Bedford Blitz Forum
Technik rund um den Bedford Blitz => Motortechnische Probleme oder Fragen? => Thema gestartet von: egon am Mai 28, 2011, 08:50:08 Vormittag
-
Wie ich dem aktuellen Oldtimer-Markt entnehme, gibt es für Oldtimerbesitzer, die das H-kennzeichen anstreben, ab Oktober, neue, vereinfachte und entrümpelte
Bestimmungen.
Was besonders auffällt ist, dass jetzt auch Teile zu zum Zeitpunkt der ZUlassung bereist erhältlich waren, auch später aös 10 Jahre nach der Erstzulassung nachgerüstet werden können.
Es entfallen ausserdem einige unklare Regelungen, insgesamt hat der Prüfer weit mehr ermessensspielraum! :c007:
G
-
georg: für deutschland ist das ein alter hut (beschluss vom 01.04.2011, inkrafttretung 01.10.2011). die einzige neuerung ist die von dir benannte (zeitgenössische nachrüstung kann positiv begutachtet werden). in der realität hat das nur auf eintragungspflichtige teile auswirkungen (die anderen wurden nach erteilung des h-kennzeichens schon immer wild dazugebastelt) und hier reduziert sich das praktisch auf autogasanlagen (die nun erstmals benannt sind). über die suchfunktion hier im forum findest du mehr dazu
oder meinst du änderungen in österreich?
lg
jörg
-
Das Problem ist/war immer: die Ingenieure haben Ermessensspielraum. Den können sie so oder so nutzen. Ich kenne Prüfer, und da gehen die Meinungen teilweise extrem auseinander! Während der eine sagt ok, das hat man früher auch schon mal gemacht, das stört bei "H" nicht will das andere Extrem praktisch "Museumsqualität". Die H-Fahrzeuge seien ja nicht dazu da, dass man tägl damit herumfährt. Auf die Frage wo DAS denn stehe bekommst Du dann die Antwort: steht doch in den Vorschriften, dass niemand NUR einen Oldie zugelassen haben darf. Habe den persönlichen Eindruck, dass die Prüfer in den NBL bei Trabbis und Wartburgs da extrem verkniffen sind. Die andere Seite ist dann (nicht bei einem Oldie) "von ein paar Rostlöchern fällt doch ein Auto nicht gleich auseinander"====> Plakette (Wenn der Prüfer denn will) :a115:
-
Man kann auch mitlerweile mit H-Kennzeichen Gewerblich nutzen. Mein Bekannter hat einen LKW mit H- kennzeichen auf das Geschäft angemeldet und nutz den Täglich für seine arbeit.
Ich habe die neuen änderungen auch da. Laut dem darf man auch von Benzin auf Diesel umbauen, wenn es den Diesel auch darmals in der Baureihe gab.
Rüdiger
PS: wenn jemand probleme haben sollte mit der H- Abnahme, kann er sich hier bei mir melden. Mein Prüfer ist nicht so streng, fährt selbst mehrere alte Fahrzeuge, auch Privat.
-
gewerbliche nutzung: hier in berlin fährt ups teilweise mit h-kennzeichen. nach meinem kenntnissstand war gewerbliche nutzung mit h-kennzeichen schon immer möglich (?).
hier nochmal der wortlaut der ab 01.10.2011 gültigen richtlinie zur begutachtung von oldtimern:
http://amicale-citroen.de/wp-content/uploads/2011/04/2011.vda_.vkbl-2011-seite257-oldtimerrichtlinie.pdf
(sinniger weise weder auf den seiten des zuständigen ministeriums noch beim adac schnell und einfach zu finden, deshalb dieser link ins sonstwo)
lg
jörg
-
Du hast inzwischen schon geschreiben , möchte aber nicht mehr ändern:
Nein Jörg, ich freue mich nur für Euch, so wie sich der Artikel in Europas grösster Oldtimerzeitschrift liest, soll das rundum deutliche Verbesserungen bringen.
Grundsatz dabei ist: die Fahrzeuge müssen in gutem Erhaltungszustand sein, also Rostlauben sollen nicht in den genuss der Ersparnis kommen-finde ich richtig, ein Oldtimer ist erhaltenswertes, technisches Kulturgut.- wer ihn nicht entsprechend in Schuss hält , ist wohl kaum Liebhaber und fährt eben Schrott...
Ich denke, je klarer die Trennung, desto leichter wird es für echte Oldtimer-das ist ja wohl der Sinn der Sache.
