dahinzugleiten.
Da fält mir aber ein, wird da nicht dann Kat notwendig?
Titel: endlich.........
Beitrag von: senator andy am September 23, 2006, 05:40:25 Vormittag
jetzt wo ich alles beisammen hab für das 07er, bekomme ich von meiner versicherung keine deckunskarte .... geht für sonder kfz erst ab 30.
danke für den tip mit olasko. anfrage ist gestartet.

gruss andy
Titel: endlich.........
Beitrag von: egon am September 23, 2006, 08:38:59 Vormittag
Hallo Andi,
in Österreich würde ich Dir raten: geh zu einem guten Makler und lasse den
einfach den Job tun, darf auch ruhig ein bisschen kosten, umsonst arbeitet nur der Sozialdienst.
Ich selbst habe hier in Östrreich so ein Maklerbüro und wüsste sofort, wie man auch dieses Problem angehen müsste-aber viellelcht gehen hier die Uhren anders.