Bedford Blitz Forum
Technik rund um den Bedford Blitz => Fahrwerk, Räder und Reifen => Thema gestartet von: d.baer am November 08, 2005, 18:58:34 Nachmittag
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hallo. nach langer recherche hab ich rausgefunden, dass die eingetragenen sitzplätze wohl scheinbar nur richtwert sind. das heisst, die plätze mit gurten (bei mir 2! ez vor 1983) sind zuerst zu besetzen und dann bis zur lastgrenze alles ok(bei mir 710KG Zuladung) müssen halt nur "sitze" sein. da in der hinteren sitzecke 7, auf dem beifahrersitz 1 person platz finden und alle zusammen nicht mehr als 710 kg wiegen, bin ich ohne schlechtes gewissen am wochenende zu 9. losgezogen. bremswirkung und beschleunigung kann sich jeder vorstellen, bei einem vollintegrierten(arnold).hatte das gefühl, die karre kippt hinten über :406::406:hinter uns nach kurzer zeit ein PolizeiLKW, die hatten wohl keine zeit, uns anzuhalten aber haben so mit dem finger durchgezählt und nur mit dem kopf geschüttelt... hat jemand erfahrung, wenn die einen so anhalten, wie die reagieren? was denkt ihr?
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Hallo
Die Anzahl der im Schein eingetragenen Sitzplätze ist für die grün-weissen massgebend. Wieviele eingetragen werden können liegt im Ermessen des TüV-Onkels. Ich habe da schon dolle Sachen erlebt, bei mir hat der 5 eingetragen, vorne mit Gurte und hinten ohne, aber " in Fahrtrichtung links hinterm Schrank" (so stets im Schein) damit beim Aufprall keiner nach vorne fliegen kann.
Aber wie gesagt liegt wohl drann ob der Prüfer guten oder schlechte Sex hatte :)
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komisch , ich hab beim adac und bei nem bekannten polizisten gefragt. man darf bis zum zulässigen gesamtgewicht und max 8 ohne personenbeförderungsschein leute kutschieren, da gibt es irgend eine halboffizielle sonderregelung die wohl auch wegen irgendwelchen behördlichen beförderungen(vielleicht bund oder knasttransporte?) bestand hat... sagt einem bloss keiner beim tüv. aber hab das bei mehreren stellen erfragt. bin mir relativ sicher... mfg
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In die Knastbusse bist du aber jeweils mit max. 4 Personen im Einzelabteil, Holzstühle und keine Sicherheitsgurte.
Durfte ich auch schon erleben, Hotel zum schlanken Gitter incl. Anreise :D :D :D
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Hallo,
beim § 21 hat der TÜV von mir gefordert, nach dem ich die Hecksitze rausgeschmissen und hintern Fahrersitz 2 Sitze längs zur Fahrrichtung eingebaut habe, eine Rückhaltevorrichtung (2 Beckengurte) und eine Prallsicherung vorne. Nur so würde er die beiden Sitze eintragen. Nach der Abnahme und der Zulassung sind jetzt plötzlich alle 6 Sitze wieder eingetragen, auch auf dem Gutachten nach § 21 durch den TÜV.
Es liegt also rein im Ermessensspielraum des Graukittels.
LG
Conny
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...Sitzplätze ist "Worscht".
Bis zum zul.Gesamtgewicht dürfen max.9 Flitzpiepen mitfahren.
Also 8+Fahrer.
Es müssen aber alle sitzen.Und zwar mit dem eigenen :409:auf dem
Polster.Der Freundin den "Damensattel"anzubieten fällt nicht darunter.
Einzige Ausnahme sind tatsächlich Auflagen,z.B.beim Opel Tigra:
da heisst es wortwörtlich zwei Personen hinten mit maximal
165cm Körpergrösse!
In einem Ascona-B 2T passen übrigens unter Zuhilfenahme des
(offenen Kofferraumes) 10 Leutz. :D
(praktischen Erweis gebracht im Dezember 1987) :D
Von Fahrgefühl und Bremsverhalten verliere ich jetzt jedenfalls
kein Wort,nach 2km 5 rausgesetzt.
Gruss Jan
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Erinnert mich an unsere frühen Discotouren, da waren auch immer min. 8 Leute im Auto.
N Kumpel von mir hatt mal in meim Kofferaum übernachten müssen, den hatt ich da vergessen aber da er so dicht war wie ich hatt den des gar net gestört. :D :D :D
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BIn erst heute auf diese Seite gestossen.Ich denke, dass man zunächst fragen muss, ob die theoretisch mitfahrenden 8 noch leben müssen, sonst ist die Rückhaltung einfacher(lange Nägel).........
auch Spass muss sein.