G
-
georg:
es ist eher so, dass die neue verordnung die regelungen der alten sehr lockert und deshalb zukünftig autos mit h-kennzeichen versorgt werden (können), die früher nie einen hauch von chance hatten. die alte regelung beinhaltete höhere hürden. insofern wird dein wunsch, dass nur erhaltenswertes kulturgut auf der strasse rumfährt nicht wirklich erfüllt.
lg
jörg
-
Jörg, Du meinsst Gerald oder ? Georg hat hier doch nichts geschrieben.
Rüdiger
-
jo, gerald
es gibt ja leider keine funktion im forum um im eigenen beitrag nachträglich fehler zu berichtigen. hab zumindest keine gefunden ...
lg
jörg
-
hallo jörg,
diese funktion gibt es schon, allerdings nur eine begrenzte zeit..ich glaube 10 min? früher konnten wir zu jeder zeit den beitrag korrigieren.. dieses wurde aber glücklicherweise abgeschafft..
grund?
es meinten einige, ihre meinung auch nachdem schon drauf geantwortet wurde, schnell ändern zu müssen bzw. passagen daraus zu löschen..dadurch wurden die bereits gegebenen antworten teilweise absolut absurdum geführt und es fühlten sich berechtigterweise die antwortgeber verarscht..
wie schon geschrieben..so wie es jetzt ist, finde ich persönlich es ok..geschrieben ist geschrieben..grammatikalische fehler kann man ja, in den ersten 10 min. noch unter ändern, beheben....
übrigens...achte bitte mal auf den punkt 3.2.7.2 aus deinen link...wenn der prüfer nicht drauf achtet, ok..ich erwähne es nur kurz, weil wir das thema unlängst hatten..möchte nicht, dass du dir unnötig arbeit machst ,die dann evtl. nicht toleriert wird..in diesen sinne..
gruss klaus...wilk
-
Siehst Du Jörg, und darin besteht ja die eminente Gefahr, dass ein paar Grüngammler in POlitfunktionen sich auf die "Dreckschleudern und Rosthaufen"-also auf alles was älter als ein paar jahre ist, konzentrieren und damit billige Erfolge vermelden können.
Uns Ösis betrifft das zwar nur indirekt, aber man schielt mangels eigener Ideen gerne über den Zaun und das hat allem was über 3,% t wiegt und älter als Bj. 91 ist, in drei Bundesländern ein Fahrverbot beschert.
Ich glaube die Crux liegt in dem Passus: gut erhalten und gepflegt, da könnte sich die Spreu vom Weizen scheiden.
G
-
also das mit dem gewerblichen und h kennzeichen ist interessant. da würde ich mich über was schriftliches freuen. mir wurde gesagt, das ich meinen ople blitz (abschleppwagen) nicht im gewerbe benutzen dürfe. daraufhin hab ich ihn als werbeobjekt deklariert. problematisch wirds nur, wenn ich jetzt ein fahrzeug einschleppe und dabei passiert etwas. wenn also einer was genaueres weiss, bitte her damit.
-
Das ist aber schon länger so. Frag doch einfach bei der Zulassungstelle.
Rüdiger
-
danke rüdiger, manchmal muss man nur den richtigen gedanken haben :a065:
-
Ich glaube dass dieser Weg nicht zum Ziel führen kann, weil Dir bestimmt kein Beamter schriftlich bestätigen wird, was Du darfst und nicht.
Der richtige Weg wäre einfach mit Deiner Versicherung versuchen zu vereinbaren, dass das gelegentliche (nicht unwichtig) Schleppen von Reparaturfahrzeugen, meist Oldtimern (wer soll das kontrollieren?) im Rahmen der Tragfähigkeit mitversichert gilt.
Wir nennen sowas einen "Sideletter", d. er steht nicht in der Polizze, ist aber Vertragsbestandteil- das macht man , um nicht plötzlich hundert Bewerber am Hals zu haben, eben nur für bestimmte Kunden.
Was die POlizei sagt ist ein anderes Kapitel, aber das Hauptrisiko ist die Haftung bei Unfällen-und die bist Du los...
NS: eine Kopie dieser Vereinbarung , schön in Folie eingeschweisst kann ev auch den Krautkopf besänftigen..
G
-
@ Bedford Blitzi
Die Zulassungsstelle ist der falsche Ansprechpartner,die werden einer gewerblichen Nutzung in jedem Fall widersprechen. Sowas musst du mit deiner Versicherung klären,die müssen ja Zahlen wenn was passiert. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten eine Bewegungsfahrt mit etwas nützlichen zu verbinden.
