Bedford Blitz Forum
Wohnmobile => Wohnmobile => Thema gestartet von: connymen am November 02, 2006, 19:02:33 Nachmittag
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Hallo,
neues zur Wohnmobilsteuer:
Am 09.11.2006 soll der Gesetzentwurf bereits in 2. u.3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
Da wir alle in die Steuerklasse 0 fallen, sind für bis 2000 kg 40 Euro je 200 kg fällig und alles was darüberliegt schlägt mit 10 Euro je 200 kg zu buche.
Für ein WoMo mit 2,8 t beteutet dieses 480 Euronen KFZ-Steuer, ab 01.01.2006 - also mit Nachzahlung.
Nachfolgend der Gesetzentwurf:
(nachzulesen bei http://www.camperline.de )
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Stichworte: Klarstellung der Besteuerung von früheren „Kombinations-Kfz“ (darunter Geländewagen) und Neuregelung der Besteuerung von Wohnmobilen
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
I. Änderung
Artikel 1 wird wie folgt gefasst:
„Artikel 1
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 werden folgende Absätze 2a bis 2c eingefügt:
„(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;
3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche grösser ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
(2c) Als andere Fahrzeuge gelten auch Kranken- und Leichenwagen nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.3 und 5.4 der Richtlinie 70/156/EWG.“
2. In § 8 wird folgende Nummer 1a eingefügt:
„1a. bei Wohnmobilen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen;“.
3. In § 9 Abs. 1 wird folgende Nummer 2a eingefügt:
„2a. Wohnmobile für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einem Teil davon, wenn sie nach Feststellung der Zulassungsbehörde im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
a) mindestens der Schadstoffklasse S 4 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 16 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 800 EUR,
b) der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entsprechen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 24 EUR,
über 2 000 kg 10 EUR,
insgesamt jedoch nicht mehr als 1 000 EUR,
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 40 EUR,
über 2 000 kg bis zu 5 000 kg 10 EUR,
über 5 000 kg bis zu 12 000 kg 15 EUR,
über 12 000 kg 25 EUR
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1;“.
4. Dem § 18 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Für Wohnmobile bemisst sich die Steuer für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2005 bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2 800 Kilogramm nach § 8 Nr. 1 und bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2 800 Kilogramm nach § 8 Nr. 2.“ “
II. Begründung
Zu Artikel 1 (Kraftfahrzeugsteuergesetz)
Auf Zwischenüberschriften kann bei kurzen Einzelnovellen verzichtet werden.
Zu Nummer 1 (§ 2 Abs. 2a bis 2c)
Allgemein
Wohnmobile werden eine eigenständige Fahrzeugkategorie im KraftStG neben den Kategorien „Personenkraftwagen“ und „andere Fahrzeuge“. Die im Gesetzentwurf des Bundesrates mit „sog. Pick-up-Fahrzeuge“ und „sog. Büro- und Konferenzmobile“ bezeichneten Fahrzeuge werden klar bestimmt.
Im Einzelnen
Der Absatz 2a beinhaltet in Satz 1 Nr. 1 die vom Verkehrsrecht abweichende kraftfahrzeugsteuerliche Begriffsbestimmung „Personenkraftwagen“ insbesondere für Geländewagen der Klasse N1, Aufbauart BB. Durch die Ergänzung um die Aufbauart BA werden die in der Nummer 4 des Gesetzentwurfs des Bundesrates aufgeführten „sog. Pick-up-Fahrzeuge“ einbezogen. Die Verwendung des Vollzitats der Richtlinie 70/156/EWG bringt eine starre Verweisung zum Ausdruck, bezogen auf den Zeitpunkt des Beschlusses des Bundesrates. Spätere Änderungen der Richtlinie haben insoweit keinen Einfluss auf die Begriffsbestimmungen. Die Nummer 2 entspricht dem Gesetzentwurf des Bundesrates. In der Nummer 3 werden die bisherigen „sog. Büro- und Konferenzmobile“ durch die entsprechende Verweisung auf verkehrsrechtliche Vorschriften näher bestimmt. Die Nummer 4 entfällt, da Wohnmobile nicht als Personenkraftwagen gelten sollen. Die Sätze 2 und 3 werden vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung angepasst, die zur Abgrenzung zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen auf eine Gesamtbetrachtung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale abstellt, darunter insbesondere auf das Flächenverhältnis.
