Bedford Blitz Forum
Wohnmobile => Wohnmobile => Thema gestartet von: markdenzer am November 25, 2008, 18:17:40 Nachmittag
-
Hallo Freunde,
wenn man bei einem Fahrzeug den Motor tauscht oder zusätzliche Gurte einbaut,verliert man dann die H-Zulassung ?
Gibt es Vorgaben für "Originalzustand".
Gruss und Dank Mark :D
-
wenn du gurte einbaust, kommt da keiner hinter, weil die ja nicht eingetragen werden. beim motor sieht das wohl anders aus, zumindest wegen fremdfabrikat...
gruss klaus...wilk
-
Solange es ein Motor ist welchen es als Alternative zum originalen gab (z.B. ein Diesel anstatt ein Benziner) sehe ich kein Problem. Voraussetzung ist natürlich, dass es den "neuen" Motor auch in diesem Fahrzeug gab. Am besten vorher Prospektmaterial besorgen und mal mit dem TÜV-Ingenieur sprechen. Gurte sollten H-fähig sein, immerhin dienen sie der Sicherheit der Insassen.
-
Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Beispiele:
Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID.
(Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten, der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom, Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich. (Was ist vom Kat zu halten?)
Getriebe
Die Umrüstung der Getriebeart (z:b. auf Automatik) ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges solche Getriebe vom Hersteller angeboten wurden.
Ansonsten gilt das beim Abschnitt 'Motor' Gesagte sinngemäss.
Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Auspuffanlage
quelle und mehr:
http://www.classicmustangshop.com/faq_H_Anforderungen.htm
-
Solange es ein Motor ist welchen es als Alternative zum originalen gab (z.B. ein Diesel anstatt ein Benziner) sehe ich kein Problem. .
ich kann mich ja wohl irren glaube aber, dass es so einfach nun auch wieder nicht ist. immerhin steht ja wohl in den papieren , dass es sich um einen benziner handelt..wie kann der oldtimermässig von heute auf morgen ein diesel werden?
gruss klaus...wilk
-
Den Diesel Eintragen lassen,aber das geht auch nur wenn das Fahrzeug vom Werk aus als Diesel gebaut wurde.
Ich werde in meinem Beddy Baujahr 1973 mit H.Kenzeichen warscheinlich eine LPG Gasanlage einbauen lassen,muss aber noch vorher zum Tüv und fragen ob ich dann die H.Zulassung behalten werde.
Wnn nicht,lasse ich den Umbau.
MFG.Wieland
-
Alles Neuzeitliche für die Umwelt und Sicherheit hat keinen Einfluss auf das H Kennzeichen.Könntest sogar Airbag in deinen Beddy bauen und das mit H kennzeichen.Bei einem 73 motoren bis 83 zulässig.Also alles kein Problem
-
da wäre ich mir nicht so sicher was den gaseinbau angeht. ich rüste seit 5 jahren gewerblich auf autogas um und unser tüvprüfer sagt strikt: NEIN. entweder H oder LPG.
-
Dann würd ich mal den Prüfer wechseln.Der hat keine Ahnung,Tüv Nord sagt da was anderes,ausserden gibt es da regeln und gesetzte und die sagen auch was anderes.
Da steht auch was anderes drin,so steht es bei uns auch.
http://blitzfahrer.de/download/oldtimer-katalog.pdf
-
Hey Stephan,
die Dokumente vom TÜV-Süd haben mir echt weiter geholfen. Es dauert zwar noch ein Weilchen ::) bis ich mit meinem Bedi so weit bin,aber jetzt hab ich wenigstens mal was an der Hand.
Übrigens , dieses Forum macht mir immer mehr Freude. ;) Echt klasse Leute hier!
Dank euch allen für die stets gute Hilfe !
Merci Mark (ach ja, LotzBlitz ist die PN angekommen ? )
-
@schrauber: vielleicht bin ich ja zu doof, aber makiere mir bitte den wortlaut worauf du dich beziehst das eine h zulassung mit dem nachträglichen einbau einer geregelten venturi gesetzes konform ist. danke im voraus
-
Hallo Stephan
Klasse Dein hinweis auf den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oltimern :).
Habe mir diesen Katalog grade ausgedruckt ;)
SUPER das Teil ;D
MFG.Wieland
-
@muenchi,Sorry hast du recht,steht da nicht mehr drin,allerdings stand in den alten Richtlinien ,das Um und Anbauten die eine verbesserung des Schadstoffaustosses zur folge haben erlaubt,unter anderm grergelter Kat oder Lpg anlagen,werd mal nachsehen ob ich das noch mal finde wo das stand.
-
richtig!!!!!!!!!! das stand mal drin !!!!! und genau darauf berufen sich hier bei uns die halbgötter. gsp/gap darf ich selber machen, nur die §21 machen die jungs vom tüv bei mir. andererseits interessiert es mich nicht wirklich da mein beddi bj 81 ist, also noch etwas hin ist mit dem h.
-
das, mit dem geregelten kat steht immer noch drin..von lpg anlagen habe ich in diesen zusammenhang noch nie etwas gelesen..das muss ja aber nichts heissen. allerdings in bezug auf besseres abgasverhalten wird da beim beddi mit lpg keine rücksicht genommen. auch wenn er unter lpg einen sogar mit blossen auge sichtbar sauberen ausstoss hat, ist und bleibt es ein benziner, sonst müsste man ihn ja evtl. steuerlich begünstigen.. :)
solltest du aber wider erwarten doch noch etwas finden, was die h-zulassung betrifft, stelle es hier bitte sofort zur verfügung. ich arbeite nämlich auch auf diese zulassung hin.
gruss klaus....wilk
-
@muenchi: was mich noch interesiert,wie bekommst du eine geregelte Venturi eingebaut,dachte bei Vergaser gehen nur ungeregelte Anlagen?
-
das problem was mein tüv prüfer hat ist folgendes: seit 2006 dürfen ja nur noch lpg anlagen mit r67 (r115 natürlich auch ;) ) eingetragen werden. die heutigen venturianlagen mit r67 sind geregelte, also mit schrittmotor. nur gab es diese nicht vor 20jahren. da gab es nur ungeregelte.
-
verstehe ich das jetzt richtig?
ich habe eine ungerelte drin..behaupte, diese ist da schon 20 j. verbaut und man hat h-kennzeichenmässig keine probleme?
gruss klaus...wilk
-
genau so ist die aussage der herrn graukittel hier :( wann hast du die anlage eingetragen?
-
das ist nicht mehr nachvollziehbar, da mitlerweile eu-papiere...
gruss klaus...wilk