Bedford Blitz Forum
Diverses => Small Talk => Thema gestartet von: Womo Opa am März 31, 2011, 19:43:41 Nachmittag
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Hallo an alle Leidensgenossen.
Wer kann mir weiterhelfen ?
In meinen Papieren steht, 2x 5kg Gasflaschen, aber ich habe 1x 11kg und 1x 5kg eingesetzt.
nach dem Ring am Boden hat das mein Vorgänger auch gemacht. Der Gurt passt auch für die 11er.
Meine Frage ist:
Erlischt dann die Betriebserlaubnis oder muss ich mit Schwierigkeiten bei einer Fahrzeugkontrolle rechnen.
Ich bin schon schwer am Vorbereiten für Attendorn.
Gruss Franz
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Wenn die reinpasst, täte ich es auch so machen. Ob es da probleme gibt weis ich auch nicht.
Rüdiger
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die rennleitung kontrolliert, wenn überhaupt, nur die papiere zur gasanlage auf letzte abnahme. da kraucht keiner in deinen gaskasten.
jörg
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Dann bin ich ja beruhigt.
Danke für eure Info.
Franz
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wundert mich, dass du es überhaupt in den papieren drin hast..
darüber ist bei mir nichts vermerkt.
ich habe 2x 11er drin.
gruss klaus...wilk
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Steht in der Prüfbescheinigung zur Gasprüfung
Franz
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Die müssen nur ausreichend gesichert in einem geschlossenen Kasten mit Entlüftung nach unten sein fest stehen und fertig ist das. Warum das einer in die Papiere eingetragen hat naja dem Herrn Ingeneur ist nix ........
Ich hab viel mit Sachverstädigen zu tun was die so alles unterschiedlich in unseren Programmen haben wollen echt interessant. :a136:
Gruss Ralf
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Ralf
das habe ich ja alles.
Franz
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so, jetzt kommt Einer und redet dagegen-...
Es ist für mich nicht der TÜV, der mir Sorgen machen würde, es ist die Versicherung, die unter Umständen blöd spielen könnte, wenn da bei einem Brand mehr Gas explodiert als genehmigt.
Mir ist vor Jahren ein Ducato abgebrannt, da hatten wir Glück, weil die Gasflaschen von aussen zugänglich waren und noch blitzschnell rausgeholt werden konnten.,beim Hymer sähe so was böse aus.
Ich würde in Deinem Fall so vorgehen, dass ich meiner Versicherung eine Fahrzeugbeschreibung gebe, in der einfach steht: 2 x 11 Kg Gas.Das wird voraussichtlich Niemandem auffallen, könnte Dich aber vor dem (theoretisch möglichen) Argument der Gefahrenerhöhung schützen.
Der Versicherer wusste ja um die 2 Flaschen.....
G
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das mag in austria wohl wichtig sein, hier ist es nicht versicherungsrelevant. ich habe zwar in den papieren ne gasanlage vermerkt, die auch natürlich alle 2 jahre überprüft wird. aber nirgendwo steht geschrieben wie viel gas ich mitführen darf oder kann. das wäre ja beinahe so, als wenn man mir vorschreibt, wieviel sprit ich im tank haben darf. auch ein grösserer - oder 2. sprittank braucht nicht extra eingetragen werden. ich komme insgesamt, mit meinen 2 x11 kg flaschen, auf ein gasvolumen von knapp 2oo l... genau genommen sind es 92 kg.
gruss klaus..wilk