Der Absatz 2b bestimmt den Begriff „Wohnmobil“. Massgebend sind objektive Beschaffenheitsmerkmale, die ein dauerhaftes oder auch vorübergehendes Wohnen gestatten. So genannte unechte Wohnmobile, deren gesamte Bauart die eines Personenkraftwagens ist, sollen auch weiterhin wie Personenkraftwagen besteuert werden.
Der Absatz 2c entspricht inhaltlich dem Absatz 2b des Gesetzentwurfs des Bundesrates.
Zu Nummer 2 (§ 8 Nr. 1a)
Die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer für alle Wohnmobile nach dem Emissionsverhalten und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht ist aufgrund der technischen Gegebenheiten (z.B. Fahrgestelle überwiegend von Nutzfahrzeugen) sachgerecht.
Zu Nummer 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a)
Die Steuerberechnung für Wohnmobile erfolgt mit drei abgestuften Tarifen, denen jeweils verkehrsrechtliche Schadstoffklassen zugeordnet sind, um einen Anreiz für möglichst emissionsreduzierte Fahrzeuge zu geben. Ab dem 1. Januar 2010 ist für die wenig anspruchsvolle Schadstoffklasse S 1 eine geänderte tarifliche Zuordnung vorgesehen. Damit wird künftigen Verbesserungen des Emissionsverhaltens Rechnung getragen.
Die Höhe der Jahressteuer liegt im Ergebnis über der für Lastkraftwagen und im Normalfall unterhalb der für Personenkraftwagen. Wegen der Rechtspraxis vor dem 1. Mai 2005, die zu ungerechtfertigten Unterschieden bei der Besteuerung von Wohnmobilen führte, wirken sich die Änderungen differenziert aus. Für eine geringe Anzahl „echter“ Wohnmobile bis 2,8 Tonnen Gesamtgewicht kommt es durch die bisherige Besteuerung als Personenkraftwagen zu Entlastungen. Gleiche objektive Beschaffenheitsmerkmale wie bei schwereren Wohnmobilen rechtfertigen dies. Für besonders schadstoffreduzierte Wohnmobile mit mehr als 2,8 bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhöht sich die Jahressteuer von 172 bis 210 Euro auf 210 bis 240 Euro, für nicht schadstoffreduzierte auf 450 bis 480 Euro. Für Wohnmobile bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werden 750 Euro Jahressteuer nicht überschritten (bisher 500 Euro). Für noch schwerere Wohnmobile vor allem ohne Schadstoffminderung liegt die Steuer schon heute darüber.
Zu Nummer 4 (§ 18 Abs. 5)
Die Übergangsbestimmung, Wohnmobile in der Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 31. Dezember 2005 nach der alten Rechtspraxis zu besteuern, entspricht inhaltlich dem Gesetzentwurf des Bundesrates (vgl. dort Artikel 1 Nr. 2). Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile wird somit zum 1. Januar 2006 wirksam. Die Fahrzeughalter konnten bereits seit dem Inkrafttreten des verkehrsrechtlichen Wegfalls der 2,8-Tonnen-Grenze zum 1. Mai 2005 nicht mehr auf den Fortbestand der bisherigen Besteuerung vertrauen. Diese beruhte auf der an dieser Gewichtsgrenze anknüpfenden und durch die Landesfinanzbehörden zuvor allgemein angewendeten Finanzrechtsprechung. In der Folge waren schwere Wohnmobile bisher begünstigt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Für die Länder bleibt es bei jährlich bis zu 87 Mio. Euro Mehreinnahmen aus der Besteuerung früherer „Kombinations-Kfz“ (darunter Geländewagen), die sich aus den Folgen des Wegfalls der 2,8-Tonnen-Gewichtsgrenze nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO ergeben.