Gruss Werner
-
zugegeben,
ich habe mich mit dieser materie, weil sie mich nicht betrifft, noch nicht auseinander gesetzt..kann also eigentlich nichts fundiertes darüber berichten.. meiner meinung nach steht aber nirgendwo geschrieben wie alt ein auto sein darf, um es gewerblich zu nutzen..es muss demnach also nur verkehrstüchtig sein..wegen den oldtimerstatus bezahlt man aber weniger steuern..das ist aber ne sache des finanzamtes..eigentlich könnten nur die sagen...entweder gewerblich, dann aber auch mehr steuern, oder als oldtimer für 193 €... wie gesagt, es ist nicht fundiert...habe nur mal so drüber nachgedacht..
gruss klaus...wilk
-
Aus Sicht des Finanzamtes darf man ein Oldtimerfahrzeug nicht gewerblich nutzen,ausser eben im Zuge einer Bewegungsfahrt.Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Es kommt bei einer Kontrolle immer auf die Aussage des Fahrers an. Wenn sowas allerdings zu häufig passiert,wird dir die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt.
Gruss Werner
-
@ Bedford Blitzi
Die Zulassungsstelle ist der falsche Ansprechpartner,die werden einer gewerblichen Nutzung in jedem Fall widersprechen. Sowas musst du mit deiner Versicherung klären,die müssen ja Zahlen wenn was passiert. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten eine Bewegungsfahrt mit etwas nützlichen zu verbinden.
Gruss Werner
der versicherung sollte es egal sein. das "h" im kennzeichen gehört nicht zum offizellen kennzeichen. ich gehe mal davon aus, dass die versicherersoftware das sowieso nicht erfassen kann.
der versicherer sollte bei gewerblicher nutzung wohl eher die fracht und frachtführerhaftung absichern. beides ist praktisch unabhängig vom fahrzeug (in der versichererrisikoermittlung und der prämienkalkulation).
aber wie auch immer: die diskussion ob gewerbliche nutzung ja oder nein, die gibts seit jahren ohne wirkliches ergebnis. die einen sagen und handeln so, die anderen anders. es gibt im www dazu UMFÄNGLICHE diskussionen.
ich gehe davon aus, dass der gewerblich benutzte kleintransporter mit h-kennzeichen nicht wirklich auffällt. diese wird wohl eher mal vom "normalen" polizisten kontrolliert (der eher keine ahnung vom "h" hat) und hat wenig kontakt mit der BAG. ein h-kennzeichen-sattelzug mit ladung sollte sich wohl eher nicht sonntags auf der autobahn erwischen lassen.
aber wie schon geschrieben, in berlin fahren einige ups-zusteller mit h-kennzeichen. und das ist wohl deutlich eine gewerbliche nutzung.
lg
jörg
-
Wie gesagt, in erster Linie ein Versicherungsproblem, Nachbarschaftshilfe unter Oldtimer freunden kann wohl nicht verboten sein-wenn es eben keine Ennahmen gibt...
G
-
gerald,
wie auch immer das versicherungsrecht in ö ist, in d ist das KEIN thema für die versicherung. es wird normal abgewickelt, egal ob das kennzeichen mit einem buchstaben endet oder nicht.
(das thema oltimerwert und totalschaden lassen wir mal aussen vor)
lg
jörg
-
Ja Jörg, so kann das bei uns laufen: ein guter Kunde hatte seinen VW mittels Chiptuning auf deutlich meh Leistung aufgeblasen-da gab es dann einen diskreten Sideletter, dass die Versicherung diese Änderung nicht zum Anlass nehmen würde, um auszusteigen-was die Strafbehörde und ev. die Finanz sagen würde ist ein anderes Kapitel-aber beimHauptangelpunkt ist er aus den "Schneider"...
So was machen wir keinesfalls täglich-aber möglich ist es..
G
-
wenn du doch nur einmal beim eigentlichen thema bleiben könntest..
es geht hier nicht um austria, nicht um vw und schon garnicht um chiptuning..
die grundfragestellung ist ...mit h-kennzeichen gewerblich, ja oder nein?
wenn ja, wie am besten ohne gegen das gesetz zu verstossen..? um nicht mehr und nicht weniger geht es hier.!!!
gruss klaus....wilk
-
...PS: wenn jemand probleme haben sollte mit der H- Abnahme, kann er sich hier bei mir melden. Mein Prüfer ist nicht so streng, fährt selbst mehrere alte Fahrzeuge, auch Privat.
