Bedford Blitz Forum
Technik rund um den Bedford Blitz => Innenraum => Thema gestartet von: höppi am Dezember 07, 2005, 18:44:56 Nachmittag
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Habe einen wunderschönen Bedford Camper 320 gekauft leider sind nur zwei Sitzplätze eingetragen. Der wagen war in Österreich zugelassen und es wahren 5 Sitzplätze eingetragen jetzt hat er im September eine Vollabnahme bekommen für Deutschland und die haben nur Zwei Sitzplätze eingetragen. kann mir jemand weiter helfen dass ich auch hier 5 Plätze eingetragen bekomme. :(
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Mann muss für Deutschland zusätzliche "fachgerecht" Sicherheitgurte anbringen lassen
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Das wird das problem sein. Da der Wagen hier in Deutschland die Erstzulassung 2005 ist müssen hinten auch Dreipunktgurte verbaut werden, dann ist es kein problem mit der Eintragung.
Die Gurte werden aber das Problem sein, sie zubefestigen.
Gruss Rüdiger
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?( oh ich hatte gedacht da die Gurtpflicht für hinten erst 1992 eingeführt wurde und er Baujahr 1982 ist könnte man da was machen :406:
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hallo höppi,
wäre ja auch möglich gewesen wenn das fahrzeug aus deutschland wäre..da das fahrzeug aber erst jetzt aus dem ausland eingeführt wurde, somit auch eine neuabnahme fällig ist, wird es praktisch wie ein neufahrzeug behandelt und da ist, nach geltendem recht, eben für jeden sitz auch gurtepflicht..so einfach ist das..
gruss klaus....wilk
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Moment mal, wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug aus dem Ausland importiere und ein Vollgutachten erstellen lasse, wird bei "Tag der Erstzulassung" das tatsächliche Erstzulassungsdatum eingetragen. I.d.R. steht das ja irgendwo in den ausländischen Fahrzeugpapieren. Falls diese nicht vorhanden sind, kann der Nachweis auch durch eine entsprechende Herstellerbescheinigung erfolgen oder aber der TÜV-Prüfer schätzt das Alter.
So hat das bei mir bis lang immer funktioniert. Wie sollte es auch sonst möglich sein für ein importiertes Fahrzeug z.B. ein H-Kennzeichen (Erstzulaasung vor mind. 30 Jahren) zu beantragen? Umgekehrt müsste das Fahrzeug dann ja auch den heutigen Abgasvorschriften für Neufahrzeuge entsprechen...(haha).
Anders sieht es allerdings aus, wenn nab einen alten Kastenwagen jetzt erst zum WoMo umbaut. Dann gelten die aktuellen Vorschriften (Gurte, etc.) für den Umbau. Falls Nachweisbar ist, das der Umbau aber schon vor 1992 erfolgt ist (vielleicht irgendwo eingetragen?), sollte das wiederum kein Problem sein.
Gruss
Peter
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hi peter,
im grunde genommen hast du recht oder aber auch nicht. da der umbau selbst in deutschen papieren nie vermerkt ist ausser dadurch, dass es als sonder kfz zugelassen ist, bekommt man eben diese schwierigkeiten. dieses phänomen haben aber auch die nachbarstaaten mit fahrzeugen, die aus deutschland überführt werden..nicht umsonst kommen bei uns, ich meine natürlich das forum, anfragen wegen papieren die, wenn se glück haben, in zb. östereich anerkannt werden.
gruss klaus....wilk
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Habe selber hinten zusätzliche Sicherheitgurte ,dafür von Aussen hässliche Schrauben.
Mein Fahrzeug war immer in Deutschland Zugelassen und war nach der Ummeldung nur noch für 2 Personen zugelassen
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Hi Erika,
das ist aber komisch.... nur noch 2 Sitzplätze eingetragen?
Mein Hymer hatte 6 Sitzplätze eingetragen. 4 davon als Notsitze.
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Hi Uli
Im Brief stehen bei mir auch 6 Sitzplätze und im alten Fahrzeugschein
nach meiner Ummeldung am 3.8.05 waren es nur noch 2 .
Das heisst sie haben in den Fahrzeugschein geschrieben "während der Fahrt vorgeschr.Sitzplätze 2"
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Ich hoffe du hast dir von den Alten Papieren eine Kopie gemacht.
Die führst du dann mit.
Da muss man genau aufpassen bei einer Zulassung dass die alles so übernehmen, wie es vorher auch war.
Gruss Rüdiger
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Ja ich habe Kopien gemacht ,werde damit nochmal zum Stassenverkehrsamt gehen und versuchen das sie die Sitzanzahl übernehmen.Werde mich dann nochmal melden ob es gelungen ist.
Es ist gelungen habe wieder 6Sitzplätze einschliesslich Fahrer,bin mit alter Kopie zum Stassenverkehsamt