Aus der geänderten Besteuerung von Wohnmobilen ergeben sich voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von jährlich ca. 50 Mio. Euro ab dem Jahr 2006.
LG
Conny
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Hallo,
noch lachen wir in Österreich , weil wir bis 3,5 To. Wechselkennzeichen
haben, die sich nach dem KW-stärksten KFZ orientieren.
Aber man fragt sich, wo bleiben da die sog. Interessenvertraetungen wie
bei Euch der ADAC?
WOhl auch nur zum Beiträge kassieren nützlich?
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Mein Womo kann ab nächstes Jahr als Oldtimer laufen und das werde ich dann wohl auch machen. Mir fehlen dann zum Original nur noch wenige Teile, die ich mal an einem WE einbauen kann. Dann besorge ich mir ein H-Kennzeichen und die Sache ist für mich dann vom Tisch.
Gruss
Carsten
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Ja, diesen weg habt Ihr noch offen,bei mir dauert die Oldtimerzulassung noch 4 Jahre und bringt nur den Vorteil, nur mehr alle 2 Jahre zur Überprüfung zu fahren.
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hallo wohnmobiler,
heute gehts zur Sache. Gestern hat der Finanzausschuss noch mal für den obengenannten Vorschlag eine Empfehlung rausgegeben.
siehehttp://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603314.pdf (http://dip.bundestag.de/btd/16/033/1603314.pdf)
Dann wirds für Aufgelastete um ca. 250% teurer und für nicht aufgelastete ein bisschen billiger (rückwirkend ab 01.01.2006).
ist auch im Internet live zu sehen und zu hören unter http://www.bundestag.de/aktuell/webTVLink.html (http://www.bundestag.de/aktuell/webTVLink.html)
dauert aber noch ca. vier Stunden (20:30 Uhr).
(http://www.smiliegenerator.de/s31/smilies-24870.png)]
jetzt ist 21:30 seit 5 minuten läuft die debatte
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Die Würfel sind gefallen.
Es kommt die Besteuerung nach dem neuen Entwurf.
Der Bundestag hat am 09.11.2006 die Änderungen (siehe
Gesetzentwurf) zum Kraftfahrzeugsteuergesetz verabschiedet.
Hier ein tool zur aktuellen WoMo-Steuer:
http://www.afrika-virus.de/technik/steuer/steuer.html
LG
Conny
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c) c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen,
von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 40 EUR,
über 2 000 kg bis zu 5 000 kg 10 EUR,
über 5 000 kg bis zu 12 000 kg 15 EUR,
über 12 000 kg 25 EUR
ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1;“.
Ich denke die Besteuerung wird für unsere Betty's genommen, habe mir das ganze Gesetz grade mal durchgelesen,
denn die Schadstoffklasse S1 wäre ein geregelter Kat oder Diesel nach Euro 1.
Die Vorraussetzungen haben die alten Betty's mit original Triebwerk alle nicht.
Das heist dann im Klartext 2,8 Tonnen 440 Euronen Steuer, da hilft es auch nicht wieder um 400Kg abzulasten, macht nämlich nur 20 Euro aus.
Fazit: Die Betty's werden aussterben, bis auf die umgerüsteten Kisten mit Kat oder neuem Dieseltriebwerk. :(
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Alleine schon die Tatsache, dass ein Gesetz rückwirkend verabschiedet werden kann grenzt an Wegelagerei. An Frechheit eigentlich nicht mehr zu überbieten. So zeigt der Gesetzgeber (und seine Handlanger) wieder einmal recht deutlich, was von dem Volk, welches ihn gewählt hat, gehalten wird. Zum zahlen sind wir gut genug...
Ach ja, Egon hats natürlich sofort erkannt: unsere sogenannten "Interessensvertretungen" wie ADAC und Konsorten sind leider handlungsunfähig da sie sich bis etwa Ende 2057 (Jahr kann willkürlich geändert werden) im absoluten Tiefschlaf (um nicht zu sagen Winterstarre) befinden. Wer schläft sündigt bekanntlich nicht....