Hi Rüdiger,
darauf komme ich gerne zurück, nächstes Jahr im April :a115:
-
Bei Deinem sollte es keine probleme geben. Der Motor ist schon lange genug eingetragen.
Sollange Du aussen wie innen das so belässt wie er war.
Rüdiger
-
Und wie siehts mit der nachträglichen AHK aus? Kann die drunter bleiben? hat ne TP-Nummer.
-
christian ,
ahk. macht heute keine probleme mehr..wird, soviel wie ich weiss, heut zu tage nicht mehr eingetragen..ist nur noch tüv-relevant..das heisst...wenn se dran ist muss sie auch ok sein...
gruss klaus...wilk
-
"ahk", mein wissenstand:
so nicht selbst gebastelt muss sie nach dem anbau nicht vorgestellt werden. beim nächsten tüv wird sie in die papiere eingetragen (wenn der tüver nicht zu faul ist).
für das h-kennzeichen sollte für eine nachträgliche ahk ab dem 01.10.2011 gelten: wenn zeitgenössisch nachgerüstet dann kein h-hinderungsgrund.
da bei der h-vergabe praktisch ein vollgutachten gemacht wird, sollte die ahk danach in den papieren stehen.
lg
jörg
-
hi jörg,
mag sein das du recht hast..dann aber wird es unterschiedlich gehandhabt..
ein beispiel..
da auf meinem nummernschild das h platzmässig nicht mehr draufpasste, bekam ich ein anderes kennzeichen...in diesen zusammenhang habe ich auch einen neuen kfz- schein bekommen..also den eu-schein wie man ihn heute bei ner neuanmeldung immer bekommt. in diesen schein wurde meine ahk sowie meine gasanlage nicht mehr mit eingetragen, obwohl diese sachen im originalbrief drinstehen. ich hatte seinerzeit, weil ich später unannehmlichkeiten erwartete, extra darauf hingewiesen..bemerkung bei der zulassungsstelle....das braucht heute nicht mehr...bei interesse zeige ich dir gerne den alten sowie den neuen brief..
gruss klaus...wilk
-
das ist das problem mit diesem sche*** fahrzeugschein zulassungsbescheinigung teil 1.
meiner hat ja frisch das h bekommen. dabei wird automatisch eine neue hu gemacht. die deppen auf dem amt, machen neue papiere, neue schilder und datieren beides auf nächstes jahr. jetzt darf meine frau wieder hin und drauf bestehen das er 2 jahre bekommen hat. manchmal glaub ich die haben ihren kopf nur damit es nicht rein regnet....
-
hi jörg,
mag sein das du recht hast..dann aber wird es unterschiedlich gehandhabt..
ein beispiel..
da auf meinem nummernschild das h platzmässig nicht mehr draufpasste, bekam ich ein anderes kennzeichen...in diesen zusammenhang habe ich auch einen neuen kfz- schein bekommen..also den eu-schein wie man ihn heute bei ner neuanmeldung immer bekommt. in diesen schein wurde meine ahk sowie meine gasanlage nicht mehr mit eingetragen, obwohl diese sachen im originalbrief drinstehen. ich hatte seinerzeit, weil ich später unannehmlichkeiten erwartete, extra darauf hingewiesen..bemerkung bei der zulassungsstelle....das braucht heute nicht mehr...bei interesse zeige ich dir gerne den alten sowie den neuen brief..
gruss klaus...wilk
ahhhh ...
klaus, du hast glaube ich recht. ich hinke da wohl ein paar jährich hinterher. in die neuen papiere wird ja fast nichts mehr eingetragen. zum leidwesen der gebrauchtwagenkäufer ja wohl auch keine vorbesitzer mehr ...
lg
jörg
-
hallo liebe leute
es wird doch sehr unterschiedlich gehandhabt
hier in augsburg wollte eine anhängerkupplung nachträglich eintragen lassen
habe den tüv prüfer deswegen gefragt
er sagte zur der jetzigen zeit ist es nicht erlaubt bei vorhandener H zulassung
er sagte aber das es jetzt zu neuen angaben wegen der H zulassung rauskommen
und dann wäre es erlaubt
gruss Oliver
-
Also dann bin ich ja mal gespannt,
habe mir diese neuen Richtlinien nochmal runtergeladen, danke für den Link.
