Bedford Blitz Forum
Technik rund um den Bedford Blitz => Motortechnische Probleme oder Fragen? => Thema gestartet von: halber am Mai 25, 2011, 16:50:15 Nachmittag
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um das thema mal wieder aufzuwärmen :a063:
am 01.04. ist eine neue verordnung zur begutachtung von oldtimern veröfentlicht woden. zum 01.10.2011 tritt diese in kraft.
zu lpg-anlagen steht da sinngemäss drin, dass eine positive begutachtung einer aktuell jetzt erst nachgerüsteten lpg-anlage möglich ist, wenn diese altersgerecht ist (ohne es zu benennen dürften aktuell damit alte ungeregelte venturi gemeint sein)
ich hab das heute meine tüv-prüfer vorgelegt. es war neu für ihn. er folgt erstmal meiner interpretation wird sich aber intern nochmal absichern.
wenn ich was weiteres höre, werde ich es vermelden!
lg
jörg
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hatte ich schon vor kurzen hier irgendwo geschrieben. ich warte auch ncoh auf die antwort meines herren ing.............. :c033:
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jo, dann können wir ja bei einer positivausage den zweiten auf linie bringen :a115:
lg
jörg
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Könnte Kopie meiner Papiere bieten, die Anlage wurde Mitte der 80er eingebaut, wann genau müsste ich nachschauen. Könnte ev hilfreich sein!?
Michael051