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Hallo,
Zitat aus dem Forum von camperline:
Patricia Lips CDU/CSU bestätigte es:
ein grossen Verband war massgeblich bei der neuen Gesetzesfindung beteiligt.
Aber das der ADAC unsere Interessenvertretung ist,
unser Dachverband der Wohnmobilisten ist mir absolut neu.
Das verschlägt mir die Stimme:
dazu kann ich echt nichts sagen, bin im ADAC kein Mitglied
Vielleicht sollten die Wohnmobilisten, die in diesem scheinbaren
Wohnmobil-Dachverband ADAC
Mitglied sind, nicht nur anfragen:
wie er als Verband solch ein Mist verzapfen kann,
sondern umgehend ihre Mitgliedschaft aufkündigen.
Soviel zum ADAC
Ich hab so einen dicken Hals!!!!!
LG
Conny
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mmmmmh
kann sein, dass mein fahrzeug auch bald wieder bei ebay drin ist...glaube, ich kann es mir kaum noch leisten. für das geld kann ich ja schon urlaub im ausland machen und spare noch sprit oder gas dabei...muss ich mir wirklich nochmal ganz genau durch den kopf gehen lassen.
gruss klaus...wilk
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Hallo Wilk,
schreibst Du dann auch nichts mehr ins Forum, wenn Du keinen Bedford mehr hättest ?
Gruss,
Ed
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hi guido,
wieso gehe ich dir auf den keks?...lächel...
ich weiss, ich bin manchmal sehr pedantisch..ist halt meine art..muss man aber nicht so hinnehmen..nur was sagen...kann mich, auch wenns schwerfällt, zurückhalten...grins...
gruss klaus...wilk
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Hallo Klaus, wo bitte kannst du für 260 Euru im Ausland Urlaub machen ??
und hinkommen musst du so oder so !!
Also wenn ich das recht verstehe bekomme ich also 250 euro zurück ?
Mit oder ohne Zinsen ?? :D
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Hallo Conny,
meiner Erachtens könnte eine umfassende Protestaktion am Besten über einen aktiven Rentnerverband aufgezogen werden, dann-wenn es jetzt auch nicht sehr lustig klingt, der überwiegende Teil aller WOMO-Fahrer ist im Rentenalter, man braucht nur die abendliche Grabesstille auf manchem
von solchen Fahrzeugen dominierten Campingplatz beobachten oder sich auf unserer jährlichen WOhnmobilmesse einmal die echten Interessenten-nämlich die die kaufen-ansehen.
aber was soll's man muss eben die Situation für sich nutzen und gröbere Proteste von Rentnerverbänden wären etwas, dass sich jeder um seinen Sitz besorgte Politiker so dringend wie einen Kropf wünscht.
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hi andre,
natürlich kann man für 250 € keinen urlaub machen. denke aber, dass die steuererhöhung bei mir bis über 400€ geht. mit den eingesparten sprit- oder gaskosten, versicherung und anderweitigen unterhalt wie öl und reparaturen, kannste sicherlich nen guten urlaub finanzieren..
man hat dann zwar keinen fahrbahren untersatz mehr aber durchrechnen lässt sich das allemal.
gruss klaus...wilk
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Hallo,
wie kommst du auf 250 Euro.
für die ersten 2000 kg GG sind je 200 kg 40 euro fällig , macht 400 Euro, und alles was zwischen 2000 kg und 5000 kg liegt nochmals 10 Euro für je 200 kg.
Macht für meinen Hymer mit 2810 kg GG 400 Euro (für die ersten 2000 kg) + 90 Euro (für die restlichen 810 kg), sind also insgesamt 490 Euronen.
Hallo Egon,
geht leider , zumindest bei mir, noch nicht. Bin ich kein Beamter der mit 45 - 50 Jahren in die Pension gehen kann, sondern ein arbeitendes Mitglied dieser Gesellschaft. Und nach den neuen Plänen unserer Regierung brauche ich noch 16 Jahre bis ich mit 67 Jahren dann in die Kiste hüpfen darf bzw. einen Rentnerverband beitreten kann.