Ich sehe das allerdings so, dass das H nicht nur abhängig vom EZ sondern auch vom Baujahr gegeben werden kann, lese ich das richtig.
Bei mir ist im September TÜV, dann ist ab November Saisonkennzeichenmässig erst mals Schicht und dann im April wieder komplett TÜV mit H ?
Schlechtes Timing.
-
hallo christian,
laut richtlinie muss das kfz vor min 30 jahren "in verkehr" gebracht worden sein. was immer man daruter zu verstehen hat. das zulassungsdatum kann es nicht sein, da im weiteren text steht: "vor min 30 jahren erstmals in den verkehr gekommen sind, aber bezüglich der erstzulassung diese bedingungen nicht erfüllen ..." da bleibt dann eigentlich nur noch das produktionsdatum für "in den verkehr gebracht".
saisinkennzeichen und h-kennzeichen passen nicht zusammen. mit h-kennzeichen kannst du die saisonermässigung nicht auch noch abgreifen.
wenn du dieses jahr im september aktuellen tüv hast, die 30 jahre aber erst nächstes jahr rum sind, dann hast du echt pech. der ausweg wäre nur, die aktuelle saison vor ablauf der tüv-plakette zu beenden (ist rennerei, bringt aber vielleicht ein paar taler steuern und versichern zurück) und das gefährt dann ohne tüv bis zur h-abnahme nächstes jahr stehen zu lassen. (eine direkte fahrt ohne tüv zur abnahme ist möglich, oder halt rotes kennzeichen holen)
lg
jörg
-
mmmmh,
auch hier scheint es von amt zu amt verschieden zu sein.
bei mir war es so... mein fahrzeug hatte im juni 1979 seine erstzulassung und hätte im februar zum tüv gemusst. frage beim strassenverkehrsamt und tüv, ob untersuchung zwecks h-kennzeichen möglich ist..antwort ja, aber erst im juni. damit ich die untersuchung incl. gebühren nicht doppelt machen musste, habe ich den tüv dann um 2 satte monate überzogen. hatte gott sei dank in dieser zeit keine kontrolle sonst hätte ich mir noch 2 punkte eingehandelt. habe dann im juni die hu auf h gemacht und alles war gut...also hier bei uns gilt nicht nur das jahr sondern auch tag und monat der erstzulassung.man verlangt also volle 30 jahre..
gruss klaus...wilk
-
vielleicht sammeln wir hier einfach mal die erfahrungen.
ich hatte die tage ein kleines vorgespräch mit meinem tüver. da scheint wirklich viel luft und spielraum in den entscheidungen drin zu sein. hoffentlich immer öfter im sinne der erhaltenswerten kulturgüter. ich meine damit nicht die autos - ich meine die gute stimmung von uns alten herrn :a063:
lg
jörg
-
kein schlechter vorschlag für die, die das noch alles vor sich haben... :c024:
aber auch bei der zulassungstelle anfragen, nicht das du nachher alles hast und die schiessen quer... :a136:
ich bin ja gott sei dank damit durch... :c007:
gruss klaus...wilk
-
hatte gott sei dank in dieser zeit keine kontrolle sonst hätte ich mir noch 2 punkte eingehandelt.
Punkte gibts dafür erst ab 4 Monaten... :c033:
...nächsten Monat kann ich auch H-KZ :a063:
-
4 - 8 monate überzogen = 1 punkt
über 8 monate = 2 punkte
-
Achtung, nicht für Puristen, ein nicht ganz ernst gemeinter Typ-oder doch?
Wettet doch einfach mit dem TÜV-Prüfer um 500 Euro, dass Ihr die Prüfung nie schafft...
Wie kann sonst bei uns in Ö. ein 581-er hymer mit 2020 KG Leergewicht zugealssen werden-war der mit Helium gefüllt?
G
-
hallo christian,
laut richtlinie muss das kfz vor min 30 jahren "in verkehr" gebracht worden sein. was immer man daruter zu verstehen hat. das zulassungsdatum kann es nicht sein, da im weiteren text steht: "vor min 30 jahren erstmals in den verkehr gekommen sind, aber bezüglich der erstzulassung diese bedingungen nicht erfüllen ..." da bleibt dann eigentlich nur noch das produktionsdatum für "in den verkehr gebracht".
saisinkennzeichen und h-kennzeichen passen nicht zusammen. mit h-kennzeichen kannst du die saisonermässigung nicht auch noch abgreifen.