LG
Conny
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Hallo Conny,
schon klar, dass im Forum andere Altersgruppen die Mehrheit sind-gut so.Was ich gemeint habe wäre , dass man die Gruppe, die die meisten Wohnmobile besitzt, zum Protest motivieren müsste.
Aber die sind stumm und zahlen:wir haben ja in Ö. ein Beispiel mit den WOMOS über 3,5 TO GG, die statt fixer Jahresmaut von 72 Teuro nunmehr
im Kilometerabhängigen Roadpricing mitspielen "dürfen".
Die Proteste hielten sich in Grenzen, weil man einfach argumentierte: "wer sich so was leisten kann, kann auch zahlen-tja so läufts eben.
Die rote Wahlgewinnerpartei, die aber keine Regierungspartner findet und daher wie ein Gewinner eines Ferrari ohne FÜhrerschein wirkt,
hat einen grandiosen Vorschlag: 800 Euro für alle Grundeinkommen-
na,ist deas nicht was?
Ich denke man wird sich nur vom Arzt chronische Arbeitsunlust bestätigen lassen müssen und schon kommt die Kohle-aber wie gesagt , noch fehlt der Regierungsauftrag..
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@ conny
ich nehme an bikeman ist nicht aufgelastet. bei vorher 680 und nachher 440 euer kanns schon so sein.
lustiges lesefutter zu unseren doppelzüngigen parteienlandschaft:
bundestagsprotokoll zur wohnmobilbesteuerung (http://dip.bundestag.de/btp/16/16063.pdf)
Seiten 6240 bis 6246 bzw. im Dokument Seiten 156 -162
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Hallo Leute,
bevor die Steuer festgesetzt und abgebucht wird, muss da nicht erst mal vom "Papa Staat" überhaupt die Emissionsklasse festgesetzt werden. Sprich dessen müssen "die" nicht erst mal ein Gutachten machen, bevor sie mein Auto neu besteuern. Oder sehe ich das falsch? Müsste man mal glatt einen Anwalt fragen...
Bei mir steht nämlich im Fahrzeugschein zu Punkt 14: Emissionsklasse nicht bekannt.
Gruss
Carsten
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Verkaufen braucht man so ein Wo-mo, auch nicht, wenn man sich es nicht mehr leisten kann, dann gehts anderen wohl genauso. Ich würde diese ganze Geschichte schon fast als Enteigenung bezeichnen.
Ansonsten verweise ich bei der ganzen Debatte einfach mal auf diesen ganzen Feinstaub-Kram. Es ist ja erwiesenermassen so, dass z.B. Benziner-PKW keinen Feinstaub produziern, trotzdem gelten für diese Farzeuge die gleichen Einschränkungen wie z.B. für alte Diesel. Wo also bleibt hier die Gerechtigkeit??
Für diese ganz freche Abzocke könnte es m.E. nach nur eine einzige Handhabe geben: ALLE Autofahrer dürften mal für ein Jahr KEINE Kfz-Steuer bezahlen. Nur, damit diesen Herren mal wieder klar wird von wem sie eigentlich bezahlt werden.
Die allerübelste Frechheit (oder Arroganz, wie man will) liegt aber darin, dass man ja den Betrieb von Fahrzeugen künstlich verteuert, die bei ihrer Produktion den geltenden Vorschriften entsprochen haben! Und nun geht man her und tituliert die Fahrzeuge als "Stinker" und haut den Besitzern die Steuerkeule um die Ohren. Wenn einem wirklich was an der Umwelt läge, dann würde man z.B. zwingend Katalysatoren oder Russfilter vorschreiben. Wenn man aber zahlt, dann darf das Auto weiterfahren wie bisher. Das zeigt doch die Gesinnung unserer Volksvertreter mehr als deutlich. Knete her - sonst knallts.
Ich für meinen Teil werde mein altes Auto nun extra lange fahren, egal wie teuer die Steuer auch werden wird. denn ansonsten verdienen diese Raffgeier demnächst 19% Mwst (auch so ne Sache wo man sich köstlich drüber aufregen kann...) beim Kauf eines neuen Fahrzeuges. Von mir kriegen die nur das, was sich absolut nicht vermeiden lässt. Keinen cent mehr! Ach ja, den Euro hab ich auch nicht gewollt, auch der wurde mir aufgezwungen.
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Hallo,
eine weitere Steuer bzw. "Steuererhöhung" nicht vergessen:
Die kommt, für Dieselfahrzeuge, noch auf die jetzige WoMO-Kfz-Steuer oben drauf.
Sie kommt zum 1. Januar 2007.
1,60€ je angefangene 100cm³ Hubraum, wenn kein DPF - Diesel-Partikel-Filter - eingebaut ist.
Und die Diesel-Partikel-Filter gibt es für die meisten Fahzeuge nicht, und für unsere Oldtimer lohnt sich die Herstellung wahrscheinlich nicht.
also nochmals
nixDPF-Steuer zusätzlich obendrauf.
PS.: Es gibt eine Untersuchung, die meines Wissens, vom Umweltbundesamt in Auftrag gegeben wurde, die belegt das der meiste Feinstaub in den Städten vom Brems- und Reifenabrieb stammt und nicht von den Dieselfahrzeugen - aber das interessiert unsere Politer nicht. Dann müsste es für alle KFZ Fahrverbote geben und nicht nur für Dieselfahrzeuge.
-ich fahre einen Benziner, trotzdem stinkt mir die verlogene Argumentation unserer Politer gewaltig.
LG
Conny
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Hallo Connyman.
naja 180 Euro Steuern zahlt er wohl jetzt schon !!
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Mal was Ketzerisches:
Wer die Wahl hat ,hat die Qual ( Nur Schafe wählen ihre eigenen Henker)
Wer nicht wählt, wird auch gequält.
Was folgt daraus ?
Das überlasse ich dem geneigten Leser
Viele Grüsse an Alle
Volker
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tja, verkaufen is dann wohl nicht, bleibt als notlösung, monatliche ab und anmeldungen. mal eben für den jahresurlaub. fünf jahre in meinem fall dann h nummer, wenn die bis dahin nicht auf vierzig jahre raufgesetzt wird.
in diesen zeiten denk ich nur, es gibt zu wenig revoluzzer im land.
AUF EIN NEUES
:404:; JETZT ERST RECHT
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Hi Connyman,
da bräuchts ja dann wohlk ein Brems- und Reifenverbot in den Städten ,-))
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würde mich mal interessieren, wenn ich den benzintank abklemme und nur auf gas , LPG,fahre, wo stellen die mich dann hin, in welche gruppe.
trotzdem, auf ein neues :404:, gruss peter
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Original von 01Blitz66
würde mich mal interessieren, wenn ich den benzintank abklemme und nur auf gas , LPG,fahre, wo stellen die mich dann hin, in welche gruppe.
trotzdem, auf ein neues :404:, gruss peter
Das würde mich auch mal interessieren. Gibt es dafür denn vom Gesetz her überhaupt eine Gruppe? Muss doch immer alles haargenau festgelegt sein.(http://www.xrtheme.com/content/emoticons/Avatars/08.gif)
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So eine Sauerei, da platzt mir die Hutschnur. Habe mir grad einen Fiat Ducato Hymer als Ersatz bis mein Beddi fertig ist, gekauft, der hat nu 3,1 t. Aua das wird teuer, kann ich ja wohl gleich wieder verschachern. Und was wenn ich mit Pflanzenöl fahre? hah die Penner. Pöl hat nur die hälfte an Russpartikel. Und Emmision ist ein Kreislauf. Zahle für meine 190 D schon 400 Euro im Jahr und den fahre ich mit Pöl. Da ich das geahnt habe, mach ich den Beddi Hymer auch wieder schön fein und nächstes Jahr H-Kennzeichen.