wenn du dieses jahr im september aktuellen tüv hast, die 30 jahre aber erst nächstes jahr rum sind, dann hast du echt pech. der ausweg wäre nur, die aktuelle saison vor ablauf der tüv-plakette zu beenden (ist rennerei, bringt aber vielleicht ein paar taler steuern und versichern zurück) und das gefährt dann ohne tüv bis zur h-abnahme nächstes jahr stehen zu lassen. (eine direkte fahrt ohne tüv zur abnahme ist möglich, oder halt rotes kennzeichen holen)
lg
jörg
Hallo Jörg,
so wie in Deinem ersten Absatz geschrieben, lese ich das auch, dann müsste ich nur das Produktionsdatum erfahren, z.B. bei Hymer anhand der Aufbaunummer nachfragen, das Auto ist ja dann automatisch älter. Überführungskennzeichen kosten allerdings auch ein paar Taler, dann bleibt nicht mehr die grosse Ersparnis übrig. Ansonsten würde das bedeuten, bis Saisonanfang 2012 7Monate überziehen, das wäre mir zu haarig. Dass S-Kennzeichen und H-Kennzeichen nicht kombinierbar sind ist allerdings klar.
Ich denke, ich mache den TÜV wie gehabt und frage bei der Gelegenheit nach, vielleicht machen die das mit dem H direkt (glaub ich aber nicht). Dann habe ich auch die Chanche, direkt nachzuarbeiten, falls was ist.
Un dann im April eben nochmal, wass solls. :c024:
-
Hallo,
nur mal so zur Info:
Für die direkte Fahrt zum TÜV oder zur Zulassung darf man laut HUK(meine Versicherung) mit ungestempelten Kennzeichen fahren.
Jedesmal wenn ich das Womo abmelde bekomme ich so einen Info-Brief in dem das unter anderem erwähnt wird.
Gruss
Bernd
-
Hallo Bernd,
da liegt allerdings die Betonung wahrscheinlich auf "direkte Fahrt"
Ich habe bisher geplant, "direkt" zum TÜV- und H-Prüfer von Rüdiger zu fahren, das sind ziemlich genau so ungefähr beinahe 300km. :a136:
-
ich habe mir das mit den papieren und eintragen nochmal so durch den kopf gehen lassen..
es betrifft mich zwar nicht mehr, habe da aber trotzdem mal ne frage.. es wird ja in den neuen eu-papieren fast nichts mehr eingetragen..wenn jetzt jemand sein fahrzeug neu anmeldet bekommt er ja genau diese papiere. was hindert ihn eigentlich daran, jetzt ne hängerkupplung oder sogar ne gasanlage anzubauen? man kann ja jetzt behaupten, diese sachen wären schon 20 jahre drin, oder werden die alten papiere, die man ja entwertet mitbekommt, irgendwo dokumentiert?.
wie schon geschrieben...nur ne frage.....KEINE ANREGUNG...!!!
gruss klaus...wilk
-
Den Nachweis über den Zeitpunkt eines Umbaus musst du als Halter erbringen. Wenn du das nicht kannst muss du es erneut abnehmen lassen. Ich verstehe allerdings nicht wo das Problem beim eintragen sein soll. Hab meine AHK auch ein halbes Jahr nach der H-Abnahme eintragen lassen. Irgendwie habt ihr alle Vollidioten als Tüv-Prüfer.
Gruss Werner
-
.............. Irgendwie habt ihr alle Vollidioten als Tüv-Prüfer.
Gruss Werner
das kannst du nicht so hart sagen
auch wenn du recht hast
:a143:
-
hi werner,
du hast ja eigentlich recht..war auch nur so ein gedankengang von mir..
ich wills nochmal erklären..in meinen alten papieren ist die hängerk. und gasanlage eingetragen. in meinen neuen aber nicht..
zugegeben, sollte ich darauf angesprochen werden, zeige ich denen natürlich meine alten papiere..aber niemand ist doch gezwungen diese aufzuheben..
die behauptung, diese sachen waren in den alten papieren schon alle eingetragen, muss dann doch hier genügen, es sei denn diese würden, als gegenbeweis, irgendwo dokumentiert.
gruss klaus...wilk
-
Hallo
Wenn mal einer in meiner Nähe einen guten Prüfer für ei n H -Kennzeichen oder auch für eine Eintragung braucht kann er sich gerne bei mir melden. Mein einer GTÜ-Mann ist selbst Oldtimerfahrer und ist recht kulant bei H-Abnahmen.
Grüsse an alle aus Erfurt: Thomas