Übrigens eine Sache gibts es da noch, die STEUERBEFREIUNG, ja richtig gelesen: ab zum Gewerbeamt, Reisegewerbekarte beantragen, Polizeiliches Führungszeugniss und Masse vom Womo, dann Schausteller Gewerbe anmelden und beim KFA grünes Kennzeichen beantragen. Dann tret ich halt 2mal im Jahr beim Zirkus als Clown auf oder kutschiere Behinderte durch die Gegend.
Macht kaputt, was euch kaputt macht!!!
bis denne Andi
:409:
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Benziner verursachen keinen Feinstaub, sie werden aber trotzdem von Fahrverboten betroffen sein. Eigentlich hilft da nur eins: an Tagen mit Fahrverbot wird der entsprechende Anteil an Kfz - Steuer nicht bezahlt. Würde z.B. die Kfz-Steuer 365 Euro pro Jahr betragen und es gibt an 10 Tagen im Jahr ein Fahrverbot, dann müsste man 10,-- Euro abziehen. Wenn man nicht fahren darf, dann muss man auch nicht zahlen. Eigentlich logisch, oder?
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Bundesrat - Sitzung vom 24.11.2006
Der Steuererhöhung für Wohnmobile gemäss Bundestagsdrucksache 837/06 (identisch mit der Bundestagsdrucksache 3314) wurde zugestimmt.
Nun muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, um Rechtskraft zu erhalten.
Die Finanzämter werden für Wohnmobile alsbald die Nachforderung der Kfz-Steuer für das Jahr 2006 versenden.
LG
Conny
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Wenn ich das so lese, ich meine die neue Steuer, warum verbietet man nicht gleich den paar Idioten, die in diesem Lande noch arbeiten, das Autofahren, bei gleichzeitiger Einführung einer Sauerstoffsteuer oder etwas in dieser Art. Ich werde versuchen meine Beddy auf Oldi zu trimmen, ist gerade 30 geworden, ansonsten heisst es Abschied, ich bin nicht gewillt noch weitere Steuererhöhungen hinzunehmen. Was mich besonders aufregt, dieses dumme Geschwätz, ich könnte mir ja ein neues Mobiel kaufen, von was eigendlich, ich bin einer von den doofen, die noch arbeiten gehen und dann noch im Rettungsdienst, werden wir warscheinlich bald ehrenamtlich machen, ist doch viel billiger. Bezahlen kann man das nur, wenn man irgend welchen Blödsin mit staatlicher Anstellung macht. Dort ein paar Monate Arbeit, dann bekommt man soviel Rente, da musste ich wohl 100 Jahre schuften. Aber da ich ja warscheinlich sowiso erst ab ca.87 Jahre Rente bekomme, hab ich eh keine Zeit zum wegfahren.
Bernd
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Servus Bernd
Hab noch nie was zutreffenderes gelesen als Deinen Beitrag !!
Das mit dem Abschied von meinem Baby kommt für Mich aber definitiv nicht in Frage !!
Wofür soll Ich denn sonst arbeiten wenn nicht dafür dass ICH MIR was gönne was MIR spass macht !!??
Der deutsche Verbrechestaat kann halt nicht mehr anderst !! Jeder Geschäftsmann währe schon lange im Knast wenn er seine Firma so in Dreck gefahren hätte wie es unsee Politiker mit diesem Land machen !!
Aber leider wirst weder Du noch Ich alleine was dran ändern !!!
Leider !!
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Moin Jungs !!! :D
Dumpfe Frage am Rande ....
:419: habe mir das Todesurteil mal durchgelesen und bin da auf eine Sache gestossen....
die Schreiben da etwas von DREI Sitten ....
was ist mit den ZWEI sitzern??????
Wen die weniger zahlen bin ich auf der stelle mit nem Schlüssel am Wagen und nen tag später Ärger ich den Tüv :D :D :D
Schöne Weihnachten noch an Alle :O :O